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Kia EV6 SUV Finanzierung Angebote

Kia EV6 SUV Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Details zum Leasing

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Kia EV6 SUV Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Kia EV6 SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Wahl: möchten Sie das Auto zu einem vorher festgesetzten Wert übernehmen oder doch an uns zurückgeben?

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

Vario-Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
  • garantierter Kaufpreis
  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Kia EV6 Finanzierung

Mit einer Kia EV6 Finanzierung erfolgt der Einstieg in ein elektrisches Fahrzeug der Extraklasse. Insbesondere das 800-Volt-Bordnetz gilt als echtes Highlight und findet sich in kaum einem anderen Fahrzeug. Möglich ist auf diese Weise das Laden von ausreichend Energie für 100 Kilometer Fahrt in nur rund fünf Minuten, was naturgemäß die Langstreckentauglichkeit des Modells untermauert. Die herausragende Qualität sorgte auch schon für den Triumph bei der Wahl zu Europas „Auto des Jahres 2022“, was erstmals einem koreanischen Fahrzeug gelang. Grund hierfür war sicher auch die Unterstützung bidirektionalen Ladens und die enorme Reichweite von bis zu 528 Kilometer.

Das spricht für eine Kia EV6 Finanzierung

Für eine Kia EV6 Finanzierung spricht vor allem die enorme Variabilität. Zunächst einmal wird das Fahrzeug im Leasing genutzt und es fließen einzig und allein die günstig bemessenen monatlichen Raten als Ausgleich der tatsächlichen Nutzung. Am Ende eines zuvor festgelegten Zeitraums steht eine Kaufoption zum Fixpreis, wobei das Angebot natürlich freibleibend ist. Eingestiegen wird in ein Fahrzeug mit 4,68 Meter Länge, das stolze 1,88 Meter breit ist. In der Höhe liegt der Kia EV6 bei 1,55 Meter und bietet somit jede Menge Platz im Innenraum. Die Bauform entspricht der eines Crossover-SUV und allein in den Kofferraum passen bereits 542 Liter. Wem das nicht ausreicht, der erweitert das Volumen auf bis zu 1.352 Liter. Praktisch ist zudem der so genannte „Frunk“, also der Kofferraum unter der Fronthaube aus dem heraus auch das Aufladen mobiler Geräte möglich ist.

Jetzt Vorteile sichern

Spannend an einer Kia EV6 Finanzierung ist vor allem die Motorisierung des Modells. Der koreanische Autobauer lässt es richtig krachen und bietet ein Leistungsspektrum von 170 bis zu 585 PS. Gefahren wird entweder mit Hinterradantrieb oder als Allradler, wobei durchweg ein festes Übersetzungsverhältnis vorliegt. Dass der Kia EV6 mit Fug und Recht als Sportwagen bezeichnet werden darf, wird anhand der 260 km/h Spitzengeschwindigkeit und nur dreieinhalb Sekunden auf 100 km/h deutlich. An Ausstattung mangelt es ohnehin nicht: hier sind ein Head-Up-Display mit Augmented Reality sowie Matrix-LED und und Rundumsichtkamera ebenso zu erwähnen wie induktives Aufladen und eine regelrechte Breitseite an Assistenten.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Kia warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.