Suzuki Across SUV Neuwagen bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Top-Konditionen.
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Ein Suzuki Across Neuwagen ist einzig und allein in Europa zu haben und hebt die japanische Marke ins Midsize-Segment der Sports Utility Vehicles. Der Grund für dieses außergewöhnliche Modell ist die enge Zusammenarbeit mit Toyota und die Adaption des RAV4 als Plug-In-Hybrid. Wenn man so will, handelt es sich dabei um Badge Engineering, das allerdings mit jeder Menge suzuki-typischen Details und Ausstattungsmerkmalen einhergeht. Der Kühlergrill ist unverkennbar Suzuki und optisch punktet der Across zudem durch den Unterfahrschutz und die elektrisch anklappbaren und beheizbaren Außenspiegel. Die Maße liegen bei 4,64 Meter in der Länge sowie 1,86 Meter Breite und 1,69 Meter Höhe. Hieraus errechnet sich ein maximaler Laderaum von 1.604 Liter und selbst bei voller Besetzung mit fünf Personen schlagen noch 490 Liter zu Buche.
Mit dem Suzuki Across Neuwagen hält eine herausragende Dynamik Einzug. Zwei Tonnen Leergewicht werden von der Kombination aus Zweieinhalb-Liter-Benziner und zwei Elektromotoren in Gang gesetzt. 306 Pferdestärken machen ordentlich Dampf und sorgen für gerade einmal sechs Sekunden auf 100 km/h. Wer rein elektrisch fährt, kommt bis zu 75 Kilometer weit, womit auch der Aspekt der Umweltfreundlichkeit groß geschrieben wird. Hinzu kommt, dass der Einstieg in einen Suzuki Across Neuwagen ungemein flexibel erfolgt, denn möglich ist sowohl das Leasing als auch eine Finanzierung. Bei letzterer Option handelt es sich ebenfalls um Leasing, das allerdings mit einer Kaufoption zum Festpreis kombiniert wird.
Der Suzuki Across Neuwagen ist ein echtes Erlebnis und verspricht einen herausragenden Komfort, der vielfach direkt in der Serienausstattung vorhanden ist. Gefahren wird komplett digitalem Cockpit in Kombination mit einem bis zu 10,5 Zoll großen Touchscreen. Mobiles Internet und Navigation in Echtzeit stellen kein Problem dar und wer will, entscheidet sich zwischen vier verschiedenen Fahrmodi. Auch an Bord ist ein adaptiver Tempomat und natürlich ist der Across in der Lage, die Spur zu halten oder auch Notbremsungen durchzuführen. Herausragend ist auch die elektrisch arbeitende Heckklappe und die Klimatisierung im Innenraum, die über zwei Zonen funktioniert. Wirft man einen weiteren Blick in die Liste der Ausstattung, so tauchen dort auch ein Müdigkeitswarner, Guide me Light, ein Pre-Collision-System sowie eCall auf und selbst die Berganfahrhilfe darf nicht fehlen. Zuletzt warnt der Suzuki Across vor Fahrzeugen im Toten Winkel und bietet eine Rückfahrkamera und Verkehrszeichenerkennung.
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8 Ergebnisse
*Informationen zum Messverfahren
Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.
Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.
Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.
Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.
Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.
Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.
Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:
[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.