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Umweltprämie für Ihren alten Diesel

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Umweltbonus vs. Umweltprämie

In den Jahren 2018 und 2019 war es ein heißes Thema den alten Diesel gegen ein neues Auto einzutauschen, um so die Luftqualität vor allem in den Städten zu verbessern. Mit großzügigen Rabatten haben die Hersteller viele dazu gebracht ihren alten Diesel gegen eine bessere Version einzutauschen. Durch eine verbesserte Luftbilanz und den Ausbau der Förderung von E-Autos, bieten viele Hersteller Prämie nicht mehr an und konzentrieren sich eher auf den Umweltbonus, wo sie in Zusammenarbeit mit dem Bund attraktive Konditionen für E-Autos fördern.

Aufgrund der Förderung der Elektroautos hat momentan kein Anbieter die Umweltprämie für alte Diesel im Programm.

Sind Sie an Elektroautos interessiert? Dann erfahren Sie mehr über Elektroautos leasen bei Sixt Neuwagen.

Tipp

Sie möchten alles überdie aufgrund der Corona-Pandemie vom Bund beschlossene Innovationsprämie für ausgewählte Elektro- und Hybridfahrzeuge erfahren? Dann können Sie hier mehr dazu lesen.

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Kommt mein Fahrzeug für die Umweltprämie in Frage?

Es sind nur wenige Schritte bis zum Genuss der vollen Diesel-Umweltprämie oder Abwrackprämie. Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass Ihr altes Fahrzeug überhaupt in Frage kommt. Bedingung ist immer das Unterschreiten der Euro 5- bzw. Euro 4- Norm. Mit anderen Worten: Sämtliche Fahrzeuge, die unterhalb dieser Normen liegen, kommen für eine Verwertung und den vergünstigten Neuwagenkauf in Frage.

Fahrzeuge, die der Euro 6- Norm entsprechen, werden mit 36NO bis 36YO gekennzeichnet, die Euro 5- Norm mit 35AO bis 35MO. Wenn Ihr Fahrzeug keinen der genannten Schlüssel aufweist, kommt er mit großer Wahrscheinlichkeit für die Abwrackprämie in Frage.

Tipp

Ihre Schadstoff­klasse finden Sie in Teil 1 Ihrer Zulassungs­­bescheinigung. Dort wird in Feld 14.1 (beim alten Fahrzeugschein „Schlüssel­nummer zu 1“) die individuelle Schadstoff Schlüssel-Nummer angegeben.

 

Übersicht Schadstoffklassen

Schadstoffklasse

Schlüsselnummer

Euro 6

36NO bis 36YO

Euro 5

35AO bis 35MO

Euro 4

32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70

Euro 3

30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61

Euro 2

25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71

Euro 1

01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77

andere

00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

 

Als weitere Anforderung gilt: Sie müssen seit mindestens sechs Monaten der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich, der bei Vertragsabschluss vorgezeigt werden muss. Ist auch dieses Kriterium erfüllt, müssen Sie sich zu guter Letzt dazu verpflichten Ihr Altfahrzeug, nach Entgegennahme des Neuwagens, bei einem zertifizierten Verwerter verschrotten zu lassen und auch hierfür einen Nachweis einreichen.

 

Wie und wo kann ich mein Fahrzeug verschrotten?

Grundsätzlich erwarten die Automobilhersteller für das Gewähren des vollen Rabatts eine Verschrottung bzw. Verwertung Ihres alten Autos. Auf dem gesamten Bundesgebiet finden sich Demontagebetriebe bzw. Annahme- und Rücknahmestellen, die Ihnen das gewünschte Zertifikat ausstellen. Die rund 1.200 Fachunternehmen wissen genau, wie ein Auto demontiert wird und die wertvollen Einzelteile nicht verloren gehen.

Mit dem Verwertungsnachweis setzen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb. Den entsprechenden Nachweis können Sie in aller Regel auch noch einige Wochen nach dem Kauf Ihres Neuwagens nachweisen. In manchen Fällen übernehmen auch die Hersteller die Verschrottung und gelegentlich reicht sogar die reine Rücknahme bzw. Inzahlungnahme. Leider können wir in diesem Kontext keine allgemeingültigen Aussagen treffen, was auch daran liegt, dass der Markt stark in Bewegung ist.

Tipp

Informieren Sie sich bei uns! 

Sie haben Fragen oder wissen nicht, für welches Fahrzeug welche Bedingungen gelten?

Wir helfen Ihnen gerne:
089 • 30 700 700
(Mo.-Do.: 8-20 Uhr, Fr.: 8-18 Uhr, Sa.: 10-16 Uhr)

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