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Suzuki Ignis Schräghecklimousine Neuwagen Angebote

Suzuki Ignis Schräghecklimousine Neuwagen bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Top-Konditionen.

Details zum Leasing
Suzuki Ignis Schräghecklimousine Neuwagen

Suzuki Ignis Schräghecklimousine Neuwagen

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Suzuki Ignis Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Dabei haben Sie die Kosten immer im Blick und bleiben liquide, da Sie nur eine monatliche Rate an uns zahlen, anstatt das Fahrzeug zum Gesamtpreis zu kaufen.

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

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Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
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Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Suzuki Ignis Neuwagen 

Alles, nur nicht alltäglich: der Suzuki Ignis Neuwagen bietet die perfekte Symbiose zwischen einem Kleinstwagen und einem SUV und zaubert einige bis dato unbekannte Möglichkeiten auf die Straße. Das beginnt mit den Abmessungen und der Länge von lediglich 3,70 Meter. Kombiniert wird diese mit 1,60 Meter Höhe, sodass auch bei voller Besetzung noch ein Kofferraumvolumen von 267 Liter zu Buche schlägt. Der Vorteil der kleinen Abmessungen zeigt sich natürlich in der Innenstadt, wo auf gerade einmal 9,40 Meter ein U-Turn vollzogen werden kann. Alltäglich für einen solchen Winzling? Nicht ganz, denn kombiniert werden diese Eckdaten wahlweise mit einem Hybridantrieb oder einem Benziner mit Allradantrieb. So kommt es, dass der Ignis selbst auf Schotterpisten und im Gelände eine herausragende Figur abgibt. 

 

Was bietet ein Suzuki Ignis Neuwagen? 

In den Augen mancher Experten ist der Suzuki Ignis Neuwagen eine typische Schräghecklimousine, die jedoch eine angenehm erhöhte Sitzposition mit sich bringt. Weitere Zuschreibungen gehen von einem Lifestyle-Modell aus, was auch an den zahlreichen Lackierungen und dem Dach in Kontrastfarbe liegt. Fakt ist jedoch, dass 83 PS auf ein Leergewicht von weit unterhalb einer Tonne treffen und auf diese Weise eine Höchstgeschwindigkeit von autobahntauglichen 165 km/h erreicht wird. Gefahren wird mit 1,2 Liter Hubraum und beim frontgetriebenen Hybrid stufenlosem Getriebe bzw. manuellem Getriebe in der Benziner- und Allradvariante. Zu haben ist der Ignis entweder als klassisches Leasingfahrzeug oder in Kombination mit einer Finanzierung. Finanzierung bedeutet, dass das Leasing mit einer Kaufoption zum günstigen Festpreis endet und der kleine Japaner somit problemlos gekauft werden kann. 

 

Jetzt günstig einsteigen 

Wer in einen Suzuki Ignis Neuwagen einsteigt, braucht keinerlei Extras zu vermissen. So klein das Modell auch ist – in puncto Komfort entpuppt sich der Ignis als wahrer Riese. Beispiele hierfür sind die serienmäßigen LED-Scheinwerfer sowie beheizbare Außenspiel und Privacy-Verglasung. Des Weiteren integriert der Suzuki Ignis mühelos Smartphones und navigiert auf einem sieben Zoll großen Touchscreen in Echtzeit. Die Sitze sind beheizbar, die Klimaanlage arbeitet automatisch und filtert unliebsame Pollen aus der Luft. Damit nicht genug, denn auf Wunsch kann der Suzuki Ignis ohne Schlüssel geöffnet und gestartet werden und nach dem Verlassen leuchtet noch eine Weile das Guide me Light. Zuletzt sind auch der adaptive Tempomat, Spurhalter sowie Bremsassistent und Müdigkeitswarner zu erwähnen. 

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Suzuki warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.