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UVV Prüfung Firmenwagen – das ist zu beachten

checkmarkWann betrifft die UVV Prüfung Firmenwagen?
checkmarkWas gehört alles zur UVV Prüfung?
checkmarkWas passiert, wenn die UVV Prüfung nicht durchgeführt wird?

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Dass die UVV Prüfung Firmenwagen ebenso betrifft wie den Arbeitsplatz und den sicheren Umgang mit Betriebsmitteln, versteht sich von selbst. Die Abkürzung steht für die Unfallverhütungsvorschriften, wie sie in DGUV Vorschrift 70 geregelt sind. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt hierin eine jährlich UVV Prüfung für Fahrzeuge vor und definiert diese ein wenig anders als die HU und AU. Insofern ist die UVV Prüfung auch nicht mit dem TÜV gleichzusetzen, sondern zielt auch auf Aspekte wie die Sicherung gegen unbefugtes Benutzen oder das Vorhandensein einer Klimatisierung ab. Um nur einige Aspekte zu nennen.

Wann betrifft die UVV Prüfung Firmenwagen?

Die Vorgehensweise entsprechend der DGUV Vorschrift 70 setzt erst einmal eine klare Kategorisierung von Firmenwagen voraus. Was auf den ersten Blick kompliziert erscheint, ergibt sich schlichtweg daraus, dass für einen Bagger oder Gabelstapler andere Maßstäbe angelegt werden als an einen PKW, ein Taxi oder einen Sattelschlepper.

Der große Vorteil besteht darin, dass die Fahrzeugprüfung nach UVV bei Vorhandensein einer Anmeldung schlichtweg entsprechend den Kriterien der TÜV-Prüfung erfolgt. Wenn HU und AU erfolgreich absolviert wurden, dürfte auch die Durchführung der UVV kein Problem darstellen und die betreffenden Autos befinden sich per se im betriebssicheren Zustand.

„Die Vorgehensweise entsprechend der DGUV Vorschrift 70 setzt erst einmal eine klare Kategorisierung von Firmenwagen voraus.“
UVV Prüfung Gewerbe Firmenwagen

Welche Fahrzeuge müssen zur UVV Prüfung für Firmenwagen?

Entsprechend der Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung wird die UVV-Prüfung einzig und allein bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Dienstwagen vorgenommen. Handelt es sich hingegen um privat zugelassene Autos, so unterbleibt die Prüfung auch dann, wenn eine Nutzung für den Beruf stattfindet. Relevant hierfür ist die Anmeldung, d.h. die Frage, ob es sich explizit um ein Firmenauto und damit ein „UVV Auto“ handelt oder nicht.

Aus der DGUV Vorschrift 70 ergeben sich zudem noch eine Reihe weiterer Ausnahmen, beispielsweise für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Bodengeräte der Luftfahrt oder auch Bagger, Planiergeräte, Lader und einige weitere. Ein Blick in die zugrundeliegenden Bestimmungen fördert schnell zutage, ob das Fahrzeug der Prüfung von Firmenwagen unterliegt oder hiervon freigestellt ist.

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz der Mitarbeiter trägt der Arbeitgeber. Wenn die UVV Prüfung Firmenwagen unter die Lupe nimmt, kann dies wahlweise durch intern geschultes Personal oder externe Sachverständige erfolgen und muss dokumentiert werden. Festgelegt ist die Prüfung in der DGUV 70 Abs 57 bzw. §57, wo von einem „Sachkundigen“ die Rede ist. Zudem heißt es in dem Text, dass die Ergebnisse der Prüfung „schriftlich niederzulegen“ sind.

Was passiert, wenn die UVV Prüfung nicht durchgeführt wird?

Ein „Schwänzen“ der UVV-Prüfung stellt einen Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften UVV dar. Niedergelegt sind diese auch im Sozialgesetzbuch § 15 SGB VII, wo ausdrücklich auf die detaillierten Regelungen und die Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) Bezug genommen wird. Ein Zuwiderhandeln stellt entsprechend §58 der DGUV 70 eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Problematischer erscheint in diesem Kontext jedoch der möglicherweise eingeschränkte Versicherungsschutz, wenn sich ein Fahrzeug nicht im arbeitssicheren Zustand befunden hat und somit nicht hätte genutzt werden dürfen. Die Kosten können somit erheblich sein, weshalb die Prüfung der Fahrzeuge ernst genommen werden sollte. Wird „nur“ die Frist für die UVV-Prüfung überzogen, so ist – analog zur HU – ein Verwarngeld möglich.

Wie geht die Fahrzeugprüfung nach UVV vonstatten?

Die Prüfung von Firmenwagen muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Ort hierfür ist eine Fachwerkstatt oder ein entsprechendes Pendant auf dem Firmengelände und federführend sind hierzu autorisierte Werkstätten oder Sachverständige. Möglich ist aber auch ein UVV Prüfung der Firmenwagen im Rahmen der HU, was eine Menge Zeit sparen kann. In diesem Fall ist der TÜV der Sachverständige. Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination aus UVV-Prüfung und Wartung bzw. Inspektion, d.h. es ergeben sich immer Möglichkeiten, um nicht zwingend einen separaten Termin vereinbaren zu müssen. Teile der Prüfung entsprechen der HU und sind insofern gleich „in einem Abwasch“ mit dem TÜV möglich. Besonderheiten ergeben sich teilweise aus der Bauart des Fahrzeugs, beispielsweise, wenn die Ladungssicherheit kontrolliert wird oder bei einem Fahrzeug mit Plane deren Befestigung sichergestellt wird. Die Dokumentation muss jeweils bis zur nächsten UVV-Prüfung im Firmenwagen aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Tipp

Die Prüfung von Firmenwagen muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Was gehört alles zur UVV?

Bei der UVV-Prüfung ist es jedoch nicht allein mit dem Blick auf das Fahrzeug getan, sondern betreffen auch die Fahrerinnen und Fahrer. Bereits bei der ersten Übernahme eines Firmenwagens muss eine genaue Unterweisung hinsichtlich der sicheren Nutzung erfolgen. Dabei soll sowohl über die geltenden Schutzmaßnahmen als auch über die zugrundeliegenden Vorschriften nach DGUV 70 und mögliche Gefahren informiert werden.

Manches hiervon erscheint selbstverständlich und doch ist sinnvoll, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer genau darüber aufgeklärt werden, wie ein Fahrzeug bei schlechter Witterung oder bei Glatteis reagiert und worauf bei der Ladung zu achten ist.

Aus der jeweiligen Praxis ergeben sich eine Fülle an Gefahrenquellen und schließlich umfasst der Begriff Firmenwagen keineswegs nur PKW für Stadtverkehr und Autobahn, sondern auch Transporter, LKW und Pritschenwagen sowie jede Menge Spezialfahrzeuge.

Relevant und ebenfalls im Rahmen der DGUV Vorschrift 70 festgelegt ist auch die tägliche UVV-Prüfung. Was trivial erscheint, kann Leben retten, wenn beispielsweise die Ladung stets gesichert wird, der Reifendruck und der Zustand der Bremsen gecheckt wird oder ein Blick auf die Beleuchtung geworfen wird. Zu diesem Zweck wird das Führen von Checklisten und deren Aufbewahrung im Handschuhfach empfohlen.

Zu guter Letzt sind auch Schulungen Teil einer UVV-Prüfung. Hierfür werden eigens Seminare angeboten, die natürlich auch digital angeboten werden oder direkt im Unternehmen stattfinden. Wichtig ist das Protokollieren der Teilnahme, sei es in schriftlicher oder digitaler Form.

„Was trivial erscheint, kann Leben retten, wenn beispielsweise die Ladung stets gesichert wird, der Reifendruck und der Zustand der Bremsen gecheckt wird oder ein Blick auf die Beleuchtung geworfen wird.“

Welche Kosten entstehen durch die UVV-Prüfung?

Die Prüfung der Arbeitssicherheit eines Fahrzeugs ist mit Kosten verbunden. Wer die UVV Auto Prüfung gemeinsam mit der HU durchführt, muss zusätzliche Kosten in Höhe von 30 bis 50 Euro pro Fahrzeug einkalkulieren.

Teurer wird es, wenn eigens ein Termin vereinbart werden muss. Diese schlägt mit bis zu 110 Euro zu Buche, wobei die Kosten bei Vorhandensein eines Fuhrparks natürlich gesenkt werden.

Werden Spezialfahrzeuge unter die Lupe genommen, können die Kosten variieren und auch die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesem Kontext zu beachten. Im direkten Vergleich mit möglichen Folgekosten eines Zuwiderhandelns lassen sich UVV-Prüfungen aber problemlos einkalkulieren.

Tipp

Wer die UVV-Prüfung zusammen mit der HU durchführt, kann mit Kosten von 30-50 Euro pro Fahrzeug rechnen. In einem eigenen Termin können die Kosten auf 110 Euro steigen.

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