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Förderungsfähige Fahrzeuge und Förderungssätze

checkmarkUmweltprämie auch für 2023 sichern
checkmarkAlle förderungsfähigen Fahrzeuge in der Übersicht
checkmarkAktuelle Förderungssätze für Ihren E-Neuwagen

Unsicher, ob Ihr neuer Stromer die BAFA-Prämie erhält?

Ob Ihr ausgehwähltes Fahrzeug die Prämie erhält oder nicht hängt zunächst von der Antriebsart ab. Bis 31.12.2022 erhalten alle neu zugelassenen Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-In Hybrid Fahrzeuge eine Umweltprämie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ab 2023 fällt die Prämie jedoch etwas geringer aus - für Plug-in-Hybride entfällt die Prämie komplett. In unserem BAFA-Update erhalten Sie alle Informationen und News. Zusätzlich wird die Höhe der BAFA-Prämie vom Nettolistenpreis des Wunsch-Fahrzeugs. Wie hoch der Umweltbonus für Ihren Elektro-Neuwagen ausfällt, haben wir in nachfolgender Tabelle für Sie zusammengefasst.

Tipp

Hier finden Sie eine Übersicht aller Modelle, die für die Förderung der Umweltprämie in Frage kommen

Förderung Elektrofahrzeuge

Zulassung 01.01.2023 - 31.12.2023

Nettolistenpreis des Fahrzeugs

unter 40.000 €

Nettolistenpreis des Fahrzeugs

zwischen 40.000 € und 65.000 €

Leasinglaufzeit bis 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monate)

2.250 €

1.500 €

Leasinglaufzeit über 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate)

4.500 € 3.000 €

 

Die maximale Gesamtförderung liegt damit bei 6.750 € (inkl. 50 % Herstelleranteil).

Ab dem 01.09.2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen. Die BAFA-Prämie für Gewerbetreibe entfällt.

Zulassung 01.01.2024 - 31.12.2024

Nettolistenpreis des Fahrzeugs

unter 45.000 €

Nettolistenpreis des Fahrzeugs

über 45.000 € 

Leasinglaufzeit bis 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monate) 1.500 € 0 €
Leasinglaufzeit über 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) 3.000 € 0 €

 

Förderung Hybridfahrzeuge

Zulassung ab 01.01.2023

Nettolistenpreis des Fahrzeugs

unter 40.000 €

Nettolistenpreis des Fahrzeugs

über 40.000 € 

Leasinglaufzeit bis 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monate) 0 € 0 €
Leasinglaufzeit über 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) 0 € 0 €

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle & Bundesanzeiger vom 09.12.2022

Gewährung der BAFA-Prämie³

Für das von Ihnen ausgewählte Fahrzeug wird voraussichtlich die BAFA-Prämie für Fahrzeuge mit Auslieferung 2023 gewährt, so dass Sie die Anzahlung von 4.500 € zurückerhalten können. Da die Lieferzeit für das Fahrzeug aufgrund verschiedener Krisen sich derzeit verzögern  kann, besteht eine Möglichkeit, dass das Fahrzeug nach Auslieferung nicht mehr die Kriterien der BAFA-Prämie erfüllt. Derzeit muss das Fahrzeug nicht nur bestellt sein, sondern ebenfalls ausgeliefert sein, damit die Prämie vom Halter beantraget werden kann. Bitte beachten Sie: sollte das Fahrzeug die Kriterien für die Prämie nach Auslieferung nicht mehr erfüllen, kann die Anzahlung von 4.500 € nicht zurückgezahlt werden.

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