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Firmenwagen versteuern: Die 1% Regelung

checkmarkInfos zur 1% Regelung für Firmenwagen
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Was ist die 1% Regelung?

Erhält man als Mitarbeiter einen Firmenwagen, kann man den Wagen nicht nur betrieblich, sondern auch, sofern vom Arbeitgeber erlaubt, für private Strecken nutzen und senkt dadurch die eigenen Kosten. Diese Ersparnis nennt sich geldwerter Vorteil und ist laut Gesetzgeber in Form der 1-Prozent-Regelung zu versteuern. Die Alternative dazu bildet das Fahrtenbuch, welches vom Arbeitnehmer geführt werden muss.

 

Doch was sind die genauen Vor- und Nachteile der jeweiligen Regelungen?

Die Frage, ob sich die Anwendung der 1% Regelung lohnt oder nicht, bedarf einer genauen Aufstellung aller Privatfahrten und einer Ermittlung der Reisekosten. Nur wer richtig einschätzt, wie oft der Dienstwagen bzw. Firmenwagen auch für die Privatnutzung eingesetzt wird, kann die richtige Entscheidung zwischen der steuerungspflichtigen 1%-Regelung für Firmenwagen und der Fahrtenbuchmethode treffen. Errechnen Sie direkt den geldwerten Vorteil mithilfe unseres Firmenwagenrechners.

 

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Fahtenbuch vs. 1-Prozent-Regelung
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Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 28.600 €
Entfernung zur Arbeitsstätte 20 km
1% des Bruttolistenpreises 286 €
0,03% des BLP pro Entfernungskilometer 171,6 €
Geldwerter Vorteil 457,6 €

Wem nutzt die 1% Regelung für Firmenwagen?

Zunächst einmal wurde die 1% Regelung für Firmenwagen als Vereinfachung für die Steuererklärung eingeführt. Die gesetzliche Regelung fußt auf § 8 Abs. 2 S. 2 EStG in Verbindung mit dem § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Wer möchte, kann die Besteuerung für seinen Firmenwagen in jedem Jahr wechseln und an die eigenen Fahrgewohnheiten anpassen. Mit anderen Worten braucht man sich nicht festzulegen und kann immer wieder neu entscheiden, welche Methoden am ehesten geeignet ist. Der Firmenwagenrechner ist meistens für Selbstständige oder Arbeitnehmer relevant.

Für die 1% Regelung für Firmenwagen spricht die Einfachheit. Man braucht lediglich den Listenpreis des Dienstwagens zu kennen und rechnet hiervon monatlich ein Prozent als geldwerten Vorteil an. Mit anderen Worten wird der Firmenwagen bzw. Dienstwagen somit zu einem klar kalkulierbaren Fixpreis genutzt, zumal die Betriebskosten meist vom Arbeitgeber übernommen werden.

Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsplatz werden noch einmal mit 0,03 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Kilometer und Monat berechnet. So ergibt sich eine Monat für Monat identische Summe. Wem es dabei gelingt, eine einmonatige Reparatur, einen Urlaub oder auch einen beruflichen Aufenthalt im Ausland nachzuweisen, kann den geldwerten Vorteil auch reduzieren lassen.

 

Der geldwerte Vorteil wird monatlich auf den Bruttolohn des Mitarbeiters aufgeschlagen und erhöht somit die vom Lohn zu zahlenden Abgaben (Lohnsteuer). Verdient der Arbeitnehmer beispielsweise monatlich 3.500 EUR brutto, muss er fortan Steuern und Sozialbeiträge in Höhe von 3.957 EUR zahlen wodurch das ausgezahlte Netto-Einkommen sinkt.

„Zunächst einmal wurde die 1% Regelung für Firmenwagen als Vereinfachung für die Steuererklärung eingeführt.“

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