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Fahrzeugbrief verloren? Das ist zunächst einmal ärgerlich aber dennoch ein lösbares Problem. Vereinfacht ausgedrückt, muss die betroffene Person den Fahrzeugbrief neu beantragen, was allerdings mit Kosten verbunden ist. Zu diesem Zweck sind eine Reihe an Unterlagen einzureichen und auch ein Eigentumsnachweis sowie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust sind vonnöten. Auf der sicheren Seite sind diejenigen, die Leasing oder Finanzierung gewählt haben, denn hier ist der Fahrzeugbrief ohnehin als Sicherheit beim Eigentümer des Autos hinterlegt.
Wer ein Auto besitzt, sollte den Fahrzeugbrief niemals direkt im Fahrzeug aufbewahren. Ein sicherer Ort sind die eigenen vier Wände oder sogar ein Tresor bzw. ein Bankschließfach. Der Grund liegt darin, dass mit dem Fahrzeugbrief ein Verkauf eines Autos und auch dessen Ummelden möglich ist.
Wurde der Fahrzeugbrief verloren, so ist der erste Schritt die möglichst schnelle Meldung gegenüber der Zulassungsstelle. Das Auto darf weiterhin gefahren werden, denn mitzuführen ist allein der Fahrzeugschein, der mittlerweile als Zulassungsbescheinigung Teil 1 gegenüber dem Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil 2 fungiert.
Handelte es sich um einen Diebstahl, so ist dieser auch gegenüber der Polizei anzuzeigen und die Bestätigung der Diebstahlanzeige muss der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die Bearbeitung dauert in aller Regel mindestens drei bis vier Wochen, teilweise sogar bis zu sechs Wochen. Der Grund liegt in der so genannten Aufbietung durch das Kraftfahrzeug-Bundesamt in Flensburg. Dieses macht den Verlust des Fahrzeugbriefs in Verkehrsblatt öffentlich und gibt somit die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, sofern ein anderer Eigentümer oder ein Leasingnehmer existiert. Aus diesem Grund lesen Leasinggesellschaften oder Banken täglich die Aufbietungen, um hier auf der sicheren Seite zu sein.
Der Ort, an dem sich der Fahrzeugbrief neu beantragen lässt, ist die Zulassungsstelle, an der das Auto bereits zugelassen war. Hierfür sind eine ganze Reihe an Dokumenten erforderlich, zu denen vor allem die eidesstattliche Erklärung gehört, dass der Fahrzeugbrief tatsächlich nicht aufzufinden ist. Kombiniert werden kann diese mit der Diebstahlanzeige und natürlich muss auch die Identität via Reisepass oder Personalausweis nachgewiesen werden.
Damit nicht genug, denn die Zulassungsbehörde fragt auch noch nach der Zulassungsbescheinigung Teil 1, also dem Fahrzeugschein und möchte die Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung (HU) sehen. Zuletzt ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags kein Nachteil und dient der Absicherung.
Wurde der Fahrzeugbrief verloren, sind Kosten in Höhe von circa 70 Euro einzukalkulieren. Diese setzen sich aus 60 Euro für den Fahrzeugbrief und 10 Euro für den Fahrzeugschein zusammen. Fakt ist, dass beide Einzeldokumente Teile ein- und desselben Dokuments sind und daher nicht voneinander getrennt werden dürfen.
Leasing oder Finanzierung sorgen dafür, dass der Fahrzeugbrief ohnehin nicht ausgehändigt wird, sondern beim Leasinggeber oder der finanzierenden Bank verbleibt. Bei einer Finanzierung muss zunächst der komplette Kaufpreis nebst Zinsen entrichtet werden, bevor das Dokument den Besitzer wechselt.
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Warum das so ist? Ganz einfach, weil für den Verkauf eines Autos zwingend der Fahrzeugbrief benötigt wird. Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Kaufvertrag und dem Eigentumsübergang entsprechend §929 BGB. Erst, wenn sowohl der Autoschlüssel als auch der Fahrzeugbrief übergeben wurden, ist der Eigentumsübergang komplett.
Interessant ist dabei, dass der Eigentümer nicht zwingend die Person im Fahrzeugbrief sein muss, sondern das Eigentum ausschließlich durch den Kaufvertrag oder ein vergleichbares Dokument nachgewiesen wird. Umgekehrt kann ein Eigentümer immer den Fahrzeugbrief einfordern oder sich dort eintragen lassen.
Von Banken, die ein Fahrzeug finanziert haben, wird das Dokument beispielsweise einbehalten. Die Bank ist zwar nicht Eigentümer und auch nicht im Fahrzeugbrief eingetragen, behält diesen aber ein, um einen zwischenzeitlichen Verkauf zu verhindern und somit die Sicherheit für den geliehenen Betrag zu verlieren.
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Wurde ein Fahrzeugbrief verloren, muss möglichst rasch Ersatz bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Die Vorgehensweise ist gesetzlich klar geregelt und nicht ohne Tücken. Einerseits muss die Person, die den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II für sich beansprucht, sowohl die Identität nachweisen als auch Hinweise auf das Eigentum am Fahrzeug bereithalten. Möglich ist dies sowohl durch einen Kaufvertrag als auch eine gültige HU, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust.
Dieser wird dann vom Kraftfahrzeug-Bundesamt öffentlich gemacht, damit etwaige Ansprüche ausgeschlossen werden können. Nach einer Bearbeitungszeit von rund sechs Wochen und Kosten in Höhe von circa 70 Euro werden ein neuer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein als Teile 1 und 2 der neuen Zulassungsbescheinigung ausgehändigt.