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CUPRA Born Schräghecklimousine Leasing Angebote

CUPRA Born Schräghecklimousine Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

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CUPRA Born Schräghecklimousine Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem CUPRA Born Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

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Der Cupra Born: Ein Elektro-SUV mit viel Power und Reichweite

Der Cupra Born ist das neue Elektroauto von Seat's Performance-Marke Cupra. Es handelt sich um ein rein elektrisches SUV, das auf derselben Plattform wie der VW ID.3 basiert. Der Cupra Born vermeidet lokale Emissionen und punktet mit einem überaus kraftvollen Akku. Die Reichweite des Fahrzeugs beträgt laut WLTP bis zu 540 Kilometer. Im Vordergrund steht jedoch die Dynamik, die im Vergleich zum ID.3 noch einmal hochgeschraubt wurde.

Leistungsstark und schnell

Der Cupra Born wird ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben und liefert eine Leistung von bis zu 231 PS und ein Drehmoment von 310 Nm. Das bedeutet, dass er in nur 6,6 Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigen kann. Der Cupra Born bietet damit ein leistungsstarkes Fahrerlebnis, das sowohl für den täglichen Gebrauch als auch für längere Fahrten geeignet ist.

Verschiedene Batteriegrößen für unterschiedliche Bedürfnisse

Der Cupra Born verfügt über eine 58-kWh-Batterie, die eine Reichweite von bis zu 420 Kilometern ermöglicht. Wenn eine größere Batterie gewünscht wird, steht eine Version mit einer 77-kWh-Batterie zur Verfügung, die eine Reichweite von bis zu 540 Kilometern bietet. Mit beiden Batteriegrößen ist der Cupra Born ein praktisches Elektrofahrzeug, das sowohl für kurze als auch für lange Strecken geeignet ist.

Sportliches Design und modernste Technologie

Das sportliche und aerodynamische Design des Cupra Borns wurde von der Formel E inspiriert. Der Cupra Born verfügt über eine aggressive Frontschürze, große Lufteinlässe und einen Heckspoiler. Das gibt ihm ein auffälliges und sportliches Aussehen, das auf der Straße auffällt. Im Inneren ist der Cupra Born mit modernster Technologie ausgestattet, darunter ein 12-Zoll-Infotainmentsystem, ein digitales Cockpit und eine Vielzahl von Sicherheits- und Assistenzsystemen. Dazu gehören unter anderem ein adaptiver Tempomat, Spurhalteassistent, ein Totwinkel-Assistent und eine Rückfahrkamera. Der Cupra Born bietet damit ein hohes Maß an Komfort und Sicherheit, während er gleichzeitig eine sportliche Fahrt ermöglicht.

Schnellladen und Nachhaltigkeit

Der Cupra Born unterstützt das Schnellladen mit bis zu 125 kW, was eine Aufladung von 80% der Batterie in nur 35 Minuten ermöglicht. Außerdem wird der Cupra Born mit nachhaltigen Materialien hergestellt. Das Fahrzeug verfügt über eine Klimaanlage, die auf einem natürlichen Kältemittel basiert und somit umweltfreundlicher ist. Es gibt auch eine vegane Version des Cupra Borns, die auf tierische Produkte verzichtet. Mit all diesen nachhaltigen Eigenschaften ist der Cupra Born ein umweltfreundliches Elektroauto, das auf umweltschonende Weise produziert wurde.

Fazit zum Cupra Born Leasing

Alles in allem bietet der Cupra Born ein rundum überzeugendes Paket: sportliches Design, hohe Leistung und Reichweite, Nachhaltigkeit und moderne Technologie. Mit dem Born beweist Cupra, dass Elektroautos nicht nur umweltfreundlich, sondern auch schnell und sportlich sein können. Wer also auf der Suche nach einem Elektroauto mit Fahrspaß ist, sollte das Cupra Born Leasing auf jeden Fall in Betracht ziehen.

Tipp

Cupra vs. Seat

Newcomer oder Traditionshersteller? Wir haben uns die beiden Spanier genauer vorgeknöpft. 

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Häufig gestellte Fragen zum Cupra Born Leasing

Welche Reichweite hat der Cupra Born?
Hat der Cupra Born Allrad-Antrieb?

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.