Muss ich das Leasingfahrzeug zur Inspektion bringen?
Der Leasingnehmer ist verpflichtet während der Leasingzeit, die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen am Fahrzeug pünktlich, vor Ablauf des vorgegebenen Intervalls durchführen zu lassen. Die Wartungsintervalle können Sie beim Hersteller erfragen und achten Sie darauf, ob Ihr Fahrzeug eine fällige Wartung anzeigt.
Welche Werkstätten dürfen die Wartung durchführen?
Was passiert, wenn ich die fälligen Wartungen versäumt habe?
Für jede nicht oder nicht vertragsgerecht durchgeführte vorgeschriebene Wartung/Inspektionen berechnet Sixt Neuwagen dem Leasingnehmer eine Wertminderungspauschale in Höhe von jeweils 297,50 € brutto. Hierdurch entstehende Schäden werden ebenfalls dem Leasingnehmer belastet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch nicht erfolgte Wartungsleistungen oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Wartungen bleibt Sixt Neuwagen vorbehalten.
Wie muss ich mich im Schadenfall verhalten?
Im Falle eines Schadens wenden Sie sich bitte umgehend an die 24h-Assistance von Sixt Neuwagen. Die Assistance-Hotline ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar unter: Telefon 089 / 244 00 443. Sixt Neuwagen übernimmt für Sie die komplette Schadenabwicklung (Reparaturfreigabe, Kommunikation mit der Versicherung, Rechnungsabwicklung etc.).
Was passiert, wenn das Leasingfahrzeug bei der Rückgabe einen Schaden hat?
Vor der Fahrzeugrückgabe informieren Sie bitte die Sixt Schadenabteilung detailliert über alle entstandenen Fahrzeugschäden. Schäden, die bei der Rückgabe nicht an Sixt Schadenabteilung gemeldet wurden, werden Ihnen bei der Endabrechnung des Vertrags als Rückgabeschaden in Rechnung gestellt.
Durch die Schadenmeldung vor Fahrzeugrückgabe hat Sixt Neuwagen die Möglichkeit, die Schäden ggf. an die Fahrzeugversicherung zur Regulierung weiterzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass die Regulierung von Glasbruchschäden sowie Beschädigungen an den Felgen (Parkplatzschaden) häufig von den Versicherungen abgelehnt wird.
Kann ich das Auto im Schadenfall in jede Werkstatt meiner Wahl bringen?
Die Reparatur muss in einem vom Hersteller anerkannten oder von Sixt Neuwagen genehmigten Fachbetrieb unter Verwendung von Original-Ersatzteilen ausgeführt werden. Die Werkstattwahl obliegt Sixt Neuwagen. Im Falle eines Schadens wird Sixt Neuwagen eine Kooperationswerkstatt mit der Behebung des Schadens beauftragen. Lassen Sie den Schaden in einer nicht von Sixt Neuwagen vorgegebenen Werkstatt reparieren, wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 119,00 € brutto in Rechnung gestellt. Zusätzlich müssen Sie für alle Kosten bei eventueller Schlechtreparatur, Wertminderungen oder Schadenersatzforderungen aus nicht gemeldeten Unfallschäden aufkommen.