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Die Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht
Die Aktion gilt nur in Kombination mit einem erfolgreich abgeschlossenen Leasing- oder Vario-Leasingvertrag
Der BMW i3 Neuwagen gilt gleich in mehrfacher Hinsicht als Sensation. Zum einen handelt es sich um das erste reine Elektroauto des Herstellers, zum anderen setzen die Münchner mit dem Modell auf einen Kleinwagen. Als Drittes kommt hinzu, dass weltweit erstmals ein Serienfahrzeug mit einer Fahrgastzelle aus leichtem Carbon ausgestattet wurde. Um ein rundum sicheres Fahren auch über Land zu ermöglichen, verfügt der BMW i3 Neuwagen über einen Range Extender, d.h. einen kleinen Benzinmotor, der eventuelle leere Akkus überbrücken hilft. Nach der Vorstellung im Jahr 2013 folgte bereits 2017 eine leichte Modellpflege und Optimierung. Die Zulassungszahlen steigen seit dem Debüt kontinuierlich an, was zeigt, dass BMW auf dem richtigen Weg ist.
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Seine Stärken entwickelt der BMW i3 Neuwagen in erster Linie in der Stadt. Mit einer Reichweite von rund 200 Kilometer im Alltag und der im September 2018 vorgestellten Batterie mit 700 Kilometer Reichweite (NEFZ) eignet sich das Modell allerdings problemlos auch für Fahrten über Land. Dadurch, dass auf kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff gesetzt wird, wiegt das Fahrzeug gerade einmal knappe 1,3 Tonnen. Sparsamkeit wird auch durch besonders große, aber dünne, Reifen erzielt. Eine optische Besonderheit stellt die Höhe von knapp 1,58 Meter dar, die angesichts der Länge von vier Metern und 1,78 Meter Breite auffällt und der Bauweise geschuldet ist. Die Sitzposition wird mancherorts mit der eines SUV verglichen. Die Konstruktion sorgt jedoch auch dafür, dass der BMW i3 Neuwagen neben dem 260 Liter großen Kofferraum ein beachtliches maximales Ladevolumen von 1.100 Litern bietet.
Je nach Ausführung leistet der BMW i3 Neuwagen in der Spitze bis zu 183 PS bei einer Nennleistung des Elektromotors von 102 PS. Die Beschleunigung macht richtig Spaß und liegt nach Angaben des Herstellers bei 6,9 Sekunden auf 100 km/h wohlgemerkt: bei einem Kleinwagen. Aufladen lässt sich der Stromer natürlich auch an der heimischen Steckdose. Im Innenraum kommt der BMW Connected+ Service zum Einsatz, der unter anderem Dienste wie den Concierge, Wetter und ein digitales Fahrtenbuch aber auch die digitale Routenplanung und das Vorlesen von E-Mails möglich macht.
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*Informationen zum Messverfahren
Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.
Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.
Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.
Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.
Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.
Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.
Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:
[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.