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Porsche 911 Targa Leasing Angebote

Porsche 911 Targa Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

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Porsche 911 Targa Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Porsche 911 Targa und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

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Porsche 911 Targa Leasing 

Lust auf einen Traumwagen? Dann spricht vieles für das günstige Porsche 911 Targa Leasing. Dieses Fahrzeug ist ein klassischer „Elfer“ und damit eines der erfolgreichsten und etabliertesten Sportwagenmodelle weltweit. Angeboten wird die Ausführung mit dem Targadach seit 1965 und damit fast so lange wie die Baureihe amtiert. Kennzeichnend ist das feste Dachmittelteil, das sich herausnehmen lässt bzw. mittlerweile mit einer aufwändigen Elektronik bewegt wird. Hinzu kommen Überrollbügel, sodass hier und da auch von einem „Sicherheitscabrio“ die Rede ist. Der Name Targa geht auf ein Autorennen zurück und ist von Porsche geschützt und seit einigen Jahren wird das Dach auch wieder in seiner ursprünglichen Form integriert. Aktuell befindet sich der Porsche 911 in der achten Generation. Die derzeitige Baureihe 992 feierte 2019 ihre Premiere und punktet mit jeder Menge Neuerungen. 

Argumente für das Porsche 911 Targa Leasing 

Im Fokus steht beim Porsche 911 Targa Leasing natürlich das Dach bzw. dessen Konstruktion. Lediglich 19 Sekunden werden benötigt, um dieses zu öffnen bzw. zu schließen. Darunter befinden sich 2+2 Sitze, wobei im hinteren Bereich eher mit Notsitzen zuzüglich eines Kofferraums von 132 Liter gearbeitet wird. In der Länge liegt der 911 Targa bei 4,52 Meter und ergänzt diesen Wert durch 1,85 Meter Breite. Wie es sich für einen Sportwagen gehört, duckt sich auch dieses Modell über die Fahrbahn und ist somit nur 1,30 Meter hoch. Das Design ist durch die „Flyline“ und damit die lang gezogene Dachlinie charakterisiert. Wer dieses Schönheit fahren will, muss nicht tief in die Tasche greifen, sondern lediglich die monatlich feststehenden Leasingraten einkalkulieren. Bereits der Einstieg ist ein Erlebnis und wer das Gaspedal durchtritt, benötigt nur 3,5 Sekunden auf 100 km/h und ist am Ende des Tages mehr als 300 km/h schnell. Möglich wird dies dank des Sechszylinder-Boxers mit Biturbo-Beatmung sowie Heck- oder Allradantrieb. 

Günstige Leasingrate sichern 

Günstig ist das Porsche 911 Targa Leasing auch im Hinblick auf den angebotenen Komfort. Neben nahezu allen erdenklichen Assistenten, arbeitet das Fahrzeug auch mit einer Smartlift-Funktion. Die Rede ist von einem vorausschauenden Fahrwerk, das sich auf unebenen Straße um rund vier Zentimeter hebt. Erkannt wird das Terrain durch Kameras und Radar und natürlich wird die Position via GPS abgespeichert und kann später abgerufen werden. Selbiges gilt auch für den adaptiven Tempomat, der sich an die Navigation koppeln lässt und somit vor Kurven oder Kreisverkehren automatisch abbremst. Clever. 

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihren neuen Porsche warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie Ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.