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Im Netz findet man allerhand riskante Fahrmanöver und Unfallvideos, die von Dashcams aufgezeichnet wurden. In einigen Ländern werden diese als Beweismittel der eigenen Unschuld immer beliebter. Wie sieht es in Deutschland aus? Wir zeigen Ihnen die Sachlage.
Dashcams liegen im Trend und ständig kommen neue Produkte auf den Markt. Wer eine Dashcam kaufen möchte, sollte nicht nur auf die Testergebnisse schauen, sondern auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung informiert sein. Eine Dashcam vorne und hinten ist dabei sicherlich die umfangreichste Möglichkeit der Aufzeichnung und Überwachung doch dürfen die Bilder nicht in allen Kontexten verwendet werden. Im öffentlichen Raum sind die Einsatzbereiche umstritten und doch sieht der Bundesgerichtshof(BGH) nach einem Unfall die Dashcam- Bilder als zulässiges Beweismittel.
„Dashcams liegen im Trend und ständig kommen neue Produkte auf den Markt. “
Der Name „Dashcams“ stammt natürlich aus dem Englischen und steht für Dashboardcameras. Das Dashboard ist im Fall des Autos das Armaturenbrett und so wird lediglich die Befestigungsmöglichkeit in den Namen gepackt. Während heutzutage Dashcams vorne und hinten montiert werden können, wird im Sinne des Begriffs vor allem das frontale Geschehen aufgezeichnet. Die Befestigung erfolgt ganz einfach via Klebestreifen oder mit Saugnäpfen ,doch existieren mittlerweile auch schon Fahrzeuge mit entsprechenden Vorrichtungen oder gar fest verbauten Kamerasystemen.
Die Technik bei Dashcams hat sich rasend schnell weiterentwickelt. In erster Linie geht es dabei um das Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens zum Zweck der Sicherung von Beweisen nach einem Unfall. Aus diesem Grund zeichnet eine Dashcam immer nur einen bestimmten Zeitraum auf und fertigt so genannte „Loop-Aufnahmen“ an. Sobald ein bestimmtes Zeitintervall überschritten ist, werden ältere Bilder automatisch gelöscht bzw. überschrieben. Das Speichern findet auf handelsüblichen SD oder micro-SD-Karten statt, wie sie auch in Fotoapparaten zum Einsatz kommen. Entsprechend lassen sich die Bilder auch beliebig portieren und in einem Notebook auslesen. Der technische Standard bzw. das Format ist mitH.264 ebenfalls gängig. Eine Besonderheit vieler Dashcams ist der Beschleunigungssensor. Dieser ist in der Lage, Unfälle anhand der Vibrationen zu erkennen und sorgt dafür, dass die gesammelten Daten nicht überschrieben werden. Auch möglich ist die Kombination mit einem GPS-System, sodass jedwedes Bild zusätzlich mit Ortsinformationen kombiniert wird.
Zuletzt fungieren Dashcams auch als „kleine Helferlein“, wenn es um den Betrieb eines Spurhalteassistenten oder eines ACC bzw. Abstandswarner geht. Mit anderen Worten befinden sich die Kameras vielfach ohnehin an Bord eines Autos, dienen dabei aber weniger der Aufzeichnung als der Unterstützung bestimmter Assistenzsysteme. Zuletzt ist theoretisch auch die Nutzung eines Smartphones mit entsprechender Dashcam-App möglich, was jedoch aus verschiedenen Gründen her von Nachteil ist. Eine echte Dashcam mit Akku leistet mehr und auch der Anschluss an das Bordnetz ist möglich.
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Grundsätzlich gilt natürlich, dass in jedem Fahrzeug eine Dashcam installiert sein darf und die Geräte auch im Handel frei erhältlich sind. Eine Dashcam kaufen ist somit kein Problem und natürlich komplett legal. Spannend und umstritten ist hingegen die Frage nach der Verwendung der Bilder. Von besonderer Relevanz ist in diesem Kontext das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Mai 2018. Der BGH erklärte die Verwendung der Bilder aus Dashcams im Rahmen von Zivilprozessen als zulässig. Dabei räumte der BGH auch ein, dass die Aufnahmen normalerweise gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstießen, doch wird dieser Umstand durch die ohnehin vorzunehmenden Angaben vor Gericht konterkariert. Mit anderen Worten ist in einem Gerichtsverfahren ohnehin niemand anonym und so dienen die Aufnahmen auch als Beweismittel.
Die Legalität wird damit jedoch nicht zum Ausdruck gebracht, was mancher Orts als widersprüchlich angesehen wird. Generell geht es in der rechtlichen Diskussion über Dashcams um die Gewichtung von Datenschutz und informelle Selbstbestimmung gegenüber der Verkehrssicherheit. Interessant ist in diesem Kontext, dass in den Ländern, in denen Dashcams komplett legal sind, auch geringere Versicherungsprämien bei deren Nutzung fällig werden. Anreize und Interessen sind somit vorhanden. Aufpassen sollte man bei Fahrten im Ausland. In Belgien sind die Dashcams beispielsweisekomplett verboten und auch Luxemburg sagt „nein“ bzw. „non“. In Portugal besteht ebenfalls ein Verbot und in Österreich werden sogar Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig. Aufgrund der umstrittenen Rechtslage sollte man vor dem Fahren im Ausland stets einen Blick auf die dort geltenden Gesetze werfen.
„Grundsätzlich gilt natürlich, dass in jedem Fahrzeug eine Dashcam installiert sein darf und die Geräte auch im Handel frei erhältlich sind.“
Wer Dashcams im Auto befestigen möchte, sollte diese – entgegen der Namensgebung –natürlich nicht am Armaturenbrett, sondern im oberen mittigen Bereich der Windschutzscheibe montieren. Möglich ist dies über Saugnäpfe oder Klebestreifen und wer eine Dashcam mit Akku nutzt, wird auch nicht durch ein Stromkabel in der Sicht behindert. Letzteres Kabel kann aber auch in den Fugen am Rand der Windschutzscheibe entlangverlegt werden.
Zu den besten Produkten im Test der Zeitschrift Computerbild gehören die Nextbase 622GWmit SOS-Funktion sowie die Garmin Dash Cam 55. Ebenfalls positiv erwähnt wird die Nextbase 122+ als kleinere Variante und wer eine Dashcam vorne und hinten möchte, ist mit der Black vue DR650S-2CH 16GB gut beraten. Nextbase und Garmin sind zwei der wichtigsten Hersteller und laut der Zeitschrift Chip ist auch noch Transcend mit der DrivePro 230Q zu erwähnen, die eine Gesamtnote von 1,2 erhielt und damit Testsieger ist. Auf den folgenden Plätzen landen gleich drei Kameras von Garmin sowie zwei Produkte von Nextbase bevor die Rollei CarDVR-318 folgt. Der Vollständigkeit halber seien aber auch noch die Hersteller Lamax mit der Lamax S9 sowie die Mio MiVue 866 und die Truecam M9 GPS erwähnt.
Wer eine Dashcam mit Akku oder ohne kaufen möchte, findet eine Fülle an Angeboten auf dem Markt. Zu 100 Prozent legal ist deren Nutzung nicht, wohl aber besteht laut BGH die Möglichkeit der Nutzung der Aufnahmen als Beweismittel. Fakt ist, dass Dashcams nicht besonders teuer sind und sich zudem leicht montieren und nutzen lassen.
„Wer eine Dashcam mit Akku oder ohne kaufen möchte“
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