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Wann muss ich meinen Führerschein tauschen lassen?

Alles über die Gültigkeit des Führerscheins

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Neue Führerschein-Verordnung

Seit dem 28. Juli 2021 ist eine veränderte Fahrerlaubnis-Verordnung oder Führerschein-Verordnung, wie es umgangssprachlich heißt, in Kraft. Was oftmals eher eine mediale Randnotiz bedeutet, bedeutet in diesem Fall einen Führerschein-Wechsel. Vereinfacht ausgedrückt, müssen diejenigen, die einen alten DDR-Führerschein besitzen, auf einen neuen EU-Führerschein umsteigen. Eine erneute Fahrprüfung ist natürlich nicht erforderlich, doch drohen im Falle eines Zuwiderhandelns Bußgelder.

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Was ist die Fahrerlaubnis-Verordnung bzw. Führerschein-Verordnung?

Die aktuelle Fassung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist in Deutschland seit Ende 2010 in Kraft und befindet sich im Einklang mit den Gesetzen der Europäischen Union (EU). Dennoch wurden in der Vergangenheit immer wieder Änderungen durchgeführt, was zuletzt im Sommer 2021 der Fall war. Relevant ist die Fahrerlaubnis-Verordnung vor allem für die Regelung der Frage, wer welches Fahrzeug führen darf und welche Einschränkungen wann gelten. Geregelt werden unter anderem die Eignung, die Einschränkungen, die Auflagen, etwa die einer MPU oder auch die Gültigkeit. Vor allem der letzte Punkt hat entscheidenden Einfluss auf die jetzige Frage nach Umtausch alter Führerscheine bzw. Führerschein-Wechsel vom DDR-Führerschein zum EU-Führerschein.

 

Ist ein alter Führerschein noch gültig?

Die Frage, ob ein alter Führerschein noch gültig ist, richtet sich nach dem Geburtsjahr der Fahrerin oder des Fahrers. Im Fokus stehen die so genannten „Lappen“, die sowohl als DDR-Führerschein als auch in der Bundesrepublik Deutschland (natürlich als unterschiedliche Dokumente) galten. Ziel ist ein Führerschein-Wechsel hin zu einem EU-Führerschein im Format einer Scheckkarte. Der Vorteil der neuen Führerscheine liegt vor allem in deren Material (Kunststoff) als auch in der europaweiten Vereinheitlichung. Auch sind alte DDR-Führerscheine oder die rosafarbenen Führerscheine aus dem Westen Deutschlands nicht fälschungssicher und die Fotos ohnehin nicht auf dem neuesten Stand.

 

 

„Die neuen EU-Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden“
Führerschein

Wann muss ein Führerschein-Wechsel erfolgen?

Der Wechsel zu einem EU-Führerschein ist mittlerweile verpflichtend und die ersten Umtauschfristen enden am 19. Januar 2022. Konkret betroffen sind Personen mit dem Geburtsjahrgang zwischen 1953 und 1958 mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998.

Für alle anderen Jahrgänge existiert ein Stufenplan, der vorsieht, dass bis zum 19. Januar 2033 sämtliche Führerscheine mit Ausstelldatum vor dem 19. Januar 2013 umgetauscht werden müssen. Wer will, kann sich aber bereits vorher freiwillig einen EU-Führerschein sichern. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch ein Jahr länger Zeit, 1965 bis 1970 geborene Personen bis 2024 und all diejenigen, die jünger sind dürfen sich noch bis zum 19. Januar 2025 Zeit lassen. Danach geht es an die Personen, deren Führerschein nach 1999 ausgestellt wurde, ebenfalls mit unterschiedlichen Fristen, die klar dokumentiert und nachlesbar sind. Frühester Termin ist hier jedoch erst der 19. Januar 2026.

Grundsätzlich sind die neuen EU-Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.

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Was passiert, wenn der alte Führerschein behalten wird?

Wohlgemerkt: der Führerschein-Wechsel ist verpflichtend und fußt auf einem Gesetz. Entsprechend existiert hier auch kein „Wenn und Aber“, sondern es werden Ordnungsgelder fällig. Die Fahrerlaubnis bleibt aber genau genommen gültig, denn die Regelung bezieht sich lediglich auf das Dokument.

 

Wie und wo wird der neue EU-Führerschein beantragt?

Wer einen neuen EU-Führerschein haben möchte, erhält diesen bei der örtlichen Führerscheinstelle. Die Kosten bzw. Gebühren belaufen sich auf rund 25 Euro und dem Antrag müssen der alte DDR-Führerschein oder westdeutsche Führerschein sowie ein Personaldokument und ein biometrisches Passfoto beigefügt werden.

Etwas strenger geht es bei Dokumenten mit Ausstelldatum vor 1999 und einer abweichenden Führerscheinstelle zu. Hier bedarf es einer Karteikartenabschrift, die maximal sechs Wochen alt sein darf.

„Der Führerschein-Wechsel ist verpflichtend und fußt auf einem Gesetz“

Zusammenfassung

Was sein muss, muss sein – das gilt auch für den EU-Führerschein, der schlichtweg sicherer ist. Seitens der Europäischen Union setzt man bei der Fahrerlaubnis auf Fälschungssicherheit und ein aussagekräftiges Foto. Aus diesem Grund muss der alte Führerschein alias „Lappen“ weichen und einem neuen Dokument Platz machen.

Wer die Fristen beachtet und sich rechtzeitig auf den Weg zur Führerscheinstelle begibt, ist auf der sicheren Seite und braucht auch kein Ordnungsgeld zu befürchten.

„Der EU-Führerschein ist schlichtweg sicherer!“

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