Bußgeldrechner 2020: Damit dürfen Sie rechnen
Wie jedes Jahr hat auch in diesem Oktober das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und stellen erstmals einen Bußgeldrechner bereit.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß begangen und möchten wissen, welche Konsequenzen drohen, so gibt Ihnen der Bußgeldrechner sofortigen Aufschluss. Die neuen Regelungen für 2018 sind dabei bereits berücksichtigt.*
Der neue Bußgeldkatalog: Drei wichtige Änderungen
Mit dem Bußgeldkatalog sind Verschärfungen für Delikte in Kraft getreten, die eine große Zahl an Autofahrern betreffen könnten. Hier die wichtigsten drei:

Handynutzung
Die Handynutzung während der Fahrt wird nun mit 100 Euro bestraft, bei besonders schweren Verstößen werden sogar bis zu 200 Euro fällig. Unter die unerlaubte Nutzung fällt die Bedienung (Tippen, Surfen o.ä.) aller mobilen Endgeräte, also auch Tablets, E-Book-Reader usw.
Behinderung von Rettungseinsätzen
Eine drastische Straferhöhung droht bei der Behinderung von Rettungseinsätzen. Bereits wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet, wird mit 200 Euro sowie 2 Punkten in Flensburg belegt.
Steht man sogar einem herannahenden Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn im Weg, wird das mit 240 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.
Noch höher fällt die Strafe bei einer Gefährdung oder begleitenden Sachbeschädigung aus. Geschieht die Blockade gar absichtlich, steht eine Haftstrafe im Raum.
Verhüllungsverbot
Das Verhüllungsverbot wurde neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Es betrifft selbstverständlich nur Autofahrer und keine Kraftradfahrer. Um zu verhindern, dass eine Person polizeilich nicht am Gesicht identifiziert werden kann, darf dieses nicht mehr mit Maske, Schleier, Haube o.ä. ganz oder teilweise verdeckt sein. Eine Zuwiderhandlung schlägt mit 60 Euro zu Buche.
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Angebote entdecken*Alle Angaben ohne Gewähr. Es handelt sich bei dem vorliegenden Bußgeldrechner lediglich um eine Orientierungsmöglichkeit über mögliche Konsequenzen. Sixt Neuwagen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Angebotes ist ausgeschlossen.
Zur Verfügung gestellt wurde der Bußgeldrechner von bussgeldkatalog.org.
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Stand: 12.12.2017