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Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen Angebote

Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Top-Konditionen.

Details zum Leasing
Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen

Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Toyota Corolla Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Dabei haben Sie die Kosten immer im Blick und bleiben liquide, da Sie nur eine monatliche Rate an uns zahlen, anstatt das Fahrzeug zum Gesamtpreis zu kaufen.

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6 Ergebnisse

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

Vario-Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
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Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen 

Ein Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen sucht in der Autowelt seinesgleichen. Wie sonst ließe sich erklären, dass dieses Modell die Nummer eins bei den Verkaufszahlen ist und bereits mehr als 50 Millionen Mal gebaut wurde? Angeboten wird der Klassiker seit 1966 und 2018 wurde die zwölfte Generation eingeläutet. Aktuell befindet sich das Fahrzeug auf dem Stand von 2023, weil hier die erste Modellpflege vorgenommen wurde. Besonders ist unter anderem die alleinige Verwendung von Hybridantrieben sowie die herausragende Bestückung mit Assistenzsystemen. Toyota geht hier einen Schritt weiter als viele Wettbewerber und sorgt für eine clevere Vernetzung, beispielsweise von Navigation und Tempomat. 

Was bietet ein Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen? 

In der Eckdaten präsentiert sich ein Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen klassisch. 4,37 Meter Länge sind perfekt für Fahrten mit fünf Personen, begnügen sich aber mit einem Wendekreis von lediglich 10,40 Meter. Für die Innenstadt eignet sich der Japaner somit perfekt, was auch durch die Breite und Höhe von 1,78 Meter und 1,44 Meter zum Ausdruck kommt. Das Volumen des Kofferraums liegt bei 313 Liter, respektive 1.004 Liter, sofern die hinteren Sitze umgeklappt werden. Um das Fahrzeug in Gang zu setzen, arbeiten Benzinmotoren mit E-Motoren zusammen und liefern mindestens 140, maximal sogar 196 PS. Gefahren wird durchweg mit Frontantrieb sowie einem CVT-Getriebe und die bestmögliche Beschleunigung liegt bei 7,5 Sekunden auf 100 km/h. 

Jetzt günstig einsteigen 

Ein Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen lässt sich sowohl in Form von Leasing als auch in Kombination mit einer Finanzierung und somit einer Kaufoption nutzen. Kennzeichnend ist die geringe Leasingrate und natürlich wird stets auf eine Anzahlung verzichtet, sodass dieses außergewöhnliche Fahrzeug rundum erschwinglich ist. Beeindruckend ist dabei die Fülle an Assistenzsystemen wie einer erweiterten Verkehrszeichenerkennung, die auch Stoppschilder erkennt oder auch der Kombination aus mehreren Assistenten mit dem Navi. Darüber hinaus bietet der Toyota Corolla Schräghecklimousine Neuwagen LED-Scheinwerfer, arbeitet mit einem Smart-Key-System und bietet zudem mehrere Displays und Sprachsteuerung. 

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Toyota warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.