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Vorab eine Entwarnung: Was die reine Punktezahl betrifft, wird niemand beim nächsten Delikt überraschend seinen Führerschein abgeben müssen. Zwar wird dieser nun bereits bei 8 Punkten eingezogen (vorher 18), jedoch werden nur noch schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Wer mindestens 4 Punkte angesammelt hat, erhält zunächst automatisch eine schriftliche Ermahnung. Ab 6 Punkten flattert sogar eine Verwarnung inklusive einer verpflichtenden Seminarteilnahme ins Haus.
Sowohl die Ermahnung als auch Verwarnung kosten jeweils 25 Euro Gebühr. Kalt mit dem Führerscheinentzug erwischt wird man also nicht. Dass man unterhalb von 8 Punkten dennoch seinen Führerschein oder sogar seine Fahrerlaubnis verlieren kann, beispielsweise wegen Alkohol am Steuer, steht auf einem anderen Blatt. Mit der Umstellung des Systems werden die Punkte übrigens nicht mehr in das Verkehrszentralregister (VZR) sondern in das neue Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
Wer seinen Punktestand abfragen möchte, kann einen von drei Wegen wählen:
Eine Abfrage per Telefon oder Email wäre zwar herrlich schnell und bequem, ist aus Datenschutzgründen aber leider nicht möglich.
Der Postversand ist weiterhin der beliebteste Weg für die Punkteabfrage, denn für den Online-Vorgang ist ein spezielles Lesegerät erforderlich.
1. Zunächst lädt man den entsprechenden Antragsvordruck von der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes www.kba.de herunter, füllt ihn vollständig aus und unterschreibt ihn. Alternativ kann man auch beim KBA anrufen und sich das Formular zuschicken lassen.
2. Folgend erstellt man eine Kopie seines gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses. Wer seinen Ausweis nicht kopieren kann oder möchte, kann seine Antragsunterschrift behördlich oder notarisch beglaubigen lassen. Die Beglaubigung kostet allerdings ab 5 Euro aufwärts.
3. Das ausgefüllte Antragsformular schickt man dann zusammen mit den Ausweiskopien an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg. Die Antwort erhält man in aller Regel innerhalb von zehn Tagen ebenfalls per Post.
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Wer über ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät verfügt, kann die Punkteabfrage auch online beantragen. Grundvoraussetzung ist, dass man den neuen, elektronischen Personalausweis (nPA) mit RFID-Chip besitzt. Über die kontaktlose Nahfeldkommunikation (RFID) erfolgt die elektronische Identifikation (eID). Alle deutschen Personalausweise, die ab dem 1. November 2010 ausgestellt wurden, besitzen den Chip. Ein kleines Logo mit grünem und blauen Halbring auf der Rückseite gibt Gewissheit.Das notwendige RFID-Lesegerät kostet ab 25 Euro aufwärts. Flexibler sind Multifunktions-Lesegeräte, da sie sich unter anderem auch für das Online-Banking einsetzen lassen. Diese besitzen eine Tastatur und sind ab etwa 50 Euro erhältlich. Wichtig ist, dass das Lesegerät vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft wurde und dessen Siegel besitzt.
„Bei der elektronischen Antragstellung erhält man die Auskunft zur Punktebilanz ebenfalls per Post. Mit einigen Tagen Wartezeit muss man also auch in diesem Falle rechnen. “
Sind sowohl der elektronische Personalausweis vorhanden und aktiviert als auch das Lesegerät angeschlossen und betriebsbereit, geht man wie folgt vor:
1. Installation der Identifikationssoftware AusweisApp2 für Mac und PC: Download
2. Aufruf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes: kba-online.de
3. Anwahl des Menüpunktes „Onlineantrag Punkteauskunft“.
4. Personalausweises in das Kartenlesegerät einlegen.
5. Eingabe der Ausweis-PIN und Ausführung der AusweisApp2-Anweisungen.
Bei korrekter Eingabe wird das Berechtigungszertifikat des KBA angezeigt.
6. Bestätigung der angezeigten Antragsdaten. Die eID-Daten werden nun elektronisch übermittelt.
Wer im Raum Flensburg wohnt, kann den Antrag persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen. Dazu begibt man sich in den sogenannten Auskunftspavillon in der Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch sowie Freitag 9 bis 15 Uhr und Donnerstag 9 bis 17 Uhr.
Als Identifikationsnachweis ist mitzubringen:
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