Behördenleasing zu Top-Konditionen
In Zeiten der Finanzkrise müssen auch die Kommunen und Behörden Geld sparen. Aus diesem Grund hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr das Behördenleasing etabliert. Während in früheren Zeiten nahezu jeder Amts- und Würdenträger mit einem eigenen Dienstwagen vorfuhr, wird das „Staatssäckel“ mittlerweile geschont. Die meisten Bürgermeister in Deutschland nutzen längst das Behördenleasing und auch Landräte und andere Personen in offizieller Funktion greifen auf diese Möglichkeit zurück.
Zu nennen sind nicht nur Landkreise, Städte und Gemeinden, sondern auch Handwerks-, Industrie-, Handels- und Ärztekammern oder Regionale Planungs- und Zweckverbände sowie Unternehmen, die sich in kommunalem Besitz befinden wie beispielsweise Stadtwerke, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen oder Altenpflegeeinrichtungen.

Wie funktioniert das Behördenleasing?
Das Behördenleasing funktioniert letztlich genauso wie das Leasing für Unternehmen oder Privatpersonen. Oftmals werden jedoch deutlich günstigere Preise und Rabatte angeboten. Darüber stammen die Fahrzeuge beim Leasing für Behörden vielfach aus der Oberen Mittelklasse, wenngleich problemlos auch ein Kompakt- oder Kleinwagen geleast werden kann. Für die Behörden ist diese Form der Fahrzeugnutzung deutlich günstiger und einfacher als die Anschaffung eigener Autos. Hinzu kommt, dass durch die ausschließliche Verwendung von Neuwagen eine merklich höhere Effizienz erreicht wird, als beim Fahren mit alten „Gebrauchten“. Ein weiterer Aspekt ist die Nutzung der Dienstwagen als Arbeitsplatz. Wer Tag für Tag unterwegs ist, braucht einen entsprechenden Komfort, um nicht in seiner Arbeitseffizienz eingeschränkt zu sein. Des Weiteren bedarf es auch eines hohen Sicherheitsstandards, um die Arbeit der kommunalen Vertreter nicht zu gefährden.
Welche Vorteile bietet das Behördenleasing?
Der Hauptvorteil, den das Behördenleasing bietet, ist der günstige Preis. Hier ist zu beachten, dass meist weder eine Anfangs- noch eine Schlussrate fällig werden und die monatlichen Leasingraten steuerlich absetzbar sind. Statistiken zeigen, dass das Behördenleasing meist nur über einen Zeitraum von einem Jahr genutzt wird. Danach wird das Fahrzeug gewechselt, wodurch die Flotte stets auf dem neuesten Stand der Technik ist. Dieser Aspekt ist auch für das Leasingunternehmen von Vorteil, denn schließlich ist der Wiederverkaufswert bei neueren Fahrzeugen deutlich eher gegeben. Das schlägt sich dann auch in den Konditionen nieder, die vor allem bei einer kürzeren Nutzungsdauer günstig ausfallen. Häufig ist auch derWartungs- und Inspektionsservice inklusive und die bereitstehenden Fahrzeuge sind umfassend versichert.
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Angebote sichernWie wird das Behördenleasing abgerechnet?
Die Fahrten im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten sind für dieMitarbeiter der Behörden selbstverständlich kostenlos. Wer zudem auchprivate Fahrten mit dem Dienstwagen unternimmt, muss dies als geldwertenVorteil angeben. Darüber hinaus ist in manchen Kommunen eine Abgabeerforderlich, die sich nach den gefahrenen Kilometern berechnet.
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