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Das Dieselfahrverbot in Hamburg

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Ende 2022 erschienen Artikel in der lokalen Presse der Hansestadt, die ein Dieselfahrverbot in Hamburg zum Thema hatten. Hintergrund war der Plan der Europäischen Union (EU), den Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) ab 2030 auf nur noch 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel zu senken. Aktuell gelten 40 Mikrogramm, die jedoch auch vielerorts überschritten wurden. So kam es zu einem Dieselfahrverbot, das bis heute gilt.

Dieselfahrverbot München

Wo und seit wann gilt das Diesel-Fahrverbot in Hamburg?

Das Dieselfahrverbot in Hamburg oder auch die Dieseldurchfahrtsbeschränkungen, wie es im Amtsdeutsch heißt, wurden am 30. Juni 2017 vom Senat der Stadt beschlossen. Anlass war die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans, die einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstwerte an allen vier in der Stadt aufgestellten Messstationen Rechnung trug. Zwei Straßenabschnitte wurden gesperrt und zudem eine ganze Reihe an Maßnahmen im Bereich Schifffahrt, im Hafen und im ÖPNV sowie allgemein im Straßenverkehr auf den Weg gebracht. Es handelt sich somit um eine genaue Abwägung, die aber seit einiger Zeit auch berücksichtigt, dass Menschen, die durch Luftverschmutzung in einer Stadt einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt waren oder sind einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen dürfen. Für die Hansestadt könnte ein Verzicht auf das Dieselfahrverbot in Hamburg somit teuer werden.

Welche Diesel Fahrzeuge sind von der Durchfahrtsbeschränkung betroffen?

Von der Durchfahrtsbeschränkung in HH betroffen sind Dieselfahrzeuge, die der Norm Euro 5/V oder einer weniger strengen Norm genügen. Anders formuliert, sind Selbstzünder nur dann möglich, wenn mit einem modernen Euro 6/VI Diesel gefahren wird. Es sind allerdings nur zwei Straßenabschnitte im Hamburger Westen betroffen. Namentlich sind dies die Max-Brauer-Allee in Altona zwischen der Julius-Leber-Straße und der Holstenstraße, was einen Abschnitt von 580 Meter betrifft. Auch gilt das Dieselfahrverbot in Hamburg auf der viel befahrenen Stresemannstraße vom Kaltenkircher Platz bis Neuer Pferdemarkt, was 1.600 Metern entspricht. Der Vorteil des Dieselfahrverbots ist nachgewiesen, denn auf den angebotenen Ausweichstrecken steigt die Belastung an Stickstoffdioxid nachweislich nicht über die Grenzwerte. Auch werden die Werte mittlerweile eingehalten, sodass seitens des Senats davon ausgegangen wird, dass ein neues Dieselfahrverbot kurz- oder mittelfristig nicht auf der Tagesordnung steht. Dies kann sich allerdings dann ändern, wenn die EU-Gesetze und damit einhergehend die Grenzwerte schärfer werden

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Welche Ausnahmen gelten beim Dieselfahrverbot in Hamburg?

Dieselfahrverbot Hamburg betrifft zunächst einmal alle älteren bzw. nicht im Rahmen der Euro 6/VI Norm sauberen Dieselmodelle auf den genannten Straßen. Seitens der Stadtverwaltung wurden jedoch eine ganze Reihe an Ausnahmen eingeräumt, die beispielsweise den Anliegerverkehr betreffen oder auch Omnibusse freistellen. Der ÖPNV hat allerdings reagiert und setzt auf besagten Abschnitten nur noch emissionsfreie Busse ein, die ohnehin den geforderten Normen genügen. Zu den Ausnahmen zählen übrigens nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern auch deren Besucher sowie Kundinnen und Kunden von Geschäften. Nicht zu vergessen sind Praxen, Kanzleien und Läden sowie Büros und natürlich ist auch der Lieferverkehr ausgenommen und Handwerksbetriebe dürfen ebenfalls frei passieren. Eine Besonderheit liegt allerdings darin, dass nicht von einem Punkt außerhalb des Gebiets zu einem anderen außerhalb gelegenen Punkt durch die beiden Straßen gefahren werden darf.

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Welche Ausweichrouten gibt es für die durchfahrtsbeschränkten Straßenabschnitte?

Damit auch Dieselnutzerinnen und -nutzer mit älteren Fahrzeugen in Hamburg sicher an ihr Ziel gelangen, nennt der Senat Ausweichstrecken. Anstelle der Max-Brauer-Allee lässt sich über die Königstraße und Holstenstraße fahren, was nur einen kleinen Umweg darstellt. Für die längere Stresemannstraße werden drei Routen offeriert, mal via Klosterwall und Lombardsbrücke, mal durch die Glacischaussee stets mit Ziel St. Petersburger Straße oder aber via Neuer Kamp, Feldstraße und Karolinenstraße. Ab der Rentzelstraße geht es stets über Schröderstiftstraße, Schäferkampsallee,  Fruchtalleem Doormannsweg  sowie Alsenplatz  und Augustenburger Straße.

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Fazit

Dieselfahrverbot Hamburg bedeutet Einschränkungen für Fahrzeuge, die der Abgasnorm Euro 5/V oder einer vorherigen Norm entsprechen. Betroffen sind allerdings lediglich zwei Straßenabschnitte, namentlich die Max-Brauer-Allee sowie die Stresemannstraße über einen Bereich von rund 1.600 Meter. Anwohner sind selbstverständlich von der Regelung ausgenommen und auch der Lieferverkehr sowie Kundinnen und Kunden aber auch Diejenigen, die in den besagten Straßen ihren Arbeitsplatz haben, gelten ebenso als Ausnahmen. Hinzu kommt, dass auch der ÖPNV ungehindert passieren kann und nur dann, wenn von einem Punkt außerhalb des Gebiets zu einem Ziel gefahren wird, das ebenfalls außerhalb liegt ein Passieren nicht gestattet ist. Erreicht wird ein Unterschreiten der EU-Grenzwerte von Stickstoffdioxid, was auch deshalb vonnöten ist, weil anderenfalls Klagen von Bürgerinnen und Bürger und die Zahlung von Schadenersatz drohen.

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