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Volkswagen Golf Schräghecklimousine Finanzierung Angebote

Volkswagen Golf Schräghecklimousine Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Details zum Leasing
Volkswagen Finanzierung

Volkswagen Golf Schräghecklimousine Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Volkswagen Golf Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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VW Golf Finanzierung

Mithilfe der Vario-Leasing eines VW Golf prägen Sie wie Generationen vor Ihnen eine eigene Automobilklasse. Setzen Sie mit dem neuen VW Golf Meilensteine in der Autogeschichte. Bei der Vario-Leasing ist neben der klaren Designsprache auch die hochwertige Ausstattung ein deutliches Kennzeichen des Modells. Aktuell bekommen Sie den VW Golf in der siebten Generation mit einer breiten Palette an Motorisierungen. Sie haben nicht nur die Wahl zwischen den verschiedenen Diesel- und Benzinaggregaten, sondern auch zwischen einem Erdgasantrieb und einem Elektromotor. Laut Hersteller bewegt sich die Leistung beim Vario-Leasingsangebot des VW Golf zwischen 85 und 310 PS, welche wahlweise auf die Vorderräder oder auf alle vier Räder gleichmäßig verteilt wird. Stellen Sie sich mit dem Neuwagen-Konfigurator Ihren persönlichen Traumwagen zusammen und lassen Sie sich vom Vario-Leasingrechner über die monatlichen Kosten informieren. Sind Ihnen während der gesamten Leasinglaufzeit gleichbleibende Raten wichtig, entscheiden Sie sich für die Kilometer-Leasing-Finanzierung.

Der VW Golf im Rahmen der Vario-Leasing

Sie erhalten bei der Vario-Leasing eines VW Golf ein Modell, das innerhalb der eigenen Fahrzeugfamilie seinen Platz über den Modellen VW up! und dem VW Polo gefunden hat. Je nach Modellvariante bietet Ihnen der VW Golf bei der Neuwagen-Finanzierung ein Gepäckraumvolumen von 272 bis 605 Litern. Durch die intelligenten Fahrerassistenzsysteme werden Sie bei kritischen Situationen bestens unterstützt. Auch wenn Sie die Technik relativ selten bemerken, sind Sie mit dem guten Gefühl unterwegs, dass Sie in jeder Fahrsituation Unterstützung erwarten können. Mit dem Park Assist wird das Einparken kinderleicht. Die Ultraschallsensoren erkennen, ob der Wagen in die Parklücke passt. Sie müssen nur noch die Kupplung und die Bremse bedienen, den Rest übernimmt das System für Sie.

Der VW Golf bei der Vario-Leasing

Mit der Vario-Leasing erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem neuen VW Golf. Gleichzeitig profitieren Sie von weiteren Vorteilen. Unter anderem entscheiden Sie am Ende der Laufzeit, ob Sie den VW Golf zu einem vordefinierten Preis behalten möchten oder ob Sie ihn lieber zurückgeben wollen.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen VW Traumwagen warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.