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Am 1. Februar 2023 war es soweit. Das Dieselfahrverbot München trat in Kraft und sorgt seither für weitreichende Veränderungen in der bayerischen Landeshauptstadt. Im Vordergrund steht natürlich die Verbesserung der Luftqualität und einer Verbesserung der Stickstoffoxidwerte. Seit 2010 gilt ein Stickstoffoxid-Jahresgrenzwert und den gilt es im Rahmen des Luftreinhalteplans München auch in dessen mittlerweile achten Fortschreibung einzuhalten.
Was mancherorts mit viel Amtsdeutsch kommuniziert wird, ist eigentlich ganz einfach. Die bestehende Umweltzone, die bis dato lediglich innerhalb des Mittleren Rings Gültigkeit besaß, wird nunmehr auf den Ring ausgedehnt. Der Mittlere Ring ist die wichtigste Verkehrsader der Metropole, weshalb das neu formulierte München Dieselfahrverbot enorme Tragweite besitzt. Der gesamte mittlere Ring mitsamt aller Straßen, die innerhalb liegen, sind ab Februar 2023 betroffen. Ausnahmen sind lediglich die Zu- und Abfahrten zur Großmarkthalle, zum Ostbahnhof, sofern ein Autoreisezug erreicht werden soll sowie zum Olympiastadion und zum Campingplatz in Thalkirchen.
Das Dieselfahrverbot München 2023 gilt natürlich nicht für alle Fahrzeuge, sondern nur für bestimmte Schadstoffklassen bzw. Abgasnormen. Wer hier nicht genau Bescheid weiß, findet die entsprechende Information im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 14. Hier ist von der Emissionsschlüsselnummer die Rede, die sich anhand einer Tabelle eins zu eins in die jeweils geltende Schadstoffklasse überführen lässt. Wenn ein Fahrzeug die grüne Umweltplakette erhalten hat, darf es unterwegs sein, was bei Dieselmodellen allerdings nur dann gilt, wenn mindestens der Euro 5/V Abgasnorm genügt wird. Die neuen Diesel entsprechen in der Regel sogar schon der Euro 6/VI Norm und sind somit sicher, bei Fahrzeugen der Euro 5/V- Norm könnte das Dieselfahrverbot München 2023 ab Oktober noch einmal ausgedehnt werden, sofern die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend fruchten.
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Für das Dieselfahrverbot in München haben die zuständigen Behörden einen Stufenplan entwickelt. Sinn und Zweck ist dabei die Überprüfung der Wirksamkeit und die schrittweise Verschärfung der Maßnahmen. Seit Februar 2023 gilt Stufe 1 mit München Dieselfahrverbot für Diesel der Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter, ab Oktober 2023 könnte dann Stufe 2 in Kraft treten, die auch Euro 5/V einschließt, sofern sich die Stickstoffoxid-Werte nicht verbessert haben. Wird sogar der Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwert 2023 „gerissen“, so tritt ab dem 1. April 2024 Stufe 3 in Kraft, die eine ganze Reihe der bis dato geltenden Ausnahmen abschafft.
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Dieselverbot München Ausnahmen sind zahlreich und stellen sicher, dass der Verkehr weiterhin läuft und die Autofahrerinnen und Autofahrer so wenig wie möglich in Mitleidenschaft gezogen werden. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen in Stufe 1 und 2 problemlos weiterfahren, Taxen und Mietwagen ebenfalls und natürlich gilt dies auch für medizinische Notfälle, Bestatter, Einsatzfahrzeuge aller Art sowie Pflegedienste und Personen, die nicht mit dem ÖPNV fahren können. Menschen mit Behinderung sind ebenfalls ausgenommen und auch für Handwerker gelten Dieselfahrverbot München Ausnahmen. Neben den gesetzlich vorgegebenen Ausnahmen entsprechend Anhang 3 der 35. BImSchV und § 47 BimSchG) sind auch pauschale Ausnahmen über Schilder oder Allgemeinverfügung sowie Einzelausnahmen umsetzbar. Letztere sind allerdings nur auf Antrag möglich und gelten beispielsweise für die Reparatur und den Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen oder auch die Behebung von Gebäudeschäden, um nur einige Ausnahmen zu nennen. Ebenfalls gelten Ausnahmen in privaten Härtefällen, bei Arztbesuchen oder der Belieferung mit Veranstaltungstechnik und -logistik. Ein entsprechender Antrag kann direkt beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
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Das Dieselfahrverbot München ist seit Februar 2023 in Kraft und hat eine Verbesserung der Luftqualität zum Ziel. Im Fokus steht die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert für 2023, weshalb die Umweltzone nunmehr auch auf den Mittleren Ring ausgedehnt wird. Die wichtigste Verkehrsader Münchens darf fortan nur noch von Dieselfahrzeugen mit mindestens Euro 5/V Norm befahren werden. Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht fruchten, tritt ab Oktober 2023 Stufe 2 im München Dieselfahrverbot in Kraft und betrifft auch Fahrzeuge mit Euro 5/V Norm bzw. setzt mindestens Euro 6/VI voraus. Es existieren allerdings eine ganze Reihe von Ausnahmen, die unter anderem Anwohnerinnen und Anwohner aber auch den Lieferverkehr, Handwerker, Einsatzfahrzeuge und viele mehr betreffen. Hinzu kommen individuelle Ausnahmegenehmigungen, die durch die zuständige Behörde im Kreisverwaltungsreferat vergeben werden.