AHK - Die Anhängerkupplung
Ganz schön praktisch: Eine Anhängerkupplung ist ein gutes Argument zugunsten eines Fahrzeugs und bietet einen spürbaren Mehrwert. Wie sonst ließe sich erklären, dass viele Autobesitzer sogar die Anhängerkupplung nachrüsten, um mit Ihrem Fahrzeug eine Extraportion Nutzlast transportieren zu können. Doch worauf ist zu achten? Und worin unterscheiden sich die einzelnen Anhängerkupplungen alias AHK?

Welchem Zweck dient eine AHK bzw. Anhängerkupplung?
Wie es der Name bereits sagt, dient die Anhängerkupplung dem Zweck, einen Anhänger an einen PKW oder an ein anderes Fahrzeug anzukoppeln. Dies ist immer dann erforderlich, wenn der Platz im Kofferraum und auf den Rücksitzen schlichtweg nicht ausreicht und auch kein Dachgepäckträger integriert werden soll. Unterscheiden lässt sich zwischen einer schwenkbaren Anhängerkupplung, einer starren Anhängerkupplung und der abnehmbaren Anhängerkupplung, wobei fachsprachlich eigentlich von einer Anhängekupplung gesprochen werden muss. Erfunden wurde das Prinzip bereits in den ersten Jahren des Automobils. Bereits im Jahr 1925 wurden diverse System angewendet, die allesamt ihre Vor- und Nachteile aufwiesen. Stichworte, die den damaligen Stand der Technik kennzeichnen sind die der Bolzenkupplung, Maulkupplung oder auch Sattel- und Kugelkopfkupplung. Letzteres Prinzip gelangt bis heute zur Anwendung.
Die abnehmbare Kugelkopf-Anhängerkupplung
Die erste Anhängerkupplung in der heutigen Form datiert auf die 1930er Jahre. Bis heute hat die Kugel einen Durchmesser von 50 Millimeter und wird bei Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verwendet. Der Anhänger wiederum, trägt das Gegenstück in Form einer Kugelpfanne, die an der Deichsel installiert wird. Die Belastbarkeit einer Anhängerkupplung wird mit dem D-Wert angegeben und muss auf dem Typenschild angegeben werden.
Die abnehmbare Anhängerkupplung ist seit den 1990er Jahren sogar verpflichtend und muss immer dann genutzt werden, wenn die Kugel ansonsten das Autokennzeichen verdecken würde. Es ist aber auch praktisch, wenn die Kupplung bei Nichtgebrauch mit wenigen Handgriffen abgenommen werden kann. Erlaubt ist eine Anhängerkupplung immer dann, wenn eine Prüfung und Abnahme durch einen amtlich bestellten Sachverständigen erfolgt ist oder bereits die EU-Zulassung vorliegt.
Lässt sich eine Anhängerkupplung nachrüsten?
Wer möchte, kann eine Anhängerkupplung nachrüsten, sollte allerdings auf eine EU-Zulassung achten. Wenn diese nicht vorliegt, muss eine TÜV-Prüfung bzw. die Prüfung durch eine vergleichbare Prüfinstitution erfolgen, was natürlich mit Kosten verbunden ist. Das Nachrüsten selbst ist in Kfz-Fachbetrieben in der Regel ohne Probleme möglich und funktioniert für nahezu jeden Fahrzeugtyp. Eine Ausnahme bilden lediglich einige Sportwagen oder Spezialfahrzeuge, wobei sich diese Frage anhand eines Blickes in die Fahrzeugpapiere schnell beantworten lässt.
Die Kosten lassen sich in der Regel auf 200 bis 500 Euro schätzen, wobei auch noch der Einbau bzw. die Installation zu Buche schlagen. Hinzu kommt ein Elektrosatz und oftmals ist ein Update der Software des Fahrzeugs notwendig. Gesamtpreise von etwas mehr als 1.000 Euro können so schnell resultieren, wobei dies natürlich auch abhängig vom Fabrikat ist.

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