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Wer ein Fahrzeug erwirbt, möchte naturgemäß auf der sicheren Seite sein. Selbstverständlich gilt stets die gesetzliche Sachmängelhaftung und wird explizit in §437 BGB geregelt. Festgeschrieben wird hier, dass ein Autohändler bei auftretenden Mängeln in der Haftung steht. Umgangssprachlich ist diese Haftung als Gewährleistung bekannt und nicht mit der klassischen Neuwagen Garantie zu verwechseln.
Bei der Neuwagen-Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Mit der Garantie geben Audi, BMW und Co. das Versprechen, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist. Welche Bereiche unter die Garantie fallen, bestimmt jeder Hersteller selbst. So finden sich heute auch Lackgarantien oder Mobilitätsgarantien in den Verträgen. Ausgeschlossen sind hingegen Verschleißschäden wie z.B. abgenutzte Bremsbeläge oder Schäden an bestimmten Fahrzeugteilen. Häufige Bedingung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung: regelmäßige Inspektionen und der Einbau von Originalteilen. Sind diese Bedingungen erfüllt, muss der Mangel behoben werden. Wichtig ist, dass der Anspruch gegenüber dem Automobilhersteller besteht, und nicht gegenüber dem Verkäufer oder Händler.
Jeder Hersteller legt selbst fest, für welche Bereiche er Garantie übernimmt und wie lange. Die Garantieversprechen reichen von zwei Jahren bis hin zu sieben Jahren. In den vergangenen Jahren haben vor allem asiatische Hersteller wie Kia und Hyundai damit geworben, besonders lange Garantien zu bieten. Noch immer führt Kia mit 7 Jahren Garantieversprechen die Liste an, gefolgt von Hyundai und Mitsubishi mit jeweils 5 Jahren Garantie. Viele Hersteller haben den Wunsch nach Absicherung erkannt und bieten mit so genannten Anschlussgarantien kostenpflichtige Verlängerungen. Man sollte stets das Kleingedruckt in der Police lesen, um genau zu wissen, in welchem Fall sich die Garantieverlängerung auch wirklich lohnt.
Im Gegensatz zur freiwilligen Garantie handelt sich sich bei der Gewährleistung um eine Sachmängelhaftung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Als entscheidende Absicherung gegen Probleme beim Neuwagenkauf ist diese Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Somit kann sich weder der Hersteller noch der Autohändler dieser entziehen. Vereinfacht ausgedrückt besagt die Sachmängelhaftung, dass ein Neuwagen den vereinbarten Zustand aufweisen muss und Mängel umgehend beseitigt werden müssen.
Gültig ist die gesetzliche Regelung seit dem Jahr 2002 und sichert Käufer innerhalb des vorgegeben Zeitraums von zwei Jahren umfassend ab. Konkret bedeutet dies, dass jeder Mangel, der nicht durch unsachgemäßes Fahren entstanden ist, kostenlos beseitigt werden muss. Juristisch ist von einer „Schadlosstellung” des Käufers die Rede, die nach Übereinkunft auch in einem Neuwagen Rabatt beim Kaufpreis bestehen kann. Wusste der Händler bereits zuvor von dem Schaden, so steht dem Käufer im Rahmen der Gewährleistung sogar Schadenersatz zu und scheitert der Versuch der Schadensbehebung zwei Mal, so kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
Ein klassischer Fall für eine Gewährleistung sind gravierende Motorschäden, die schon nach kurzer Zeit auftreten oder auch Rost. Wichtig ist jedoch, dass innerhalb von sechs Monaten reklamiert wird, weil dann der Händler in der Beweislast steht. Nach Ablauf dieser Frist muss wiederum der Käufer nachweisen, dass nicht er vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden herbeigeführt hat.
Scheibenwischer
Glühlampen
Luftfilter
Keilriemen
Bremsbeläge
Hersteller | Garantielaufzeit** |
---|---|
Abarth | 2 Jahre |
Alfa Romeo | 4 Jahre |
Audi | 2 Jahre |
BMW | 2 Jahre Gewährleistung |
Citroen | 2 Jahre |
CUPRA | 2 Jahre |
Dacia | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
DS | 2 Jahre |
Fiat | 2 Jahre |
Ford | 2 Jahre |
Honda | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Hyundai | 5 Jahre |
Jaguar | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Jeep | 4 Jahre |
Kia | 7 Jahre oder max. 150.000 Kilometer |
Land Rover | 3 Jahre |
Lexus | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Maserati | 3 Jahre |
Mazda | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Mercedes-Benz | 2 Jahre |
MINI | 2 Jahre Gewährleistung |
Mitsubishi | 5 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Nissan | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Opel | 2 Jahre |
Peugeot | 2 Jahre |
Porsche | 2 Jahre |
Renault | 2 Jahre |
SEAT | 2 Jahre |
Skoda | 2 Jahre |
smart | 2 Jahre |
Suzuki | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Toyota | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Volkswagen | 2 Jahre |
Volvo | 2 Jahre |
**Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Daten zur Garantieleistung wurden den Hersteller-Websites entnommen.
Die Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht
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+ 49 89 3070 07 00
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Im Gegensatz zur freiwilligen Garantie handelt sich sich bei der Gewährleistung um eine Sachmängelhaftung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Als entscheidende Absicherung gegen Probleme beim Neuwagenkauf ist diese Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Somit kann sich weder der Hersteller noch der Autohändler dieser entziehen. Vereinfacht ausgedrückt besagt die Sachmängelhaftung, dass ein Neuwagen den vereinbarten Zustand aufweisen muss und Mängel umgehend beseitigt werden müssen.
Gültig ist die gesetzliche Regelung seit dem Jahr 2002 und sichert Käufer innerhalb des vorgegeben Zeitraums von zwei Jahren umfassend ab. Konkret bedeutet dies, dass jeder Mangel, der nicht durch unsachgemäßes Fahren entstanden ist, kostenlos beseitigt werden muss. Juristisch ist von einer „Schadlosstellung” des Käufers die Rede, die nach Übereinkunft auch in einem Neuwagen Rabatt beim Kaufpreis bestehen kann. Wusste der Händler bereits zuvor von dem Schaden, so steht dem Käufer im Rahmen der Gewährleistung sogar Schadenersatz zu und scheitert der Versuch der Schadensbehebung zwei Mal, so kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
Ein klassischer Fall für eine Gewährleistung sind gravierende Motorschäden, die schon nach kurzer Zeit auftreten oder auch Rost. Wichtig ist jedoch, dass innerhalb von sechs Monaten reklamiert wird, weil dann der Händler in der Beweislast steht. Nach Ablauf dieser Frist muss wiederum der Käufer nachweisen, dass nicht er vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden herbeigeführt hat.
Die Neuwagen Garantie geht auf den ersten Blick über die reine Gewährleistung hinaus. Das liegt bereits in der Natur der Sache, denn hier handelt es sich um eine freiwillige Leistung durch den Hersteller. Festzuhalten ist, dass die gesetzliche Gewährleistung niemals durch eine Neuwagen Garantie eingeschränkt werden darf. Entsprechend entscheiden sich manche Hersteller bei manchen Modellen dazu, die Zwei-Jahres-Frist zu verlängern oder auch nur verlängerte Garantien für einzelne Fahrzeugteile zu geben. Besonders großzügig sind derzeit die asiatischen Hersteller, bei denen bis zu sieben Jahren Neuwagen Garantie gegeben wird.
Diese Neuwagen-Garantie ist stets freiwillig und wird vielfach als zusätzliches Verkaufsargument genutzt. Anders als bei der Gewährleistung springt im Fall der Fälle direkt der Hersteller in die Bresche, während Verkäufer und Autohändler keinerlei Haftung übernehmen. So spricht man beispielsweise von einer Audi Neuwagen Garantie, einer BMW Neuwagen Garantie etc. und meint damit jeweils unterschiedliche Produktpolitiken.
Beim Abschluss eines Leasingvertrags im Internet haben Sie die gleichen Rechte wie beim Händler oder Autohersteller. Somit greifen die freiwilligen Garantieversprechen des Herstellers sowie die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren. Nachdem wir bei Sixt Neuwagen nur Neuwagen von deutschen Vertragshändlern und keine Re-Importe vermitteln, genießen Sie stets die volle Herstellergarantie. Informieren Sie sich am besten in der Übersicht zu den Hersteller-Garantien, welche Hersteller mit wie viel Jahren Garantie wirbt.
„Ein klassischer Fall für eine Gewährleistung sind gravierende Motorschäden, die schon nach kurzer Zeit auftreten oder auch Rost. “
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