Neuwagen
konfigurieren
Vorproduzierte
Fahrzeuge entdecken
Zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland hat der Bundesrat am 23.11.2018 eine steuerliche Begünstigung von Elektro- und Hybridfahrzeugen beschlossen. Dies erfolgte im Rahmen des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Die Steuererleichterung tritt am 01.01.2019 in Kraft und bezieht sich auf betrieblich zugelassene E-Autos und Plug-in-Hybride. Bei der pauschalen Besteuerung für die private Nutzung der betrieblich zugelassenen Fahrzeuge wird statt des gesamten nur noch der halbierte Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage angesetzt. Dies macht Elektro-Dienstwagen und Plug-in-Hybride für Arbeitnehmer deutlich attraktiver.
Bei der Steuererleichterung für Elektroautos handelt es sich um eine Dienstwagen-Förderung. Es profitieren Angestellte sowie Freiberufler, die ihren Geschäftswagen auch privat nutzen. Bei dem Wagen muss es sich um ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug handeln, das die Voraussetzungen der staatlichen Förderung erfüllt. Bei klassischen Verbrennungsmotoren müssen nach wie vor die 1% des gesamten Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Besonders profitieren ab 2020 Arbeitnehmer, die einen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000 € fahren. Denn hier werden nicht mehr 0,5 Prozent sondern nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Weitere Voraussetzung: Das Fahrzeug muss nach dem 31.12.2018 zugelassen worden sein.
Der Steuervorteil wurde für reine Elektroautos mit Emissionswerten von 0 g/km erlassen sowie für von außen aufladbare Plug-in-Hybridfahrzeuge. Diese müssen jedoch den Mindestanforderungen aus dem Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) entsprechen. Die Plug-in-Hybride dürfen höchstens 50 g CO2/km ausstoßen oder müssen mindestens 40 km – unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine – fahren können. Maßgeblich ist der WLTP-Wert*. WLTP steht für "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" und stellt ein objektives und reproduzierbares Testverfahren dar, welches unter genau definierten Laborbedingungen eine Vergleichbarkeit des Verbrauches bzw. der Reichweite unterschiedlicher Modelle ermöglicht.
Die neue Regelung hat einen Begünstigungszeitraum von drei Jahren. Sie gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 angeschafft werden. Wer sich innerhalb dieses Zeitraumes einen neuen Dienstwagen mit entsprechendem Antrieb zulegt, kann viel Geld sparen.
Für wen lohnt sich die 0,5% Regel?
Welche Elektroautos werden wie lange gefördert?
Ihr Steuervorteil im Überblick
Wird auch das Fahrtenbuch gefördert?
Welche Folgen hat die Steuererleichterung für Elektroautos?
Mit Plug-in-Hybriden und Elektroautos von Sixt den steuerlichen Vorteil sichern
Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird. Die private Nutzung des Dienst- oder Firmenwagens stellt genau solch einen geldwerten Vorteil dar. Durch die neue Bemessungsgrundlage bei E-Autos und Plug-in-Hybriden halbiert sich der geldwerte Vorteil zur privaten Nutzung des Dienstwagens. Somit wird deutlich weniger Geld auf den Bruttolohn des Mitarbeiters aufgeschlagen und die zu zahlende Lohnsteuer gesenkt.
Am Beispiel Kia Niro | bis 31.12.2018 | 01.01.2019 - 31.12.2021 |
---|---|---|
Angesetzter Bruttolistenpreis des Fahrzeugs | 32.750,00 € | 16.375,00 € |
Entfernung zur Arbeitsstätte | 20 km | 20 km |
1% des Bruttolistenpreises | 327,50 € | 163,75 € |
0,03% des BLP pro Entfernungskilometer | 196,50 € | 98,25 € |
Geldwerter Vorteil | 524,00 € | 262,00 € |
Steuervorteil | 50 % |
Neben der 1% Regelung besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Auch bei der Anwendung des Fahrtenbuches ergibt sich für den Steuerzahler eine deutliche Kostenersparnis: Nur zur Hälfte werden die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten für das Elektro- bzw. Hybrid-Auto berücksichtigt. Die Ausgaben für den Ladestrom werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Sofern der Arbeitgeber dies nicht übernimmt, kann der Arbeitnehmer die selbst getragenen Ladekosten vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen abziehen.
Die Bundesregierung will mit dem Steuervorteil Elektrofahrzeuge fördern und einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen. Es ist anzunehmen, dass Angestellte zukünftig stärker Druck auf ihre Arbeitgeber ausüben werden, Elektrofahrzeuge als Dienstwagen anzubieten. Von dem neuen Beschluss werden auf lange Sicht aber nicht nur Angestellte und Freiberufler profitieren, sondern auch alle Privatleute. Durch die höheren Verkaufszahlen könnte sich in den kommenden Jahren ein starker Gebrauchtwagenmarkt etablieren und die Preise für E-Autos sinken.
Interessant wird die steuerliche Neureglung für günstigere Fahrzeuge wie z.B. die Kia Niro Plug-in-Hybride. Bei einem Bruttolistenpreis von rund 32.750 Euro beläuft sich nach der neuen Regelung der geldwerte Vorteil auf 164 Euro. Weitere Beispiele sind der Toyota Prius Plug-in-Hybrid, der bei 188 Euro monatlich liegt oder der Mitsubishi Outlander Plug-in-Hybrid mit 190 Euro. Etwas höherpreisig zeigt sich der BMW 530e mit 280 Euro geldwertem Vorteil.
Bei den integrierten Modellen handelt es sich um eine kleine Auswahl.
„Nur zur Hälfte werden die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten für das Elektro- bzw. Hybrid-Auto berücksichtigt.“
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern persönlich.