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Versteuerung Dienstwagen Elektro

Versteuerung Dienstwagen Elektro – worauf ist zu achten?

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Ob in puncto Versteuerung ein Dienstwagen Elektro Antrieb hat oder auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gesetzt wird, macht einen entscheidenden Unterschied. Es geht dabei sowohl um die KfZ- Steuer, die bei einem Stromer schlichtweg wegfällt, als auch um geldwerte Vorteile, die bei rein elektrisch fahrenden Autos mit einem geringeren steuerlichen Betrag angesetzt werden. Das kann sich lohnen, denn für die Berechnung des geldwerten Vorteils muss nicht mehr die 1-Prozent Regelung genutzt werden, sondern es winken deutliche Erleichterungen.

Wie berücksichtigt die Versteuerung Firmenwagen mit Elektro Antrieb? 

Auch, wenn ein Firmenwagen Elektro Antrieb hat, wird ein geldwerter Vorteil angesetzt. Dieser gilt immer dann, wenn Arbeitnehmer ihren Dienstwagen auch privat nutzen und mindestens für den Weg zwischen dem Arbeitsplatz und der Wohnung. Der geldwerte Vorteil kann auf Wunsch pro Kilometer angesetzt werden oder es gilt die pauschale 1-Prozent Regelung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bzw. die reduzierte Regelung für den Elektro Dienstwagen. Auf jeden Fall aber berücksichtigt die Steuer E Auto Dienstwagen als geldwerten Vorteil und bittet Steuerzahler zur Kasse. Wer nur sehr wenige private Fahrten unternimmt, kann jeden gefahrenen Kilometer in Form eines Fahrtenbuchs dokumentieren. Diese Herangehensweise ist zwar deutlich komplizierter und zeitaufwändiger als eine pauschale 0,25-Prozent Regelung bzw. 0,5-Prozent Regelung, kann dafür aber noch günstiger sein. Wichtig ist allerdings, dass das Fahrtenbuch alle geforderten Details enthält und jeder Weg inklusive des Zwecks, der Anschrift des besuchten Kunden bzw. Geschäftspartners sowie Datum und Uhrzeit erfolgt. Die jeweiligen formale Regelungen lassen sich nachlesen und natürlich muss auch der Nachweis in einer geeigneten Form erfolgen. Das Finanzamt ist in diesem Bereich recht streng, sodass unbedingt akkurat gearbeitet werden sollte, denn Fehler führen letztlich zu einer Beurteilung nach der 1-Prozent Regelung bzw. den vergünstigten Pendants für einen Elektro Firmenwagen.

Tipp

Auch, wenn ein Firmenwagen Elektro Antrieb hat, wird ein geldwerter Vorteil angesetzt. Dieser gilt immer dann, wenn Arbeitnehmer ihren Dienstwagen auch privat nutzen und mindestens für den Weg zwischen dem Arbeitsplatz und der Wohnung.

Wann gilt 0,25-Prozent Regelung und wann 0,5-Prozent Regelung?

Sofern ein geldwerter Vorteil für Firmenwagen mit Elektro Antrieb pauschal ermittelt werden soll, ist zwischen der 0,25-Prozent Regelung und der 0,5-Prozent Regelung zu unterscheiden. Ausschlaggebend für die Einstufung ist der Bruttolistenpreis und somit der Anschaffungswert des jeweiligen Modells. Liegt dieser oberhalb von 60.000 Euro, so wird der höhere Wert an Prozent angesetzt, darunter gelten 0,25 Prozent. Die KfZ-Steuer für E Auto Dienstwagen wird nicht erhoben, sodass nur private Fahrten zu Buche schlagen. Die Vorgehensweise ist relativ einfach und die Berechnung des geldwerten Vorteils erfolgt monatlich. Wird beispielsweise ein Bruttolistenpreis in Höhe von 48.000 Euro vorausgesetzt, so ergeben sich hieraus 0,25 Prozent und somit 120 Euro, die dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen werden. Selbiges gilt auch für die Anrechnung der Entfernungskilometer, die ebenfalls bei einem E Auto mit nur einem Viertel bzw. der Hälfte und somit nicht mit 0,03 Prozent, sondern mit 0,015 Prozent oder gar nur 0,0075 Prozent angesetzt werden. Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern ergäben sich hieraus monatlich lediglich 7,20 Euro bzw. 3,60 Euro.

Highlights

Bruttolistenpreis oberhalb von 60.000 € = 0,5%

Bruttolistenpreis unterhalb von 60.000 € = 0,25 %

Berechnung des geldwerten Vorteils erfolgt monatlich

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Wie werden Plug In Hybride besteuert?

Die reduzierte Steuer für E Auto Dienstwagen bezieht ausdrücklich auch Plug In Hybride mit ein. Hier gilt allerdings die 0,5-Prozent Regelung und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dieser nehmen auf die Kilometer Bezug, die rein elektrisch gefahren werden können. Seit 2022 sind es 60 Kilometer, ab 2025 müssen sogar 80 Kilometer einzig und allein mit Strom gefahren werden, um eine günstigere steuerliche Behandlung zu erhalten. Eine Ausnahme stellen Fahrzeug aus dem Plug-In-Hybrid- Regal dar, die einen  CO2- Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer dokumentieren und somit deutlich besser dastehen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die Regelungen gelten für die Versteuerung von Dienstwagen Elektro als auch für die Hybride seit 2019 und werden ganz sicher noch bis Ende 2030 weitergeführt. Möglich ist allerdings auch noch eine Verlängerung.

Welche weiteren Vorteile gelten für elektrische Dienstwagen?

Ein geringerer geldwerter Vorteil für Firmenwagen mit Elektro Antrieb ist sicherlich das gewichtigste Argument für deren Anschaffung. Hinzu kommt aber noch der Umweltbonus, der sowohl bei einem Kauf als auch beim Leasing gezahlt wird. Ein entsprechender Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden und möglich sind bis zu 4.500 Euro zuzüglich des Herstelleranteils. Ab 2024 werden sich die Summe verringern, weshalb sich schnelles Zugreifen für die Arbeitgeber lohnen kann. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung sind allerdings keinerlei Veränderungen im kommenden Jahr geplant. Zu guter Letzt, spart ein Firmenwagen als E-Auto auch Geld beim Tanken bzw. Füllen des Akkus und beim Parken. Die elektrischen Ladungen sind günstiger als Benzin oder Diesel und stammen zudem oft vom Arbeitgeber bzw. einer Ladestation auf dem Firmengelände und beim Parken sorgt ein E-Kennzeichen in vielen Kommunen für einen Wegfall an Gebühren.

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