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Firmenwagen-Versicherung

Firmenwagen Versicherung

checkmarkWie wird ein Firmenwagen versichert?
checkmarkWer zahlt die Versicherung für den Firmenwagen?
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Die Firmenwagen Versicherung ist ein überaus relevantes Thema und betrifft bundesweit mehr als fünf Millionen Fahrzeuge. Wirft man einen Blick auf die aktuelle Entwicklung, so könnte der Anteil der gewerblich genutzten PKW fortan noch ansteigen. Neben der obligatorischen KFZ Haftpflichtversicherung, die ohnehin für jedes zugelassene Fahrzeug Pflicht ist, stellt sich die Frage, wer bei einem Unfall mit dem Firmenwagen haftet. Teilweise ist die private Nutzung von rein betrieblichen Fahrten zu unterscheiden auch eine Haftung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich denkbar. Ausschlaggebend hierfür ist der Dienstwagenüberlassungsvertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird. Hier lässt sich genau festhalten, wer wann haftet und wie genau die private Nutzung gestaltet werden kann.

Wie wird ein Firmenwagen versichert?

Grundsätzlich empfiehlt sich für einen Firmenwagen eine gewerbliche Kfz Versicherung. Diese Policen sind ein klein wenig anders „gestrickt“ als ein Vertrag für die rein private Nutzung. Die Besonderheit besteht darin, dass die speziellen Risiken eines Arbeitgebers Berücksichtigung finden. Im Einzelnen ist zum Beispiel eine GAP-Deckung bzw. ein GAP-Schutz im Fall von Leasing anzudenken und auch ein Schutzbrief sowie eine Fahrerinnen- bzw. Fahrerschutzversicherung bieten sich an. Was das bedeutet? Die GAP- Deckung nimmt auf den englischen Begriff für Lücke („gap“) Bezug und deckt bei einem Totalschaden an einem Leasingfahrzeug den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Leasingvertrags. Je teurer ein Firmenwagen ist, desto eher ist dieser Baustein für eine gewerbliche Kfz Versicherung zu empfehlen. Der Schutzbrief wiederum, eignet sich für viel genutzte PKW und ist bei einem Unfall mit dem Firmenwagen sehr praktisch. Übernommen werden beispielsweise schnelle Hilfe bei Pannen, Kosten für einen Abschleppdienst und zum Teil auch der Unfallschutz. Letzterer wird aber noch besser durch eine Fahrerschutzversicherung dargestellt. Bei selbst verschuldeten Unfällen ist dieser Baustein relevant und kann die Finanzierung einer Haushaltshilfe, die Durchführung von Reha-Maßnahmen oder auch das Kompensieren von Verdienstausfällen beinhalten.

Tipp

Diese Policen sind ein klein wenig anders „gestrickt“ als ein Vertrag für die rein private Nutzung. Die Besonderheit besteht darin, dass die speziellen Risiken eines Arbeitgebers Berücksichtigung finden.

VHV-Versicherung

Sind Firmenwagen Vollkasko versichert?

Grundsätzlich sollte eine Firmenversicherung in Form einer Vollkasko erfolgen. Im direkten Vergleich mit der Teilkasko, werden bei dieser Versicherungsform auch die Schäden übernommen, die durch eigenes Verschulden am Firmenwagen entstanden sind. Wer will, spricht von einem „Rundum-Sorglos-Schutz“, der selbst fahrlässiges Verhalten nicht negativ ahndet. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: mittlere Fahrlässigkeit wird meist toleriert und wirkt sich nicht negativ auf den Vollkasko-Schutz aus. Grobe Fahrlässigkeit wie überhöhte Geschwindigkeit oder zu dichtes Auffahren berechtigen eine Versicherung zur Kürzung der Leistung. Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, kann ein „Ausschluss der groben Fahrlässigkeit“ in den Versicherungsvertrag einfließen bzw. der „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ ausgeschlossen werden. Lediglich Fahrten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss vonstatten gehen, lassen sich auch auf diese Weise nicht in die Versicherung inkludieren.

Zahlt Privathaftpflicht Schaden am Firmenwagen?

Interessant bei einem Unfall mit dem Firmenwagen ist auch die Frage nach der Haftung durch den Arbeitnehmer. Wohlgemerkt: dies gilt nur dann, wenn die Versicherung nicht in die Pflicht genommen werden kann, beispielsweise bei fahrlässig verschuldeten Unfallschäden am Dienstfahrzeug. Auch hier kann der Grad der Fahrlässigkeit herangezogen werden und eine Haftung des Arbeitnehmers entstehen. Es stellt sich die Frage nach der Halterverantwortung, die beim Arbeitgeber liegt, im Binnenverhältnis zum Arbeitnehmer aber auch die Möglichkeit eines Weiterreichens von Zahlungen. Mittlere Fahrlässigkeit kann zu einer Teilung der Kosten im Rahmen der üblichen Selbstbeteiligungen führen, grobe Fahrlässigkeit sorgt sogar für die komplette Übernahme durch den Arbeitnehmer, sofern dieser wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Die private Haftpflichtversicherung kann in einigen Fällen einspringen – dies hängt aber von der konkreten Police ab.

Wer zahlt die Versicherung für den Firmenwagen?

Gezahlt wird die Versicherungsprämie durchweg vom Halter, der bei einem Firmenwagen der Arbeitgeber ist. Hiervon gibt es keine Ausnahmen und es kann lediglich eine Kostenübernahme im Rahmen des Dienstwagenüberlassungsvertrags geregelt werden. Auch die private Nutzung ist hier eingeschlossen, wobei – je nach Police – die üblichen Selbstbeteiligungen gelten. Auch diese sind auf Wunsch Gegenstand der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Firmenwagen Versicherung: wer darf fahren?

Wer den Firmenwagen privat nutzen darf, muss eine private Fahrt nicht zwingend selber durchführen. Im Rahmen des Überlassungsvertrags werden in aller Regel auch die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner bzw. Ehepartner eingeschlossen und nur das Verleihen an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt immer, dass ein Firmenwagen ein geldwerter Vorteil ist, dessen Wert pro Monat in das zu versteuernde Einkommen einfließt. Beteiligen sich Arbeitnehmer allerdings an den Kosten für die Versicherung, Treibstoff oder auch Reparaturen etc., so lassen sich diese steuermindernd als Werbungskosten angeben.

Tipp

Wer den Firmenwagen privat nutzen darf, muss eine private Fahrt nicht zwingend selber durchführen. Im Rahmen des Überlassungsvertrags werden in aller Regel auch die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner bzw. Ehepartner eingeschlossen und nur das Verleihen an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

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