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Nissan Interstar Kastenwagen Neuwagen Angebote

Nissan Interstar Kastenwagen Neuwagen bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Top-Konditionen.

Nissan Neuwagen

Nissan Interstar Kastenwagen Neuwagen

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Nissan Interstar Kastenwagen und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Dabei haben Sie die Kosten immer im Blick und bleiben liquide, da Sie nur eine monatliche Rate an uns zahlen, anstatt das Fahrzeug zum Gesamtpreis zu kaufen.

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Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

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Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

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Nissan Interstar Kastenwagen Neuwagen

Der Nissan Interstar Kastenwagen Neuwagen kann auf unterschiedliche Weisen gefahren werden. Zur Auswahl stehen das Leasing und eine Finanzierung, wobei zunächst günstige monatliche Raten entrichtet werden. Ist der Leasingzeitraum abgelaufen, wartet die Finanzierung auch noch mit einer Kaufoption zum Festpreis auf und ermöglicht somit auf Wunsch die Übernahme des lieb gewonnenen Modells. Möglich ist dies unabhängig von den Abmessungen, die im Fall des Nissan Interstar Kastenwagens sehr flexibel sind. 5,05 Meter Länge sind es minimal und bis zur größten Ausführung mit ihren 6,85 Meter existieren noch zwei weitere Ausführungen. Die Höhe steht mit 2,31 Meter bzw. 2,82 Meter in den Papieren, die Breite ist mit 2,07 Meter konstant.

Was bietet ein Nissan Interstar Kastenwagen Neuwagen?

Wer sich für einen Nissan Interstar Kastenwagen Neuwagen entscheidet, steigt in einen echten Klassiker. Die Namensgebung wurde schon seit 2002 verwendet und zwischenzeitlich zugunsten des eher technischen NV400 verworfen. Seit Beginn des Jahres 2022 handelt es sich wieder um den Interstar, wobei technisch keinerlei Veränderungen vorgenommen wurden. Die Basis bildet der Renault Master, der hier mit unverkennbarem Nissan-Gesicht unterwegs ist. Angetrieben wird der Transporter mit seinen bis zu 17.000 Liter Laderaumvolumen stets mit Dieselaggregaten. 110 PS sind es mindestens, 180 PS bilden das Maximum und hier handelt es sich auch um die einzige Motorisierung, die mit Automatikgetriebe kombiniert werden kann. Ein Pluspunkt liegt in der Anbringung des Schalthebels, der direkt am Armaturenbrett fixiert ist und so mehr Platz im Fußraum lässt.

Jetzt günstig einsteigen

Ein Nissan Interstar Kastenwagen Neuwagen steht auch für herausragenden Komfort und Vielseitigkeit in der Ausstattung. Fest steht, dass die Ladekante in den Ausführungen mit Frontantrieb nur 56 Zentimeter beträgt, beim Hecktriebler entsprechend etwas mehr und so das Beladen problemlos möglich ist. Die Hecktüren öffnen sich im 180° Winkel und im Innenraum stehen jede Menge Befestigungsmöglichkeiten zur Verfügung. An Ausstattung stehen ein Seitenwindassistent und ein Toter-Winkel-Warner sowie ein Spurhalter zur Verfügung und natürlich navigiert der Japaner auf Wunsch in Echtzeit und bindet mobile Geräte ein. Ebenfalls vorhanden ist eine Klimaautomatik und zuletzt können auch Sitzheizung und schlüsselloser Zugang geordert werden.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Nissan warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weiter Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.