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TESLA Model Y SUV Leasing Angebote

TESLA Model Y SUV Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

TESLA Model Y Sports Utility Vehicle Leasing

TESLA Model Y SUV Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem TESLA Model Y SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können. 

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Tesla Model Y Leasing

Wow, was für ein Traumwagen. Mit dem Tesla Model Y Leasing bei Sixt Neuwagen wird der Traum Wirklichkeit. Der Einstieg erfolgt in eines der spannendsten und gleichzeitig umweltfreundlichsten Crossover-SUV auf dem Markt. Seit 2020 ist das US-Modell zu haben und präsentiert sich mit seinen 4,75 Meter Länge überaus geräumig. Auf Wunsch kann der Familienfreund sogar zu einem Siebensitzer konfiguriert werden. Das Laderaumvolumen beträgt allein im Kofferraum bereits 971 Liter und dieser Wert lässt sich auf 2.158 Liter erweitern. Viel gelobt wird der Tesla Model Y aufgrund seiner erstklassigen Verarbeitung sowie den vielen Extras.

Vor- und Nachteile von Tesla Model Y Leasing

Die meisten Argumente sprechen für das Tesla Model Y Leasing. Vorrangig sind die günstigen Angebote mit niedrigem Preis zu nennen, der noch dazu auf monatlich konstante Raten verteilt wird. Model Y Leasing bedeutet, dass selbstverständlich nur die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs bezahlt wird. Und dass die monatliche Belastung überschaubar ausfällt. Wem das nicht ausreicht, der entscheidet sich für eine Finanzierung und damit die variable Möglichkeit inklusive einer Kaufoption, die ebenfalls bei Sixt Neuwagen zu haben ist. Im direkten Vergleich mit dem Model 3 erweist sich der Tesla Model Y als deutlich geräumiger. Eine erhöhte Sitzposition ist natürlich gewährleistet und überhaupt steht der Komfort voll und ganz im Vordergrund. Verzichtet wird beispielsweise auf Knöpfe, Regler und klassische Armaturen. Stattdessen bietet das Tesla Model Y Leasing ein großes Display im Format von 15 Zoll. Möglich ist selbstverständlich die Nutzung mobiler Internetfunktionen und der Navigation in Echtzeit. An Funktionen und Assistenten werden unter anderem eine 360° Kamera sowie natürlich Geschwindigkeits- und Abstandsregler sowie Spurhalter. Folgt man den Angaben des Herstellers, so ist die visuelle Verarbeitung bis zu 250 Meter Reichweite möglich und wie es sich für Tesla gehört, ist auch das rundum autonome Fahren vorgesehen und technisch möglich.

Tipp

Sie möchten auf Ihren neuen Tesla nicht lange warten? Entdecken Sie unsere zeitnahen Tesla Model Y Fahrzeuge mit günstigen Leasing- und Finanzierungsangeboten!

Tesla Modell Y bei Sixt Neuwagen leasen

Günstige Angebote sichern

Unter der Motorhaube arbeitet beim Tesla Model Y Leasing leistungsstarke Elektromotor. 204 bis 534 PS gelangen auf den Asphalt bzw. zunächst an den Heckantrieb oder Allradantrieb. Aufhorchen lässt die Beschleunigung von lediglich 3,7 Sekunden auf 100 km/h, die fast schon einem Sportwagen gleicht. Sportlich geht es auch hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h zu, womit der Tesla Model Y perfekt auf die Überholspur der Autobahn passt. Das Einzige, das fehlt, sind die obligatorischen Motorengeräusche, denn schließlich handelt es sich um einen Stromer. Der Hersteller hat sich hierfür etwas Besonderes ausgedacht und bietet einen Rückwärtsgang, in dem der Tesla Model Y unweigerlich an ein Raumschiff aus einem ScienceFiction-Film erinnert

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.