
Umweltprämie für Ihren alten Diesel
Es war eines der Top-Themen des Sommers 2017. Politik und Automobilhersteller haben sich im Rahmen des so genannten Diesel-Gipfels auf eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt geeinigt. Besonders spannend ist sicherlich die Diesel-Umweltprämie. Sie erhalten damit die einmalige Chance, einen Neuwagen zu deutlich vergünstigten Konditionen zu erwerben und leisten durch die Verschrottung oder Rückgabe Ihres Altfahrzeugs gleichzeitig einen integralen Beitrag zum Umweltschutz. Sind Sie an Elektroautos interessiert? Dann erfahren Sie mehr über Elektroautos leasen bei Sixt Neuwagen.
Aktuell bietet jedoch keiner unserer Hersteller eine Umweltprämie an.
Sie möchten alles überdie aufgrund der Corona-Pandemie vom Bund beschlossene Innovationsprämie für ausgewählte Elektro- und Hybridfahrzeuge erfahren? Dann können Sie hier mehr dazu lesen.
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Angebote entdeckenKommt mein Fahrzeug für die Umweltprämie in Frage?
Ihre Schadstoffklasse finden Sie in Teil 1 Ihrer Zulassungsbescheinigung. Dort wird in Feld 14.1 (beim alten Fahrzeugschein „Schlüsselnummer zu 1“) die individuelle Schadstoff Schlüssel-Nummer angegeben.
Es sind nur wenige Schritte bis zum Genuss der vollen Diesel-Umweltprämie oder Abwrackprämie. Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass Ihr altes Fahrzeug überhaupt in Frage kommt. Bedingung ist immer das Unterschreiten der Euro 5- bzw. Euro 4- Norm. Mit anderen Worten: Sämtliche Fahrzeuge, die unterhalb dieser Normen liegen, kommen für eine Verwertung und den vergünstigten Neuwagenkauf in Frage.
Fahrzeuge, die der Euro 6- Norm entsprechen, werden mit 36NO bis 36YO gekennzeichnet, die Euro 5- Norm mit 35AO bis 35MO. Wenn Ihr Fahrzeug keinen der genannten Schlüssel aufweist, kommt er mit großer Wahrscheinlichkeit für die Abwrackprämie in Frage.
Schadstoffklasse | Schlüsselnummer |
---|---|
Euro 6 | 36NO bis 36YO |
Euro 5 | 35AO bis 35MO |
Euro 4 | 32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70 |
Euro 3 | 30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61 |
Euro 2 | 25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 |
Euro 1 | 01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77 |
andere | 00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 |
Als weitere Anforderung gilt: Sie müssen seit mindestens sechs Monaten der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich, der bei Vertragsabschluss vorgezeigt werden muss. Ist auch dieses Kriterium erfüllt, müssen Sie sich zu guter Letzt dazu verpflichten Ihr Altfahrzeug, nach Entgegennahme des Neuwagens, bei einem zertifizierten Verwerter verschrotten zu lassen und auch hierfür einen Nachweis einreichen.
Wie und wo kann ich mein Fahrzeug verschrotten?
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Wir helfen Ihnen gerne:
089 • 30 700 700
(Mo.-Do.: 8-20 Uhr, Fr.: 8-18 Uhr, Sa.: 10-16 Uhr)
Grundsätzlich erwarten die Automobilhersteller für das Gewähren des vollen Rabatts eine Verschrottung bzw. Verwertung Ihres alten Autos. Auf dem gesamten Bundesgebiet finden sich Demontagebetriebe bzw. Annahme- und Rücknahmestellen, die Ihnen das gewünschte Zertifikat ausstellen. Die rund 1.200 Fachunternehmen wissen genau, wie ein Auto demontiert wird und die wertvollen Einzelteile nicht verloren gehen.
Mit dem Verwertungsnachweis setzen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb. Den entsprechenden Nachweis können Sie in aller Regel auch noch einige Wochen nach dem Kauf Ihres Neuwagens nachweisen. In manchen Fällen übernehmen auch die Hersteller die Verschrottung und gelegentlich reicht sogar die reine Rücknahme bzw. Inzahlungnahme. Leider können wir in diesem Kontext keine allgemeingültigen Aussagen treffen, was auch daran liegt, dass der Markt stark in Bewegung ist.
*) Ford-Umweltprämie: gilt NICHT für den Mustang, Focus RS oder den C-MAX Energie // Umweltprämie verlängert bis 31.07.2019