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Änderung für Autofahrer 2024 – das ist zu beachten

checkmarkDas ändert sich für Autofahrer 2024
checkmarkWelche Änderungen gelten für E-Autos?
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Die Änderungen für Autofahrer 2024 betreffen verschiedene Bereiche. Manche der Verlautbarungen des Gesetzgebers sind bereits seit vielen Jahren bekannt, andere Neuregelungen wurden erst unlängst beschlossen. Zudem ist zwischen rein deutschen Regelungen und EU-Gesetzen zu unterscheiden, wobei nach und nach eine Vereinheitlichung stattfindet. Die wichtigsten Veränderungen betreffen vermutlich den Führerschein, wobei über manche Details selbst im Dezember 2023 noch diskutiert wird.

Änderung für Autofahrer 2024 – der Führerschein

Bereits seit einigen Jahren bekannt und beschlossen ist der Führerscheintausch. Hier geht es letztlich um einen reinen Verwaltungsakt und das Ersetzen des alten „Lappens“ gegen neue Dokumente in Form einer Kreditkarte. Warum das wichtig ist? Vor allem, weil der neue bzw. aktuelle Führerschein fälschungssicher und machinenlesbar ist. Betroffen sind Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch einen alten Führerschein in grauer oder rosa Farbe mitführen. Ältere Semester haben den Austausch bereits zu einem früheren Zeitpunkt vollzogen. Die Uhr tickt dabei und wer nach dem 19.01.2024 mit einem alten Führerschein angetroffen wird, muss ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro zahlen und natürlich zeitnah das neue Dokument bei der Polizei vorzeigen. Der Antrag auf den neuen Führerschein kostet 25 Euro und diejenigen, die ab 1971 geboren wurden, dürfen sich schon einmal den 19.01.2025 als Stichtag für einen Wechsel notieren.

Mit dem neuen Dokument gehen übrigens auch einige inhaltliche Änderungen einher. Wichtig ist insbesondere die Befristung von 15 Jahren und somit das Ablaufdatum, das seit dem 18.01.2013 auf jedem Führerschein im neuen Format zu finden ist. Zu finden ist dieses unter Punkt 4b, während 4a das Ausstellungsdatum markiert.

Worin besteht die Führerschein- Novelle?

Neben den Änderungen hinsichtlich des reinen Führerschein-Dokuments, greifen im Zuge der Führerschein-Novelle der EU auch noch eine Reihe weiterer Veränderungen. Spannend hieran ist die Diskussion, die unter anderem durch die Forderung nach Fahrtauglichkeitstest für Seniorinnen und Senioren oder auch Einschränkungen hinsichtlich des maximalen Leergewichts beinhalteten. Hier ist es allerdings (noch) nicht zu Beschlüssen gekommen.

Ein Treffen der EU- Verkehrsminister am 4. Dezember 2023 brachte unter anderem eine Selbstauskunft hinsichtlich des Gesundheitszustands mit sich, die allerdings nicht verpflichtend sein soll. Ebenfalls ist das begleitete Fahren ab einem Alter von 17 Jahren zukünftig europaweit möglich, sofern die Begleitung mindestens 24 Jahre alt ist und seit fünf Jahren einen Führerschein besitzt. In Deutschland bereits gang und gäbe ist die Probezeit, die nun auch in anderen europäischen Staaten eingeführt wird.

Zu guter Letzt hat sich die EU darauf verständigt, an der Einführung eines digitalen Führerscheins für das Smartphone zu arbeiten.

Entschieden wird die Führerschein- Novelle allerdings erst im Mai durch das Europaparlament. Zuvor müssen die einzelnen EU-Staaten ebenso ihr „okay“ geben wie die EU-Kommission, weswegen es noch etwas dauern könnte.

Highlights

Antrag auf den neuen Führerschein kostet 25 Euro

Befristung von 15 Jahren

begleitetes Fahren ab 17 Jahren zukünftig europaweit möglich

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Was müssen Autofahrer ab 2024 außerdem beachten?

Eine weitere Änderung für Autofahrer für 2024 betrifft die passende Bereifung. Winterreifen sind nach wie vor keine Pflicht, wohl aber die passende Bereifung zur jeweiligen Witterung. Konkret bedeutet dies, dass ab Oktober 2024 bei winterlichem Wetter ausschließlich Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit „Alpine-Symbol“ (Schneeflocke) verwendet werden dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die reinen „M+S“- Reifen nicht mehr verwendet werden dürfen bzw. nur dann zum Einsatz kommen, wenn auch das Alpine-Symbol vorhanden ist.

Lohnenswert kann ein Wechsel der Kfz-Versicherung sein, da sich die Typklasseneinstufung sowie die Regionalklassen ändern. Dies gilt allerdings nicht spezifisch für 2024, sondern ist in jedem neuen Jahr der Fall.

Übrigens: wer nach dem 7. Juli 2024 ein Auto neu zulässt, muss ein Fahrzeug nutzen, das unter anderem eine Blackbox im Inneren trägt. Dieses Assistenzsystem ist für Neuwagen in der Erstzulassung ebenso verpflichtend wie ein adaptiver Tempomat und ein Notbremsassistent. Regelungen hinsichtlich ABS, ESP und Reifendrucksystem bleiben natürlich weiterhin in Kraft.

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Welche Änderungen gelten für E-Autos?

Die genannten Regelungen hinsichtlich Führerschein oder auch Assistenzsystemen gelten natürlich auch für E-Autos. Hier werden 2024 neue Förderprogramme aufgelegt, die einen Kauf attraktiver machen. Das erfolgreiche Programm für Wallboxen mit Solarstrom geht nach mehr als 33.000 bewilligten Anträgen im September 2023 in eine zweite Runde. Ab 2024 möchte die KfW noch einmal 200 Millionen Euro bereitstellen. Zu erwarten ist dabei, dass erneut das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt. Bei Interesse lohnt sich also, die aktuelle Berichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Die Förderung für E-Autos wird hingegen ab dem 1. Januar 2024 zurückgefahren und beträgt nur noch maximal 3.000 Euro. Ab einem Nettolistenpreis in Höhe von 45.000 Euro sind sogar gar keine Förderungen mehr möglich und nach wie vor kommen nur Privatpersonen in den Genuss.

Mit dem E-Auto lässt sich durch den steuerfreien Verkauf von THG-Zertifikaten auch 2024 wieder Geld verdienen, wer hingegen am Verbrenner festhält, sieht sich einer erhöhten CO2- Steuer gegenüber, die laut Schätzungen zu einer Verteuerung von Benzin und Diesel um rund drei Cent pro Liter führt.

Unser Fazit

Die Änderungen für Autofahrer 2024 betreffen weitgehend die Neuregelungen beim Führerschein sowie E-Autos. Zum einen geht der Tausch der alten Führerscheine gegen die neuen „Scheckkarten“ in eine neue Runde und betrifft nunmehr die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, zum anderen existieren auch EU-weit neue Regelungen, beispielsweise, was das begleitete Fahren ab einem Alter von 17 Jahren angeht. Da die EU allerdings noch keine flächendeckende Einigung erzielt hat, dürften die neuen Regelungen, die ggf. auch eine medizinische Untersuchung für ältere Menschen mit sich bringen, erst im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten.

Bei den E-Autos steht hingegen fest, dass die Fördergeld geringer ausfallen, dafür aber ein neues Programm für Wallboxen aufgelegt wird. Analog hierzu verteuert sich der Sprit aufgrund der Anhebung der CO2-Steuer. Der Umstieg auf Strom bleibt somit lohnenswert.

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