Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Peugeot e-Traveller Van und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Dabei haben Sie die Kosten immer im Blick und bleiben liquide, da Sie nur eine monatliche Rate an uns zahlen, anstatt das Fahrzeug zum Gesamtpreis zu kaufen.
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Für den Einstieg in einen Peugeot e-Traveller Van Neuwagen existieren gleich mehrere Möglichkeiten. Wer möchte, entscheidet sich für das praktische Leasing und damit für eine günstige Leasingrate. Alternativ ist auch eine Kaufoption integrierbar, was sich Finanzierung nennt und einen erheblichen Flexibilitätsvorteil bietet. Fakt ist, dass vor allem Unternehmenskundinnen und -kunden durch den elektrischen Antrieb Steuern sparen. Bei gleichzeitiger privater Nutzung müssen nur 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil angesetzt werden und natürlich sind auch Fördergelder möglich. An erster Stelle steht jedoch der Einstieg in ein rundum überzeugendes Fahrzeug mit 5,31 Meter Länge und ausreichend Platz für bis zu neun Personen. Wer möchte, verwandelt den Innenraum im Handumdrehen in eine Ladebereich von 4.554 Liter und aufgrund von nur 1,95 Meter Höhe lassen sich auch Parkhaus und Waschanlage nutzen.
Technisch basiert der Peugeot e-Traveller Van Neuwagen auf der EMP2-Plattform des Stellantis-Konzerns. Die Einbindung in die Konzernstruktur bringt unweigerlich enge Verwandte in Form des Citroen Spacetourers, Opel Zafira Life sowie Toyota ProAce Verso hervor. Angeboten wird der Traveller seit 2016, wobei der Wechsel in das rein elektrische Zeitalter in den Jahren 2020 und 2021 vollzogen wurde. Seitdem ist das Modell mit dem Löwenlogo mit 136 PS motorisiert und bringt es auf eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 130 km/h. Längere Strecken können somit auch auf der Überholspur der Autobahn zurückgelegt werden und sind dank der Reichweite von 330 Kilometer nach WLTP ohne Weiteres machbar. Um den großen 75 kWh Akku wieder auf 80 Prozent seiner Kapazität zu bringen, reichen 30 Minuten an der Schnellladesäule.
Der Peugeot e-Traveller Van brilliert nicht nur aufgrund seiner Motorisierung, sondern auch in puncto Komfort. Der Einstieg erfolgt praktischerweise über elektrisch arbeitende Schiebetüren und der Innenraum wird dank eines zweigeteilten Glasdachs mit viel Tageslicht geflutet. Zu haben sind eine Drei-Zonen-Klimaanlage und natürlich Annehmlichkeiten wie Touchscreen und Head-Up-Display. Ein Pluspunkt ist die 180° Kamera, die das Einparken und Rangieren erleichtert und während der Fahrt nehmen auch Spurhalteassistent, Toter-Winkel-Warner sowie Geschwindigkeitsregler ihren Dienst auf.
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*Informationen zum Messverfahren
Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.
Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.
Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.
Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.
Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.
Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.
Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:
[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.