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Mit dem Leasingauto ins Ausland fahren

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Leasingauto & Urlaub, geht das?

Die Urlaubsplanung ist in vollem Gange und statt der teuren Flugreise soll es mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland gehen? Oder erfordert der Job die Reise ins Ausland – und das am besten mit dem eigenen Pkw?  Dann stellt sich nun die Frage, ob das auch mit dem geleasten oder vario-finanzierten Fahrzeug von Sixt Neuwagen problemlos möglich ist.

 

Ganz egal aus welchem Grund man ins Ausland fahren will oder muss, mit Sixt Neuwagen steht dem Trip* nichts im Wege. Sie können für die Fahrt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, gerne Ihr Fahrzeug von Sixt Neuwagen nutzen. So kann man die Gegend bereits unterwegs erkunden und ist am Ankunftsort maximal mobil. Natürlich sollte bei aller Freude die Kilometeranzahl im Auge behalten werden. Denn bei längeren Strecken kann es durchaus vorkommen, dass man die angedachte und im Vertrag fixierte Anzahl schnell mal überschreitet. Bitte werfen Sie diesbezüglich einen Blick in Ihre Leasingvertrag und erkundigen Sie sich im Vorfeld, wie viel Sie pro anfallendem Mehrkilometer zahlen müssten. Darüber hinaus sind es vor allem die Versicherungsaspekte, die beim Road-Trip bedacht werden müssen.

 

Unser Tipp bei der Reise ins Ausland:

  • Mehrkilometer beim Roadtrip ins Ausland bedenken und Blick in den Leasingvertrag werfen
  • Länderspezifische Regeln und Besonderheiten beachten (Tempolimits, Parken etc.)
  • Bei Reisen in außereuropäisches Ausland den Kundenservice von Sixt Leasing kontaktieren und nach Vorgaben bzw. nach dem zu erweiternden Versicherungsschutz fragen

Tipp

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Was ist im Ausland in puncto Versicherung zu bedenken?

Auf der Plattform „Sixt Neuwagen“ haben Sie die Wahl, selbstständig eine eigene Versicherung für den Neuwagen abzuschließen oder die Versicherungsleistung über die Sixt Neuwagen in Anspruch zu nehmen. Beim Versicherungspaket der Sixt Neuwagen profitiert man vom umfangreichen Vollkasko- und Teilkasko-Schutz, sowie der GAP Versicherung bei Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs. Entscheiden Sie sich dafür, selbst eine Versicherung abzuschließen, sollten Sie sich genau über die Auslandskonditionen informieren. Voraussetzung für die Fahrt ins Ausland ist, dass das Leasing-Fahrzeug Kfz-Haftpflicht und Vollkasko versichert ist! Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland ist der Nachweis des Versicherers gegenüber der Sixt Neuwagen einzureichen.

Versicherung auf einen Blick

Geltungsbereich

Schutzleistung

Umgang bei Unfällen

  Auslandsleistung bei der Versicherung, die über die Sixt Neuwagen abgeschlossen wird Auslandsleistung bei der  Versicherung, die Sie selbstständig abschließen
Geltungsbereich Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über den Geltungsbereich

Schutzleistung im Geltungsbereich

Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkasko, GAP Deckung Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Schutzleistung

Schutzleistung außerhalb Europas und der EU (Bsp. Russland, Türkei, Marokko)

 

Wurde Ihnen die „Grüne Karte“ ausgehändigt, gilt:
Ihr Versicherungsschutz in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten
nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. (ACHTUNG: gilt nicht für Teil- und Vollkasko)
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Schutzleistung und reichen Sie einen entsprechenden Nachweis über den Versicherungsschutz Ihres Versicherers zur geplanten Reise bei der Sixt Leasing ein
Handhabung bei Reisen außerhalb Europas und der EU Bitte kontaktieren Sie den Sixt Leasing Kundenservice (Tel.: 0381 - 80 70 2134 | E-Mail: [email protected]) und teilen Sie Reiszeitraum und -land mit, sodass geprüft werden kann, ob der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung seitens der Versicherung erweitert werden kann Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Handhabung und reichen Sie einen entsprechenden Nachweis über den Versicherungsschutz Ihres Versicherers bei der Sixt Leasing ein

 

Auskunft über Ihren Versicherungsschutz liefert Ihnen die „Grüne Versicherungskarte“.  Dabei handelt es sich um die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“. Auf dieser finden Sie eine Liste mit Länderkürzeln, in welchen die Versicherung Gültigkeit besitzt. Am besten Sie nehmen die „Grüne Karte“ direkt mit ins Ausland mit, so gehen Sie auf Nummer sicher und beschleunigen bzw. vereinfachen die Abläufe im Schadensfall.

Was mache ich im Fall eines Schadens oder einer Panne im Ausland?

Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug von der Sixt Neuwagen eine Panne oder einen Schaden im Ausland haben, kontaktieren Sie bitte direkt die Sixt Assistance unter Tel.: 089 / 244 00 443. Die Sixt 24h-Assistance ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und kümmert sich um die reibungslose Abwicklung sowie Sicherstellung Ihrer Mobilität. Wichtig ist, dass jeder Schaden gemeldet wird. Bitte zögern Sie nicht, auch kleinere Schäden zu melden.

* Das Fahrzeug darf dauerhaft im Sinne der Zoll- und Finanzvorschriften nur im Inland eingesetzt werden.

Tipp

Ist geplant, mit dem Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereiches zu fahren (z.B. in den asiatischen Teil der Türkei, nach Russland oder Marokko), sollten Sie die Sixt Leasing darüber informieren, sodass für das Reiseziel eine gesonderte Kaskoversicherung angefragt werden kann.

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