Sixt Neuwagen - Allane Logo weiß

Peugeot e-Partner Lieferwagen Leasing Angebote

Peugeot e-Partner Lieferwagen Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Details zum Leasing

Marke

Alle Marken

Modell-Linie

Alle Modell-Linien

Peugeot e-Partner Lieferwagen Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Peugeot e-Partner Lieferwagen und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

Aktion Frühlingskracher Sixt Neuwagen

Frühlingskracher

  • Fahrzeuge zum Vorteilspreis
  • Nur für kurze Zeit
  • Von Kleinwagen bis SUV
  • Jetzt sparen wie noch nie!

Die Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht

 

Lagerwagen Angebote Sixt Neuwagen

Über 5.000 Autos zeitnah verfügbar!

  • Jetzt Traumauto schnell erhalten 
  • Top Ausstattungen inklusive
  • Bequem von Zuhause anfragen
  • Zeitnah verfügbar

Nur solange der Vorrat reicht!

 

Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

Vario-Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
  • garantierter Kaufpreis
  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Peugeot e-Partner Lieferwagen Leasing

Peugeot e-Partner Lieferwagen Leasing lässt gleichermaßen in einen Klassiker wie in einen Trendsetter einsteigen. Möglich ist dies aufgrund des erst Ende 2021 eingeführten E-Motors, der dem Dauerbrenner neues Leben einhaucht. Wohlgemerkt: der Peugeot Partner fährt bereits seit 1996 und war somit einer der ersten Hochdachkombis auf dem Markt. Gemeinsam mit dem Citroen Berlingo wurde das Segment regelrecht definiert und seit Beginn der dritten Modellgeneration des Jahres 2018 herrscht auch Baugleichheit zum Opel Combo und dem Toyota ProAce City. Angeboten wird der vormalige „Van of the year“ in zwei Längen von 4,40 Meter und 4,75 Meter. In Kombination mit 1,92 Meter Breite und maximal 1,86 Meter eröffnet sich ein Laderaumvolumen von bis zu 4.400 Liter. Ein Pluspunkt ist das Unterschreiten der Einfahrthöhe für die meisten Parkhäuser und Waschanlagen.

Argumente für das Peugeot e-Partner Lieferwagen Leasing

Wer sich für das Peugeot e-Partner Lieferwagen Leasing entscheidet, tut seinem Unternehmen und dessen Bilanz etwas Gutes. Der Grund liegt einerseits in den geringen Leasingraten, andererseits darin, dass sich diese steuerlich geltend machen lassen. Darüber hinaus sorgt der emissionsfreie Antrieb für weitere Steuervorteil im gewerblichen Bereich, darunter bei der Anwendung der „Ein-Prozent-Regel“, die auf 0,25 Prozent reduziert wird. Auch möglich ist der Erhalt eines Umweltbonus, der das Fahrzeug noch einmal günstiger werden lässt. Für die Innenstadt eignet sich der Peugeot e-Partner Lieferwagen perfekt und bietet dank 280 Kilometer Reichweite laut WLTP auch das Potenzial für die Autobahn. Untermauert wird dies durch die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Gespeist wird die elektrische Energie aus einem 50 kWh Akku und 136 PS und natürlich bietet der e-Partner diverse Fahrmodi – von sparsam bis sportlich.

Günstige Leasingrate sichern

Die günstige Rate für das Peugeot e-Partner Lieferwagen Leasing täuscht nicht über den bemerkenswerten Komfort hinweg. Unter anderem ist der Franzose durch das i-Cockpit gekennzeichnet, das perfekte Übersicht dank eines kleinen Lenkrades und digitalen Anzeigen bietet. Das Navigieren erfolgt auf Wunsch in 3D und Echtzeit und auch lassen sich jede Menge Apps und Remote-Funktionen nutzen. Zu den typischen Assistenten gehören der Spurhalter und der adaptive Tempomat sowie ein City-Notbremsassistent und die Surround Rear Vision. Besonders ist zudem der Überladeschutz, der bei zu viel Gewicht automatisch Alarm gibt.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihren neuen Peugeot warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Mehr zum Thema Leasing

white left arrow
white left arrow

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.