Ob Ihr ausgehwähltes Fahrzeug die Prämie erhält oder nicht hängt zunächst von der Antriebsart ab. Bis 31.12.2022 erhalten alle neu zugelassenen Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-In Hybrid Fahrzeuge eine Umweltprämie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ab 2023 fällt die Prämie jedoch etwas geringer aus - für Plug-in-Hybride entfällt die Prämie komplett. In unserem BAFA-Update erhalten Sie alle Informationen und News. Zusätzlich wird die Höhe der BAFA-Prämie vom Nettolistenpreis des Wunsch-Fahrzeugs. Wie hoch der Umweltbonus für Ihren Elektro-Neuwagen ausfällt, haben wir in nachfolgender Tabelle für Sie zusammengefasst.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Modelle, die für die Förderung der Umweltprämie in Frage kommen
Zulassung 01.01.2023 - 31.12.2023 |
Nettolistenpreis des Fahrzeugsunter 40.000 € |
Nettolistenpreis des Fahrzeugszwischen 40.000 € und 65.000 € |
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Leasinglaufzeit bis 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monate) |
2.250 € |
1.500 € |
Leasinglaufzeit über 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) |
4.500 € | 3.000 € |
Die maximale Gesamtförderung liegt damit bei 6.750 € (inkl. 50 % Herstelleranteil).
Ab dem 01.09.2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen. Die BAFA-Prämie für Gewerbetreibe entfällt.
Zulassung 01.01.2024 - 31.12.2024 |
Nettolistenpreis des Fahrzeugs unter 45.000 € |
Nettolistenpreis des Fahrzeugs über 45.000 € |
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Leasinglaufzeit bis 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monate) | 1.500 € | 0 € |
Leasinglaufzeit über 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) | 3.000 € | 0 € |
Zulassung ab 01.01.2023 |
Nettolistenpreis des Fahrzeugs unter 40.000 € |
Nettolistenpreis des Fahrzeugs über 40.000 € |
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Leasinglaufzeit bis 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monate) | 0 € | 0 € |
Leasinglaufzeit über 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) | 0 € | 0 € |
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle & Bundesanzeiger vom 09.12.2022
Für das von Ihnen ausgewählte Fahrzeug wird voraussichtlich die BAFA-Prämie für Fahrzeuge mit Auslieferung 2023 gewährt, so dass Sie die Anzahlung von 4.500 € zurückerhalten können. Da die Lieferzeit für das Fahrzeug aufgrund verschiedener Krisen sich derzeit verzögern kann, besteht eine Möglichkeit, dass das Fahrzeug nach Auslieferung nicht mehr die Kriterien der BAFA-Prämie erfüllt. Derzeit muss das Fahrzeug nicht nur bestellt sein, sondern ebenfalls ausgeliefert sein, damit die Prämie vom Halter beantraget werden kann. Bitte beachten Sie: sollte das Fahrzeug die Kriterien für die Prämie nach Auslieferung nicht mehr erfüllen, kann die Anzahlung von 4.500 € nicht zurückgezahlt werden.
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