Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten? Diese Frage stellt sich im Laufe eines Autolebens immer wieder, beispielsweise vor der Fahrt in den Urlaub, einem Umzug oder dem Ausflug zu Baumarkt oder Möbelladen. Dabei muss es nicht immer ein Kombi sein, denn auch normale PKW bieten zum Teil herausragenden Laderaum. Eine gute Orientierung über die „Do´s“ und „Dont´s“ liefert die STVO 22 Abs.
Wer es einfach mag, der muss lediglich wissen, dass die Beladung von Fahrzeugen sicher ausfallen sollte. Dieser Aspekt darf nicht vernachlässigt werden, denn selbst ein ungesichert herumliegendes Smartphone kann sich bei einer Vollbremsung mit 50 km/h in ein regelrechtes Geschoss verwandeln. Ein Koffer oder eine Flasche wiegen deutlich mehr, weshalb unbedingt mit Gurten oder auf andere Weise gesichert werden sollte. Konkret bedeutet dies auch, dass die Kofferraumabdeckung für die Lagerung tabu ist und auch der hier und da beliebte „Wackeldackel“ besser außen vor bleibt. Clever ist das Platzieren von Ladung mit hohem Gewicht bzw. großen Gegenständen in der Mitte des Kofferraums und das Gruppieren leichterer Gegenstände an den Seiten. Die komplette Ladung wird bestenfalls mit einem Sicherheitsnetz oder zumindest einer Decke bedeckt. Wer große Taschen mitführt, kann diese auch in den Fußraum platzieren. Wichtig: der Blick in den Rückspiegel sollte möglichst nicht beeinträchtigt werden
Neben den allgemeinen Tipps existieren auch ganz konkrete Vorgaben hinsichtlich der Beladung eines Autos. Die Kombination aus Fahrzeug und Ladung darf in der Breite nicht mehr als 2,50 Meter betragen und dabei maximal vier Meter hoch sein. Des Weiteren darf die Ladung bei einer Höhe von weniger als 2,50 Meter nicht vorn über das Fahrzeug ragen, hinten jedoch problemlos bis zu 1,50 Meter oder gar drei Meter, solange eine Strecke von weniger als 100 Kilometer zurückgelegt wird. Was hinausragt muss gekennzeichnet werden, wofür eine 30 x 30 Zentimeter große Fahne, ein rotes Schild oder auch ein zylindrischer Körper in Frage kommen. Dass neben den Maßen auch das zulässige Gesamtgewicht eine Rolle spielt, versteht sich von selbst. Dieses findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem früheren Fahrzeugschein und zu bedenken ist hierbei auch das eigene Gewicht sowie das Gewicht des getankten Benzins oder Diesels.
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Das richtige Verhalten hinsichtlich der Ladung eines Fahrzeugs fördert nicht nur die Sicherheit, sondern vermeidet auch Bußgelder. Sobald eine automatische Höhenkontrolle ausgelöst wird, was beispielsweise an Brücken der Fall sein kann, werden 240 Euro fällig. Ein Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts schlägt mit 95 Euro zu Buche, sofern der Wert um 20 Prozent getoppt wird und auch ein Punkt in Flensburg droht. 60 Euro und ein Punkt drohen bei unsachgemäßer Befestigung und zu lautes Fahren bzw. das Verursachen von Lärm durch Ladung ist mit zehn Euro noch vergleichsweise günstig.
Die Frage: „Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten?“ ließe sich etwas salopp mit „eine ganze Menge“ beantworten. Für die eigene Sicherheit und die der mitfahrenden Personen müssen Gegenstände unbedingt sicher verstaut werden. Zu beachten ist dabei, dass sich bei das Gewicht aufgrund der Fliehkräfte bei einer Vollbremsung enorm erhöht und selbst ein Handy zu einem gefährlichen Geschoss werden kann. Wichtig ist das clevere Verstauen im Kofferraum, wobei schwere und große Gegenstände in die Mitte und nach unten gehören. Die Kofferraumabdeckung bleibt stets frei. Hinsichtlich der Maße gelten vier Meter nach oben sowie maximal 1,50 Meter bis drei Meter nach hinten, wobei nach hinten ragende Ladung eigens gekennzeichnet werden muss. Zuwiderhandeln kann sowohl mit Bußgeldern als auch Punkten in Flensburg geahndet werden.
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