Wir erklären Ihnen, wie Sie für Ihr nachhaltiges Auto die optimale Förderung auch in 2023 erhalten! Alle Hintergrundinformationen, Updates und Tipps zur Beantragung der Innovationsprämie finden Sie bei Sixt Neuwagen im Überblick.
Wird es die BAFA-Förderung 2023 weiterhin geben? Hier herrschte lange Zeit Unklarheit - jetzt bringt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Licht ins Dunkel. Eins vorweg - eine Förderung für reine Elektrofahrzeuge wird es weiterhin geben. Wir haben alle wichtigen Infos für Sie im Überblick.
Daraus ergibt sich zusammen mit dem jeweiligen Herstelleranteil eine maximale Fördersumme in Höhe von 6.750 € für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Die Änderungen gelten sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden. Mehr Infos finden Sie in unserer detaillierteren Übersicht.
Die oben genannten Änderungen gelten nur noch für Privatkunden. Gewerbekunden erhalten keine BAFA-Förderung mehr.
Gefördert werden ab 01.01.2024 ausschließlich reine Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis maximal 45.000 €. Die Höhe der Förderung beträgt dabei 3.000 € und ist ausschließlich auf Privatkunden beschränkt.
Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2022 vom BMWK & Bundesanzeiger 09.12.2022
1 Elektrofahrzeug auswählen
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2 Anzahlung in Höhe der Bafa-Prämie angeben
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3 Fahrzeug
Bei unseren Lagerfahrzeugen ist die Bafa-Prämie noch nicht eingerechnet - in diesem Fall können Sie die Höhe der Anzahlung im nächsten Schritt mit Ihrem persönlichen Berater besprechen. |
4 Beraten werden und Fahrzeug bestellenGemeinsam mit einem unserer kompetenten Berater werden alle Einzelheiten besprochen, vertraglich festgehalten und das Fahrzeug bestellt. |
5 Bafa-Antrag stellenDer BAFA Antrag für das Elektroauto kann nach Vertragsabschluss vom Antragsteller frühestens am Tag der Zulassung eingereicht werden. Sie finden den Antrag für Ihr Fahrzeug online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). |
6 Geld zurück erhaltenSofern der Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigt wird (dies kann leider nicht garantiert werden), erhalten Sie Ihre Anzahlung in Höhe der Ihrem Fahrzeug entsprechenden Prämie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zurück. |
Die Innovationsprämie wurde durch die Corona-Pandemie von Bund und Autoherstellern zur Förderung von Elektromobilität ins Leben gerufen. Als zusätzliche Erhöhung auf den bereits existierenden Umweltbonus erhoffen sich Staat und Hersteller einen verstärkten Kauf von Elektroautos und Plug-In Hybriden.
Für 2023 wurde der staatliche Anteil für Elektroautos auf bis zu 4.500 € festgesetzt. Für Plug-in Hybride fällt die staatliche Förderung ab 2023 jedoch weg. Der Herstelleranteil von bis zu 2.250 € bleibt weiterhin bestehen.
Die Innovationsprämie wurde durch die Corona-Pandemie von Bund und Autoherstellern zur Förderung von Elektromobilität ins Leben gerufen. Als zusätzliche Erhöhung auf den bereits existierenden Umweltbonus erhoffen sich Staat und Hersteller einen verstärkten Kauf von Elektroautos und Plug-In Hybriden.
Für 2023 wurde der staatliche Anteil für Elektroautos auf bis zu 4.500 € festgesetzt. Für Plug-in Hybride fällt die staatliche Förderung ab 2023 jedoch weg. Der Herstelleranteil von bis zu 2.250 € bleibt weiterhin bestehen.
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Bis November 2020 war es kaum bis gar nicht möglich den Umweltbonus mit einer weiteren öffentlichen Förderung zu kombinieren, um so einen noch größeren Fördersatz zu erhalten. Das hat sich nun geändert und mit dem neuen Beschluss können Sie die Förderungen verbinden.
Eine mögliche Kombinierbarkeit ist mit folgenden Programmen möglich:
Auch bei uns können Sie E-Autos mit der Förderung für Elektroautos leasen oder vario-finanzieren. Dabei verrechnen wir den Herstelleranteil bei den Elektrofahrzeugen von 50 % direkt in Ihrer Leasingrate. Für die weiter staatliche Subvention der Innovationsprämie die durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergeben wird, leisten Sie zunächst bei uns eine Anzahlung in Höhe der jeweils geltenden Förderung. Bei Elektrofahrzeugen beträgt diese maximal 4.500 €.
Diese Anzahlung erhalten Sie von der Bafa zurück, sobald der Antrag für die Innovationsprämie von Ihnen gestellt und von der BAFA freigegeben wurde.
Somit erhalten Sie die maximale Ersparnis bei der monatlichen Leasing- oder Vario-Rate für Ihr Elektrofahrzeug.
Fahrzeuge dürfen die CO² -Emission von höchstens 50g pro km nicht überschreiten. Bei der Höhe der Förderung wird der Listenpreis der Basisausstattung genommen ohne Sonderausstattungen.
Plug-In Hybride Fahrzeuge werden nur gefördert, wenn diese ab 2022 und vor 2025 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer aufweisen. Ab 2025 von mindestens 80 Kilometer haben.
Dank der zusätzlichen Innovationsprämie des Staats können Sie derzeit bis zu 6.750 € bei reinen Elektrofahrzeugen erhalten. Die Auflistung über die Ersparnisse von Umwelt-& Innovationsprämie:
Position |
Zahlung bei reinen Elektrofahrzeugen | |
---|---|---|
Vario-Finanzierungsrate | 5.184 € (48 Monate x 108€) | |
Händlerauslieferung | 911,00 € | |
Schlussrate | 572,00 € | |
Anzahlung | Nicht nötig | |
Kaufpreis am Laufzeitende (optional) | 7.771,00 € | |
Gesamtkosten bei Kauf | 14.438,00 € | |
Gesamtlistenpreis | 15.090,00 € |
Kosten bei Vario-Finanzierung, 48 Monaten Laufzeit und 10.000 km im Jahr, inkl. MwSt., Listenpreise enthalten keine Auslieferungskosten
Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Autos verschiedene Vorrausetzungen erfüllen:
Sie haben noch keinen laufenden Vertrag bei uns oder möchten Ihren Fuhrpark um ein Elektroauto aufstocken – dann können Sie nun doppelt profitieren. Bei einer Zulassung bis zum 31. Dezember 2025 für ein Elektroauto, bekommen Sie nicht nur die 2.250 € Herstelleranteil, sondern zusätzlich bis zu 4.500 € vom Staat.
Nach einer erfolgreichen Implementierung des Bonus, wurde die Aufstockung des Umweltbonus auf einen Zeitraum vom 8. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2025 festgelegt. Ab dem Jahr 2026 soll der Umweltbonus plus Innovationsprämie nicht mehr ausgezahlt werden.
Weitere Förderungen sind ebenfalls möglich - bitte informieren Sie sich auf der BAFA-Seite über Ihre persönlichen zusätzlichen Fördermöglichkeiten.
Gut zu wissen:
Eine Kombination aus weiteren öffentlichen Förderungen zusammen mit dem erhöhten Umweltbonus ist ab November 2020 möglich.
Auch eine zusätzliche Förderung für ein AVAS (akustisches Warnsystem) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies gilt bis zum 30. Juni 2021, danach ist ein AVAS bei Zulassung eines Fahrzeugs verpflichtend und nicht mehr förderfähig.
Zunächst gilt: ist das Auto angemeldet und liegt ein Kaufvertrag vor, kann der Online-Antrag ausgefüllt werden. Der Antrag kann auf der BAFA Webseite ganz einfach gestellt werden. Damit Sie den Antrag für die Umweltbonus + Innovationsprämie problemlos ausfüllen können, benötigen Sie zunächst folgende Unterlagen:
Der Online-Antrag muss von der Person ausgefüllt werden, auf welche die Zulassung erfolgt. Nach Eingang des ausgefüllten Formulars und der Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail und den Zugang für den Upload-Bereich – hier müssen die weiteren Dokumente (s.o) hochgeladen werden. Nach positiver Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen der Bonus ausgezahlt.
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Mit der Anschaffung eines Elektroautos profitieren Sie zudem auch von steuerlichen Vorteilen. So sind alle vollelektrischen Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31.Dezember 2025, zehn Jahre lang, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030, von der Kfz-Steuer befreit. Dies gilt allerdings nicht für Plug-in-Hybride. Diese müssen nach wie vor, basierend auf dem Hubraum sowie dem CO2-Ausstoß, versteuert werden. Bei Firmenkunden wird aus der so genannten Ein-Prozent-Regelung, bei welcher ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet wird. Bei vollelektrischen Fahrzeugen, die ab 2020 zugelassen wurden, wird hierraus bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€ eine 0,25% Regelung. Vollelektrische Fahrzeuge mit einem höheren Preis sowie Plug-in-Hybride profitieren von einer 0,5% Regelung. Zu beachten ist allerdings, dass diese Regelungen NICHT für die Umsatzsteuer, sondern lediglich für Lohn- und Einkommenssteuer gelten.
Um die Innovationsprämie zu erhalten, stellen Sie lediglich einen Antrag auf den Umweltbonus. Wird dieser bewilligt, erhält der Antragssteller automatisch beide Prämien gemeinsam ausgezahlt.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern persönlich.