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Ein Firmenwagen oder Dienstwagen gehört vor allem in leitenden Positionen oftmals dazu. Für Diejenigen, die ein entsprechendes Fahrzeug besitzen, ergeben sich einige Vorteile. Zu nennen ist die oftmals hohe Qualität und das Fehlen hoher Fixkosten und Risiken. Zudem ist man als Arbeitnehmer flexibel und nicht an das Fahrzeug gebunden, denn natürlich ist dessen Annahme komplett freiwillig bzw. verhandelbar. Mit dem Firmenwagen Leasing von Sixt Neuwagen können Sie das passende Fahrzeug für Ihr Unternehmen finden.
Die Begriffe Firmenwagen und Dienstwagen sowie im erweiterten Sinne auch Firmenfahrzeug und Dienstfahrzeug werden hierzulande synonym verwendet. Interessanterweise existiert nicht einmal eine genaue Definition im Sinne des Gesetzgebers, sodass man sich vor allem bei Fahrzeugen, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, im Bereich des Steuerrechts befindet. Zu unterscheiden ist ein Dienstfahrzeug, das mit Chauffeur einhergeht oder auch ein Fahrzeug, das einem Unternehmen gehört und das von mehreren Personen genutzt wird.
Eigentümer eines Firmenwagens ist durchweg das Unternehmen, sofern mindestens zehn Prozent betriebliche Nutzung dokumentiert werden können. Das Fahrzeug kann bzw. muss dann zum steuerlichen Betriebsvermögen gezählt werden. Abseits aller gesetzlichen Regelungen ist es jedoch so, dass Firmenwagen vielfach als so genannte „Incentives“ eingesetzt werden und es sich um ein regelrechtes Statussymbol handelt. Wer mit einem Fahrzeug der oberen Mittelklasse oder gar Oberklasse ausgestattet wird, erfährt auf diese Weise auch die Wertschätzung seines Arbeitgebers. Statistiken zeigen, dass für die Größe des Dienstwagens auch Die Größe und Finanzkraft des Unternehmens relevant ist. Ein rechtlicher Anspruch auf ein Dienstfahrzeug existiert jedoch nicht. Oftmals haben die Unternehmen regelrechte Richtlinien nach denen die Dienstwagen vergeben werden und die mal mehr mal weniger transparent ausfallen.
Für Klein-& Mittelständige Unternehmen lohnt sich das Firmenwagen Leasing ohne Anzahlung besonders. Für eine geringe Leasingrate, erhalten Sie vom Kleinwagen bis hin zur Luxuslimousine vollausgestattete Fahrzeuge. Beliebte Fahrzeuge sind BMW Firmenwagen. Der geldwerte Vorteil, sowie die Möglichkeit den Firmenwagen abzusetzen bei der Steuer bestehen.
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Mit dem E Auto Firmenwagen von Sixt Neuwagen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Modellen und Ausstattungen. So findet jeder das passende Fahrzeug für seine Bedürfnisse. Die Elektroautos von Sixt Neuwagen sind emissionsfrei und entsprechen allen geltenden Sicherheitsstandards. Beliebte Firmenwagen Leasing Modelle für große Abnahmen sind von Tesla, Mercedes-Benz, BMW, Audi oder VW. Mit dem Firmenwagenrechner können Sie Ihren individuellen Vorteil berechnen. Schauen Sie sich jetzt unsere Fahrzeuge an und entscheiden Sie sich für den perfekten Firmenwagen!
Wer sich für einen Firmenwagen interessiert, begegnet recht schnell der so genannten 1% Regel. Das hier zum Ausdruck kommende Prozent ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der besagt, dass für die private Nutzung 1% des Bruttolistenpreises pro Jahr steuerlich als Einnahme angesetzt werden muss. Genau genommen handelt es sich um einen so genannten geldwerten Vorteil, was sich aus §6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommenssteuergesetzes ergibt. Mit der pauschalen Regelung wird ein einfaches und durchschaubares Verfahren geschaffen, denn es wird schlichtweg und vereinfachend ausgegangen, dass jeder Firmenwagen auch privat genutzt wird.
Um das Führen eines Fahrtenbuchs zu ersparen, gilt der Anscheinsbeweis, der allerdings dadurch widerlegt werden kann, dass ein Fahrtenbuch vorgelegt wird. Dieses sorgt dafür, dass kilometergenau abgerechnet wird, was einerseits umständlicher, andererseits aber auch günstiger ausfallen kann. Die Regelungen im Bereich Fahrtenbuch ändern sich immer wieder, weshalb auf die aktuelle Gesetzeslage Bezug genommen werden sollte. Des Weiteren existieren Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge, bei denen die 1% Regel günstiger gehandhabt bzw. ein Fixbetrag in Abzug gebracht wird. Da sich die gesetzlichen Grundlagen immer wieder ändern, sollte bei Interesse nach den aktuelle geltenden Möglichkeiten Ausschau gehalten werden. Mehr erfahren die 1% Regel →
„Eigentümer eines Firmenwagens ist durchweg das Unternehmen, sofern mindestens zehn Prozent betriebliche Nutzung dokumentiert werden können. “
Oftmals im Vordergrund für Firmen oder Gewerbetreibende stehen jedoch die steuerlichen Aspekte. Zum einen funktioniert das Firmenleasing stets zum Nettopreis. Gemeint ist damit, dass die entstehende Umsatzsteuer direkt als Vorsteuer geltend gemacht werden kann und daher ein durchlaufender Posten ist.
Ein Dienstfahrzeug lohnt sich nahezu immer. Der Vorteil, der durch ein Fahrzeug des Arbeitgebers und dessen Nutzung entsteht ist meist viel höher als die steuerliche Belastung. Es ist allerdings immer auf den „Preis“ zu achten, um den ein Bruttoeinkommen durch einen Firmenwagen gemindert wird. Mit anderen Worten hängt die Frage, ob sich ein Firmenfahrzeug lohnt von den bestehenden Alternativen ab. Hier stellt sich naturgemäß auch die Frage, wie häufig ein Auto überhaupt gebraucht wird und ob nicht der öffentliche Nahverkehr oder das Fahrrad eine ebenso günstige Lösung darstellen. Ein enormer Pluspunkt, den ein Dienstwagen darstellt, ist die Übernahme von Steuern, Versicherung, Wartungen, HU und AU sowie der Inspektionen durch den Arbeitgeber. Selbiges gilt natürlich auch im Firmenwagen Leasing bzw. lässt sich so vereinbaren.
Die private Nutzung wird bei Firmenwagen vorausgesetzt. Aus diesem Grund existiert die 1% Regel, die bereits einen pauschalen Wert steuerlich ansetzt. Selbst bei einer privaten Nutzung von 90 Prozent ist noch von einem Firmenwagen die Rede. Dies bedeutet aber auch, dass Erlöse aus einer Veräußerung oder die Entschädigung durch die Versicherung nach Unfall zu 100 Prozent als Betriebseinnahme angesetzt werden muss. Wohlgemerkt: Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und dem Arbeitsplatz oder dem Einsatzort der Arbeit gelten als betriebliche und nicht als private Nutzung.
In vielen Unternehmen existieren Richtlinien für die private Nutzung eines Dienstwagens, die auch als „Car Policy“ bezeichnet werden. Hier existieren variierende Möglichkeiten, beispielsweise auch für das Nutzen des Fahrzeug für eine Urlaubsfahrt etc. Es lohnt sich, im Vorfeld nachzufragen und so herauszufinden, welche Möglichkeiten bestehen aber gesetzlich existieren erst einmal keinerlei Einschränkungen.
Ein Firmenwagen lohnt sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für einen Arbeitgeber. Wer das Dienstfahrzeug steuert, kann dieses auch gegen ein vergleichsweise geringes Entgelt in Form eines zu versteuernden geldwerten Vorteils privat nutzen, Unternehmen profitieren dadurch, dass der eingeräumte geldwerte Vorteil den Bruttolohn und damit die verbundenen Lohnnebenkosten senkt. Zudem lassen sich sowohl die Anschaffung des Firmenwagens, als auch der Unterhalt von der Steuer absetzen.
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