Das Thema EU Neuwagen wird häufig kritisch diskutiert, doch ist die Kritik gerechtfertigt? Häufig wird angeführt, dass entsprechende Fahrzeuge nicht die gleiche Herstellergarantie wie in Deutschland genießen. Bedingt durch die EU-weite Harmonisierung der Sachmängelhaftung bei einem Autokauf, besteht formal keine Gefahr bei einem Garantiefall benachteiligt zu werden. Doch wer einen EU-Import fährt, muss bei einigen Garantiefällen unter Umständen mit dem entsprechenden Händler in Kontakt treten und sein Recht geltend machen. Gesetzliche Grundlage für die Garantie ist dennoch immer die des Herkunftslandes des Fahrzeugs.
Ein weiterer häufig genannter Kritikpunkt sind unterschiedliche Ausstattungspräferenzen in den europäischen Ländern, weshalb manche Fahrzeuge vermeintlich untypisch für den deutschen Autofahrer ausgestattet sind. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dassEU Neuwagen bzw. EU Reimporte vielfach keineBestellfahrzeuge sind und daher teilweise mit einer anderen Ausstattunggeliefert werden als bei Kauf eines deutschen Fahrzeugs. Dies ist jedoch kein sonderliches Problem, dennoch solte stärker als beim Erwerb eines bereits produzierten Neuwagens auf die Ausstattungsdetails geachtet werden.