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Mit unserem Firmenwagenrechner 2020 können Sie den Netto-Privatanteil eines Firmenwagens beziehungsweise Dienstwagens berechnen. Tragen Sie dazu einfach die wichtigsten Informationen zu Ihrem Firmenwagen, Gehalt, Besteuerungsmerkmalen und Vorsorgeaufwendungen in den Rechner ein und erhalten Sie direkt Ihr Ergebnis. So sehen Sie ganz übersichtlich, wie viel Ihres Nettolohns Sie der Firmenwagen kosten wird. Bei der Berechnung können Sie zwischen der 1%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode wählen.
Neben dem monatlichen Gehalt kann man als Angestellter auch Sachbezüge vom Arbeitgeber erhalten. Dabei handelt es sich um Sach- oder Dienstleistungen, die man nicht selbst kaufen muss. Bestes Beispiel für eine Sachleistung stellt der Dienstwagen dar, den man auch für private Zwecke nutzt und somit einen direkten Vorteil daraus zieht. Den Geldwerten Vorteil muss man aber dennoch versteuern. Dies erfolgt direkt über die Lohnabrechnung. Hierbei kann man zwischen der 1%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode wählen.
Das wichtigste vorab: Ein Wechsel zwischen den beiden Methoden ist während des Jahres nicht möglich. Sie können somit nicht einfach von Monat zu Monat frei entscheiden, welche Berechnungsart Sie verwenden möchten. Es lohnt sich daher, bereits vorab durchzurechnen, welche Variante sich am besten eignet. Der Firmenwagenrechner stellt hierfür eine sehr gute Hilfe dar.
Sollte man z.B. mit dem Firmenwagen viel privat fahren, dann kann die pauschale Versteuerung mit 1% günstiger sein als das Führen eines Fahrtenbuchs. Zu beachten ist jedoch auch, ob es sich um einen neuen oder gebrauchten Dienstwagen handelt. Bei der pauschalen Versteuerung wird immer vom Bruttolisten-Neupreis des Wagens ausgegangen – ganz unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sollte der Firmenwagen hingegen nur sehr wenig privat genutzt werden, bietet sich die Fahrtenbuchmethode an. Die Pflege des Buches ist jedoch sehr zeitaufwendig, zudem kommt es immer mal wieder zu Rückfragen von Seiten des Finanzamtes, wenn die Angaben nicht den Formalien entsprechen.
„Bei der pauschalen Versteuerung wird immer vom Bruttolisten-Neupreis des Wagens ausgegangen“
Beispielrechnung VW Polo |
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Angesetzter Bruttolistenpreis des Fahrzeugs | 13.500,00 € |
Entfernung zur Arbeitsstätte | 15 km |
1% des Bruttolistenpreises | 135,00 € |
0,03% des BLP pro Entfernungskilometer | 60,75 € |
Geldwerter Vorteil | 195,75 € |
Die 0,5-Prozentregelung gilt für reine Elektroautos mit Emissionswerten von 0 g/km erlassen sowie für von außen aufladbare Plug-in-Hybridfahrzeuge. Diese müssen jedoch den Mindestanforderungen aus dem Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) entsprechen. Die Plug-in-Hybride dürfen höchstens 50 g CO2/km ausstoßen und müssen bei einer Anschaffung ab 01.01.2022 mindestens 60 km unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine fahren können. Bei einer Anschaffung ab 2025 müssen Plug-in-Hybride sogar mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite erzielen. Maßgeblich ist der WLTP-Wert. WLTP steht für "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" und stellt ein objektives und reproduzierbares Testverfahren dar, welches unter genau definierten Laborbedingungen eine Vergleichbarkeit des Verbrauches bzw. der Reichweite unterschiedlicher Modelle ermöglicht. Bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € muss die private Nutzung von rein elektrisch angetriebenen Firmenwagen sogar nur mit 0,25 % als geldwerter Vorteil besteuert werden. Nach aktuellem Stand gilt diese Sonderregelung aktuell bis Ende 2030.
Diese Regelung hat einen Begünstigungszeitraum von zehn Jahren. Sie gilt für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2029 angeschafft werden. Wer sich innerhalb dieses Zeitraumes einen neuen Dienstwagen mit entsprechendem Antrieb zulegt, kann viel Geld sparen.
Für alle anderen Fahrzeuge gilt weiterhin die 1-Prozent-Regelung. Mehr Informationen zu den einzelnern Steuerregelungen finden Sie hier:
„Die 0,5-Prozentregelung gilt für reine Elektroautos mit Emissionswerten von 0 g/km erlassen sowie für von außen aufladbare Plug-in-Hybridfahrzeuge“
Die Fahrtenbuchmethode gestaltet sich in der täglichen Anwendung etwas aufwendiger als die 1%-Regelung, da hierbei jede einzelne Fahrt mit dem Dienst- oder Firmenwagen exakt festgehalten werden muss. Dabei ist zwischen dienstlichen und privaten Fahrten zu differenzieren, aber auch die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten müssen dokumentiert werden. Damit das Fahrtenbuch anerkannt wird, sind folgende Angaben verbindlich:
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