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Förderung: Ladestationen für Elektroautos in den eigenen vier Wänden

checkmarkPrämie für Ladestation
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checkmarkWie hoch ist die Förderung?

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Was wird gefördert?

 

Die KFW-Bank fördert Ladestationen an Stellplätzen und Garagen, die zu Wohngebäuden gehören. Diese dürfen nur privat zugänglich sein. Folgende Kosten werden gefördert:

  • Kaufpreis einer Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation (inkl. Installationsarbeiten)

 

Voraussetzung für die Förderung:

 

Der Strom für die Ladestation muss aus erneuerbaren Energien kommen. Beispielweise können Sie hierfür eine eigene Photovoltaik-Anlage nutzen, Sie können aber auch erneuerbare Energien über Ihren Energieversorger beziehen.

Öffentliche Ladestationen erhalten keinen Zuschuss. Dies gilt nicht nur für Ladesäulen auf der Straße, sondern auch in Tiefgaragen von Bürogebäuden.

Elektroauto laden

Wer wird gefördert?

  •  Private Eigentümer
  •  Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  •  Mieter
  •  Vermieter (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

Tipp

Beantragen Sie die Förderung, bevor Sie die Ladestation bestellen! Dies ist ab dem 24.11.2020 möglich.

Wie hoch ist die Förderung für Ladestationen?

Die Zuschusshöhe richtet sich nach folgenden Punkten:

  • Pro Ladepunkt erhalten sie einen Zuschuss von 900 €.  Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Damit Sie die Förderung erhalten, müssen die Gesamtkosten für die Ladestation und den Einbau mindestens 900 € betragen
  • Sollte die Ladestation mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 € Zuschuss erhalten – Voraussetzung ist, dass die Kosten pro Ladepunkt über 900 € liegen
  • Der Zuschuss wird von der KFW-Bank direkt auf Ihr Konto ausgezahlt

 

Anzahl Ladepunkte

Schwellenwert Gesamtkosten Gesamtzuschuss
1 900 € z.B. 750 € 0 €
1 900 € mind. 900 € 900 €
2 1.800 € z.B. 1.600 € 900 €
2 1.800 € mind. 1.800 € 1.800 €
3 2.700 € z.B. 2.200€ 1.800 €
3 2.700 € mind. 2.700 € 2.700 €
... ... ... ...

Wie bekommen Sie den Zuschuss für eine Ladestation zuhause?

 

1. Zuschuss beantragen

 

Vor der Bestellung Ihrer Ladestation, müssen Sie einen Antrag auf die Förderung im KfW-Zuschussportal stellen. Dieser steht ab 24.11.2020 auf der Seite der KfW-Bank zu Verfügung.

In folgenden Fällen benötigen Sie neben dem Antrag noch weitere Unterlagen, um ihren Antrag zu belegen:

  • Sie beantragen den Zuschuss für eine Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Die Wohnung ist vermietet

 

2. Identität nachweisen und Ladestation installieren

 

Wenn Sie die Antragsbestätigung für den Zuschuss erhalten haben, müssen sie per Schufa-Identitäts-Check noch Ihre Identität nachweisen. Alternativ steht Ihnen eine Video-Identifizierung oder das Post-Ident-Verfahren zu Verfügung, um Ihre Identität nachzuweisen.

Sobald die Identitätsprüfung erfolgt ist, können Sie einen Fachbetrieb beauftragen Ihre gewünschte Ladesäule zu installieren.

 

3. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

 

Nach dem Einbau der Ladesäule, müssen Sie deren Einbau bestätigen. Dafür ist die Rechnung für den Kauf und die Installation der Ladestation ausreichend. Diese müssen Sie lediglich über das KfW Zuschussportal hochladen.

Zusätzlich werden noch weitere Angaben zu ihrer Ladesäule abgefragt. Diese Daten werden anonymisiert weiterverwendet, damit wichtige Erkenntnisse - wie Beispielsweise die Preisentwicklung für Ladestationen – gewonnen werden können.

Sobald Sie ihre Rechnung(en) hochgeladen haben, wird die Förderung direkt auf ihr Konto überwiesen.

Merkblatt der KFW-Bank

Allgemeines Merkblatt

Tipp

Tipp: Sie können die Förderung mit anderen Zuschüssen kombinieren, wie zum Beispiel mit der Förderung für Erneuerbare Energien! Erhöhen Sie so die GesamtsummeIhrer Förderung!

Weitere Fragen

 

Was ist ein Ladepunkt?

 

Mit je einem Ladepunkt können Sie je ein Elektrofahrzeug aufladen. Gleichzeitiges Laden von mehreren Fahrzeugen ist über einen Ladepunkt nicht möglich. Eine Ladestation kann aber mehrerer Ladepunkte haben. Sollten Sie eine Ladestation mit beispielsweise 2 Ladepunkten einbauen, erhalten Sie eine Förderung von 1.800 €, sofern die Kosten der Anschaffung und des Einbaus diesen Betrag überschreiten.

 

Kann ich die Zahl der Ladepunkt erhöhen und mehr Förderung erhalten, nachdem ich den Antrag gestellt habe?

 

Nein, Sie können die Förderung leider nicht nachträglich ändern oder aufstocken. Wenn Sie weitere Ladepunkte haben möchten, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig ist hier, dass sie die zusätzlichen Ladepunkte noch nicht bestellt haben! 

 

Bekomme ich die Förderung auch, wenn ich ein neues Haus baue?

 

Die Förderung gilt nur für bereits bestehende Wohngebäude. Sie können die Förderung erst erhalten, wenn Sie in das neue Haus eingezogen sind. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Haus als bestehendes Gebäude und Sie können den Zuschuss beantragen. Tipp: Verlegen Sie beim Bau gleich Leerrohre, die später für die Verkabelung genutzt werden können.  

 

Ich habe eine Wohnung in einem Gebäude, in dem es auch Gewerbeflächen gibt. Kann ich die Förderung trotzdem bekommen?

 

Ja, Sie können den Zuschuss trotzdem bekommen. Ihr Stellplatz, bei dem Sie die Ladestation einbauen möchten, muss aber Ihrer Wohnung zugeordnet sein.

 

Ich möchte die Ladestation selbst einbauen. Kann meine Eigenleistung auch gefördert werden?

 

Nein, die eigene Arbeitsleistung wird nicht bezuschusst. Lassen Sie die Arbeiten unbedingt von einem Fachunternehmen durchführen. Ausnahme: Sollte der Antragssteller beruflich dafür qualifiziert sein und in einem Fachunternehmen arbeiten, dürfen die Arbeiten von ihm selbst durchgeführt werden. In jedem Fall ist eine Rechnung für Einbau und Anschluss erforderlich, da diese eingereicht werden muss.  

Wenn keine Rechnung für den Einbau der Ladestation eingereicht werden kann, können nur die Materialkosten (die Ladestation, Kabel, etc.) gefördert werden. Diese müssen aber 900€ pro Ladepunkt übersteigen. Zusätzlich ist dann eine Eignungserklärung/ein Nachweis über die berufliche Qualifikation für den Einbau der Ladestation erforderlich. Dieser muss gemeinsam mit der Rechnung über die Materialkosten eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Förderung von Ladestationen für Elektroautos finden Sie hier.

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