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Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen Angebote

Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Top-Konditionen.

Details zum Leasing
Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen

Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Peugeot e-Expert Kastenwagen und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Dabei haben Sie die Kosten immer im Blick und bleiben liquide, da Sie nur eine monatliche Rate an uns zahlen, anstatt das Fahrzeug zum Gesamtpreis zu kaufen.

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Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

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Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

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Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
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Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen

Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen sind sowohl in Form von Leasing als auch einer cleveren Finanzierung zu haben. Wohlgemerkt: auch die Finanzierung ist eine Form von Leasing, bei der allerdings am Ende des Tages eine Kaufoption eingeräumt wird. Die Kosten für den gallischen Lieferanten halten sich ohnehin in engen Grenzen, was auch an den Fördermitteln für Elektroautos sowie der steuerlichen Vorteile im Gewerbeleasing liegt. Kurz gesagt lohnt sich der Einstieg, zumal der e-Expert auf einem echten Klassiker basiert. Seit 1995 baut Peugeot diesen Kastenwagen, zunächst auf Basis des Eurovans, seit der dritten Generation des Jahres 2016 in enger Zusammenarbeit mit Toyota. So ist der e-Expert eng mit den elektrischen Varianten des Toyota ProAce und dem Citroen Jumpy verwandt und wer lieber in einen Van steigt, entscheidet sich für den ebenfalls fast baugleichen Peugeot Traveller.

Was bietet ein Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen?

Die Möglichkeiten des Peugeot e-Expert Kastenwagens als Neuwagen sind enorm. Das zeigt sich schon anhand er Längen: L1 steht für 4,61 Meter, L2 bedeutet 4,96 Meter und L3 schraubt den Transporter auf beachtliche 5,31 Meter. Diese Werte werden in Kombination mit 1,92 Meter Breite und zwei Höhen von 1,88 Meter und 1,95 Meter erreicht. Der Vorteil liegt auf der Hand, denn auf diese Weise passt der Löwe auch in Parkhäuser oder Waschanlagen. Auch zu erwähnen ist die speziell gefertigte Servolenkung, die dem Stromer in der Kompaktversion zu einem Wendekreis von lediglich 11,30 Meter verhilft. Der Laderaum liegt übrigens bei maximal 6.600 Liter und auf Wunsch lässt sich der Ladebereich rundum individualisieren und mit speziellen Einbauten versehen.

Jetzt günstig einsteigen

Ein Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen eignet sich sowohl für die Innenstadt als auch für längere Strecken. An Reichweite sind bis zu 316 Kilometer möglich und die Geschwindigkeit kann bis zu 130 km/h betragen. Das passt auf die Autobahn, zumal 136 PS für einen Transporter ein erstklassiger Wert sind. Natürlich punktet das Fahrzeug auch mit seinem Komfort und einigen erstaunlichen Extras. Zu nennen sind ein Toter-Winkel-Assistent sowie ein Müdigkeitswarner und auch ein Spurhalteassistent darf nicht fehlen. Ebenfalls erkennt der Peugeot e-Expert Kastenwagen Neuwagen automatisch Verkehrszeichen und navigiert auf Wunsch in Echtzeit. Angezeigt werden die Navigationskarten dank Mirror Link auf einem Sieben-Zoll-Bildschirm und abgerundet wird die Liste der Annehmlichkeiten durch Nebelscheinwerfer und automatisches Fernlicht.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihren neuen Peugeot warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.