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Nissan Leaf Schräghecklimousine Leasing Angebote

Nissan Leaf Schräghecklimousine Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

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Nissan Leaf Schräghecklimousine Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Nissan Leaf Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

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4 Ergebnisse

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Nissan Leaf Schräghecklimousine Leasing Angebote

Wer emissionsfrei unterwegs sein möchte, liegt mit dem Nissan Leaf Privatleasing und Gewerbeleasing goldrichtig. Die Rede ist von einem durch und durch innovativen Elektrofahrzeug, das seit 2010 produziert wird und 2017 in die zweite Modellgeneration wechselte. Anfang 2019 erfolgte zuletzt eine gründliche Modellpflege, dank der das Nissan Leaf Leasing nun eine deutlich umfangreichere Ausstattung erhält. Schon jetzt handelt es sich um das meist verkaufte Elektrofahrzeug der Welt, was unter anderem am formschönen Design aber auch an der beachtlichen Reichweite von 270 Kilometern (WLTP) in der Basisversion liegt. Des Weiteren ist der Nissan Leaf zum teilautonomen Fahren in der Lage.

Mit einer Länge von 4,49 Meter zählt das Nissan Leaf Leasing zur Kompaktklasse. Das Fahrzeug wartet mit einem soliden Radstand von 2,70 Meter auf und ist damit für bis zu fünf Personen geeignet. Das Volumen des Kofferraums liegt bei 435 Liter. Angetrieben wird der Leaf von einem Elektromotor mit maximal 218 PS Leistung, der auf die Vorderachse einwirkt. Die Kraft stammt aus den Lithium-Ionen-Batterien mit 40 kWh in der Serienausführung und 62 kWh in einer Sondervariante. Da es sich in erster Linie um einen Cityflitzer handelt, wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 144 km/h abgeriegelt. Beachtlich ist dabei die Beschleunigung in nur 7,9 Sekunden auf 100 km/h.

Elektrisches Nissan Leaf Leasing ohne Anzahlung

Natürlich steht die Umweltfreundlichkeit beim Nissan Leaf im Fokus. Darüber hinaus bietet das Fahrzeug jedoch eine Fülle an Extras. Da ist beispielsweise das Infotainment-System mit einem Display in acht Zoll Größe, das problemlos die Integration mobiler Geräte ermöglicht. Des Weiteren lassen sich unterschiedliche Fahrmodi einstellen und eine Fülle von Funktionen über eine App steuern. Zu deren Funktionen zählt die Einstellung der Temperatur vor dem Einsteigen oder auch ein Aufladen über Timer und das Finden von nah gelegenen Ladestationen. Das digitale Display des Fahrzeug lässt sich individualisieren und auf Wunsch steht der satte Sound eines BOSE Audiosystems zur Verfügung. Für maximale Sicherheit sorgen bis zu sechs Airbags und eine Fahrdynamikregelung mit Traktionskontrolle. Selbstverständlich ergatterte der Nissan Leaf fünf von fünf Sternen beim Euro-NCAP-Crashtest. Weitere Annehmlichkeiten sind das Fahren mit nur einem Pedal, ein adaptiver Geschwindigkeits- und Abstands-Assistent, ein Stau-Assistent sowie ein autonomer Lenk-Assistent mit Spurhaltefunktion.

Der Nissan Leaf auf einen Blick:

  • 270 Kilometer Reichweite nach WLTP
  • Elektroantrieb
  • teilautonomes Fahren

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Nissan warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weiter Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.