Wer sich für Gebrauchtwagen entscheidet, benötigt entweder ein hohes Fachwissen für die Beurteilung des Zustands oder viel Vertrauen in den Autohändler.
Das eine vorweg: eine Gebrauchtwagen Garantie muss nicht unbedingt besser als die Gewährleistung sein. Der Unterschied besteht in der Freiwilligkeit gegenüber einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftung. Anders formuliert, kann eine Garantie als einseitiges Versprechen durch einen Händler gegeben werden, muss allerdings nicht genutzt werden. Wer einen Gebrauchtwagen gekauft hat, kann sich stets auf die Gewährleistung zurückziehen und die Gebrauchtwagen Garantie kurzerhand ignorieren. Dennoch kann ein Gebrauchtwagen mit Garantie eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen.
Im Gebrauchtwagen Garantie Umfang kann zum Beispiel ein sofortiger Umtausch ohne Prüfung enthalten sein oder man legt fest, dass bei Defekten sofort das Geld zurückgezahlt wird. Die Gebrauchtwagen Garantie muss dabei nicht über die vollen zwei Jahre der Gewährleistungsfrist gelten, sondern kann in Form einer Garantieurkunde sowohl zeitlich als auch entsprechend des Kilometerstandes oder der Auflage einer Durchführung regelmäßiger Wartungen eingeschränkt und begrenzt werden. Eine Garantie ausschließen ist hingegen nicht nötig, denn wenn kein Garantieversprechen gegeben wurde, gilt ohnehin „nur“ die gesetzliche Gewährleistung. Entsprechend lässt sich schwer zu einer der beiden Varianten raten. Käufer sind ohnehin auf der sicheren Seite, da die Gebrauchtwagen Gewährleistung gilt. Ob die Garantie interessante Zusagen enthält, muss individuell beurteilt werden.
Zunächst einmal der Gebrauchtwagen Gewährleistung Umfang. Hier handelt es sich um das Entsprechen eines Gesetzes und damit keineswegs um ein besonderes Entgegenkommen seitens eines Gebrauchtwagenhändlers. Die Gebrauchtwagen Gewährleistung basiert auf dem BGB und der dort fixierten Sach- und Rechtsmängelhaftung. Es ist schlichtweg ungesetzlich, ein Fahrzeug ohne Gebrauchtwagen Gewährleistung anzubieten, da stets eine Haftung für offene oder auch versteckte Mängel existiert. Doch aufgepasst: diese Gewährleistung bezieht auch das Alter und den Kilometerstand mit ein. Zudem bedeutet Gebrauchtwagen Gewährleistung keineswegs, dass man im Fall der Fälle direkt sein Geld zurückerhält, sondern lediglich das Recht auf Nacherfüllung. Ein gefundener Mangel muss somit repariert werden. Die Frist für die Gewährleistung liegt bei zwei Jahren, wobei in den ersten sechs Monaten keine Beweispflicht durch den Käufer vorgesehen ist. Ein Ausschluss der Gewährleistung darf nur von Privatpersonen vorgenommen werden. Zum Weiterlesen eignen sich die §437 ff. BGB.
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