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Ford Fiesta Schräghecklimousine Neuwagen Angebote

Ford Fiesta Schräghecklimousine Neuwagen bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Top-Konditionen.

Ford Fiesta Schräghecklimousine Neuwagen

Ford Fiesta Schräghecklimousine Neuwagen

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Ford Fiesta Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Dabei haben Sie die Kosten immer im Blick und bleiben liquide, da Sie nur eine monatliche Rate an uns zahlen, anstatt das Fahrzeug zum Gesamtpreis zu kaufen.

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Ford Fiesta Schräghecklimousine Neuwagen Angebote

 

Klassiker, Trendsetter, Dauerbrenner - es gibt eine Fülle von Begriffen, die dem Ford Fiesta gerecht werden. Der Neuwagen ist bereits seit 1976 auf dem Markt und kann sich als Klassiker in jedem Test mit dem VW Polo, dem Opel Corsa oder auch dem Renault Clio messen. Innerhalb des Konzerns bildet der Ford Fiesta mittlerweile das Bindeglied zwischen dem Kompaktmodell Ford Focus und dem noch kleineren Ford Ka. Bis zu dessen Einführung im Jahr 1996 war der Ford Fiesta über viele Jahre das kleinste Modell des Kölner Herstellers.

 

Geschichte des Ford Fiesta

Die Geschichte des Ford Fiesta als Neuwagen, beginnt mit einer für die damaligen Zeit horrenden Investition. 112 Millionen DM wurden bereitgestellt, damit Generationen von Autofahrern den Kleinwagen günstig kaufen konnten. Die Rechnung ging bereits mit der ersten Generation aus dem Jahr 1976 auf. Versehen mit einem attraktiven Neupreis trotze der erste Ford Fiesta der damaligen Ölkrise und entwickelte sich schnell zu einem Klassiker. In der zweiten Generation wurde der Neuwagen dann 1983 präsentiert. Erstmals umfassten die Angebote neben dem Benziner auch eine Variante als Diesel. Es handelte sich um ein Novum und den ersten schadstoffarmen Selbstzünder seiner Klasse. 

Generation drei brachte eine komplette Neuentwicklung des Ford Fiesta. Erstmalig hielt der Airbag Einzug und auch unter der Motorhaube wuchs die Vielfalt an. Wer den Ford Fiesta in der vierten Generation kaufen wollte, konnte das zwischen 1995 und 1999 tun. Kurz vor der Jahrtausendwende präsentierte der Hersteller dann ein Facelift, das in Deutschland bereits als Generation fünf angesehen wurde. Besonderen Erfolg hatte dann aber die sechste Generation zwischen 2001 und 2008. Auf der einen Seite stand der attraktive Neupreis, auf der anderen die Verleihung des begehrten "Goldenen Lenkrads 2002" der Zeitung "Bild am Sonntag". Schon, wer den Ford Fiesta seinerzeit online in einem Ford Konfigurator anzeigen ließ, konnte aus einer Fülle an Ausstattungslinien wählen. Zudem ließ sich der Neuwagen in diversen Editionen kaufen, die sich durch besonders günstige Preise und Rabatte auszeichneten.

Die siebte Generation

Auch in der siebten Generation bleibt sich der Ford Fiesta treu. Nachwievor erfreut der Neuwagen durch seinen Neupreis und verkaufte sich nach der Einführung im August 2008 in nur drei Jahren mehr als eine Million Mal. Wer den Ford Fiesta Vario-finanzieren möchte, kann dies bei Sixt Neuwagen zu Top-Konditionen tun. Ebenfalls sind verlockende Konditionen für das Ford Fiesta Leasing erhältlich. Dabei sind selbstverständlich sämtliche Ausstattungslinien konfigurierbar und zudem lässt sich der kleine Flitzer alternativ mit einem Schaltgetriebe oder als Automatik ordern.

Sie möchten wissen, wie der Ford Fiesta gegenüber anderer Fahrzeuge seiner Kategorie abschneidet? Dann lesen Sie unseren Vergleich mit dem Seat Ibiza!

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Ford warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.