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TESLA Model 3 Limousine Leasing Angebote

TESLA Model 3 Limousine Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

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TESLA Model 3 Limousine Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem TESLA Model 3 Limousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

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Tesla Model 3 Leasing

Rund eine Million verkaufter Fahrzeuge sorgen für einen weltweiten Rekord. Die Rede ist vom Tesla Model 3, der natürlich auch im Leasing bei Sixt Neuwagen eines der begehrtesten Modelle darstellt. Ein Grund liegt in der Ausgewogenheit des US-amerikanischen Fahrzeugs. 4,69 Meter Länge sorgen für eine Einordnung in die Mittelklasse und trotz des elektrischen Antriebsstrangs liegt die Höhe bei nur 1,44 Meter. Wer möchte, fährt mit bis zu fünf Personen und lädt 649 Liter in das Modell. Möglich ist auch der Transport von Ladegut mit mehr als zwei Meter Länge, da sich die Rücksitzlehnen natürlich umklappen lassen.

Vor- und Nachteile von Tesla Model 3 Leasing

Tesla Model 3 Leasing bedeutet den Einstieg in ein Fahrzeug, an dem kein Eigentum erworben wird. Wer dies als Nachteil sieht, entscheidet sich kurzerhand für die Finanzierung bzw. das Vario-Leasing, ebenfalls bei Sixt Neuwagen. Praktisch am klassischen Leasing ist das Fehlen einer Anzahlung und das Begleichen einzig und allein der tatsächlichen Nutzung in monatlich konstanten Raten. Auf die Straße gelangt dabei ein seit 2017 gebautes Modell, das zumindest technisch zum autonomen Fahren in der Lage ist. Überhaupt handelt es sich um ein technisches Schmuckstück mit einem 15 Zoll großen Display und somit einer regelrechten futuristischen Bedieneinheit. Herkömmliche Knöpfe, Regler oder Anzeigen sucht man hier vergebens. Für ausreichend Vortrieb sorgt beim Tesla Model 3 Leasing wahlweise ein einzelner E-Motor mit 325 PS und Heckantrieb oder ein Dual-Motor an Vorder- und Hinterachse mit bis zu 510 PS. Die Reichweite beläuft sich auf bis zu 614 Kilometer laut WLTP und ist somit wahrlich rekordverdächtig. Gezogen wird die Energie aus einem 82 kWh starken Akku. Besonderen Spaß macht das Durchtreten des „Gaspedals“ in der Topmotorisierung. Mit 3,3 Sekunden auf 100 km/h rangiert der Tesla Model 3 im Bereich eines Supersportwagens. Anders, als die bewährten Boliden mit ihren großen Verbrennungsmotoren, lässt der Tesla Model 3 jedoch weder ein Brummen noch ein Fauchen hören, sondern begnügt sich mit einem sonoren Rauschen bzw. Raumschiffgeräuschen bei eingeschaltetem Rückwärtsgang.

Tipp

Sie möchten auf Ihren neuen Tesla nicht lange warten? Entdecken Sie unsere zeitnahen Tesla Model Y Fahrzeuge mit günstigen Leasing- und Finanzierungsangeboten!

TESLA Model 3 - Alle Infos auf Sixt Neuwagen

Günstige Angebote sichern

Um das Tesla Model 3 Leasing zu erhalten, bedarf es keiner besonderen Mittel. Die Preise sind bei Sixt Neuwagen wahrlich günstig und die Leasingrate kann sich sehen lassen. Das Modell mit seinem großen Glasdach wuchert nur so mit Komfort und bietet unter anderem einen 360° Rundumblick sowie eine visuelle Verarbeitung von bis zu 250 Meter. Auch vorhanden sind ein Spurhalteassistent, Geschwindigkeitsregler sowie Abstandsfunktion und somit so ziemlich alle Extras, die ein aktuelles (Luxus-)Fahrzeug bieten muss.

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.