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Peugeot e-Traveller Van Leasing Angebote

Peugeot e-Traveller Van Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Details zum Leasing

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Peugeot e-Traveller Van Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Peugeot e-Traveller Van und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

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Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
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  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Peugeot e-Traveller Van Leasing 

Peugeot e-Traveller Van Leasing ist flexibel und kostengünstig und natürlich bedeutet die Entscheidung zugunsten eines E-Autos auch den Einstieg in eine emissionsfreie Zukunft. Angeboten wird in diesem Fall die 5,31 Meter lange Variante des französischen Vans, der auf Wunsch natürlich auch als Kompaktvan und somit eine Nummer kleiner unterwegs ist. Angeboten wird der Traveller seit 2016, wobei Ende 2020 die elektrischen Motoren integriert wurden und mittlerweile die ausschließliche Motorisierung darstellen. Auf Basis der EMP2- Plattform erscheint der Stromer parallel und weitgehend baugleich zum Citroen Spacetourer sowie Opel Zafira Life und Toyota ProAce Verso. Praktisch ist die Begrenzung der Höhe auf „nur“ 1,95 Meter, womit sowohl Parkhäuser als auch Waschanlagen befahren werden können.

Argumente für das Peugeot e-Traveller Van Leasing

Wem der Sinn nach Peugeot e-Traveller Van Leasing steht, profitiert besonders bei Nutzung im gewerblichen Bereich. Bis zu neun Sitze sorgen für ein erstklassiges Shuttle, wahlweise lassen sich aber auch bis zu 4.554 Liter in den Innenraum packen, denn die Sitze sind flexibel und im Handumdrehen ausgebaut. Warum Gewerbe? Ganz einfach, weil hier steuerliche Vorteile dank Nutzung eines Elektroautos winken. Den Umweltbonus können allerdings auch private Nutzerinnen und Nutzer beantragen und eine günstige Leasingrate versteht sich ohnehin von selbst. Der Kostenfaktor zeigt sich übrigens auch an der Zapfsäule, pardon: Ladestation. Dank eines 75 kWh Akku erfolgt die Aufladung im Schnelllademodus in nur rund 30 Minuten und der Verbrauch hält sich in engen Grenzen. So bringt der Franzose eine Reichweite von bis zu 330 Kilometer nach WLTP zustande und bietet zudem 136 PS und eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.

Günstige Leasingrate sichern

Peugeot e-Traveller Van Leasing steht selbstverständlich auch für Komfort und einen Hauch von Luxus. Da ist zum Beispiel das zweigeteilte Glasdach, da sind aber auch die elektrisch arbeitenden Schiebetüren. Platz genommen wird in Einzelsitzen, die über drei Zonen klimatisiert werden. An Extras bietet der elektrische Traveller unter anderem ein Head-Up-Display, Mirror Link sowie die Navigation in Echtzeit. Ebenfalls vorhanden ist ein Toter-Winkel-Assistent und natürlich erfolgt auch das Halten der Spur sowie der Geschwindigkeit automatisch. Zuletzt ist die 180° Kamera zu erwähnen, die das Einparken spürbar vereinfacht.

 

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihren neuen Peugeot warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.