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Peugeot e-Rifter Van Neuwagen Angebote

Peugeot e-Rifter Van Neuwagen bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Top-Konditionen.

Details zum Leasing
Peugeot e-Rifter Van Neuwagen

Peugeot e-Rifter Van Neuwagen

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Peugeot e-Rifter Van und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Dabei haben Sie die Kosten immer im Blick und bleiben liquide, da Sie nur eine monatliche Rate an uns zahlen, anstatt das Fahrzeug zum Gesamtpreis zu kaufen.

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

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Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
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Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Peugeot e-Rifter Van Neuwagen 

Ein Peugeot e-Rifter Van Neuwagen ist in puncto Komfort kaum zu toppen. Angeboten wird in diesem Fall die längere Version des Hochdachkombis, die jedoch mit 4,75 Meter immer noch erstklassig in die Innenstadt passt. Untermauert wird dies durch einen Wendekreis von nur 11,50 Meter, was sich angesichts der Ausmaße sehen lässt. Da der Peugeot e-Rifter Van stolze 1,85 Meter breit und 1,84 Meter hoch ist, passen selbst bei voller Besetzung mit fünf Erwachsenen noch 806 Liter in den Innenraum. Beladen wird dieser über eine nur 58 Zentimeter hohe Ladekante und wer die hinteren Sitze umklappt, bringt es auf ein Gesamtvolumen von 2.693 Liter. Der e-Rifter kann hier seine Ableitung aus dem Nutzfahrzeug Partner ebenso wenig verleugnen wie die enge Verwandtschaft zum Citroen Berlingo und damit dem Prototypen aller Hochdachkombis. 

Was bietet ein Peugeot e-Rifter Van Neuwagen? 

Auf dem Markt ist der Rifter seit 2018 und zunächst wurden Verbrennungsmotoren eingebaut. 2021 folgte dann die Kehrtwende und seit 2022 ist einzig und allein der Peugeot e-Rifter Van Neuwagen im Sortiment. Gefahren wird mit einem 136 PS starken Motor und Ein-Gang-Reduktionsgetriebe, was für jede Menge Wumms unter der Motorhaube sorgt. Mit 135 km/h kann die Überholspur kommen und angesichts einer Reichweite von 282 Kilometer nach WLTP ist auch das Fahren längerer Strecken machbar. Geladen wird der 50 kWh große Akku wahlweise auch im Schnelllademodus, sofern die entsprechende Ladesäule vorhanden ist. Das Tanken von Strom spart natürlich Geld, was sich nicht nur an der „Zapfsäule“, sondern auch in steuerlicher Hinsicht zeigt. Gewerbliche Kundinnen und Kunden profitieren insbesondere vor der Besserstellung im Bereich des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung und dann ist da ja auch noch der Umweltbonus. 

Jetzt günstig einsteigen 

Wem der Sinn nach einem Peugeot e-Rifter Van steht, der steigt entweder mit Leasing oder einer Finanzierung und damit verbundener Kaufoption ein. Das Modell punktet mit diversen Extras wie schlüssellosem Zugang, Glasdach und Klimaautomatik über zwei Zonen. Hinzu kommen ein Toter-Winkel-Assistent, automatisches Notbremsen in der Innenstadt aber auch unterschiedliche Fahrmodi und ein digitales Cockpit. Wer möchte, integriert zudem ein Smartphone und darf sich auf Navigieren in Echtzeit freuen. 

 

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihren neuen Peugeot warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.