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MINI Clubman Kombi Leasing Angebote

MINI Clubman Kombi Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

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MINI Clubman Kombi Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem MINI Clubman Kombi und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

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5 Ergebnisse

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MINI Clubman Kombi Leasing Angebote

Mit dem Mini Clubman Leasing bekommen Sie ein alltagstaugliches Auto, welches Ihnen ein unvergleichbares Fahrgefühl beschert. Bei Sixt Neuwagen können Sie den Kombi seit 2007 günstig leasen. Mit einer Länge von 4,25 m ist der Mini Clubman deutlich geräumiger als seine kleinen Brüder der Mini Countrymann oder der Mini Paceman. Schon 2008 wurde dem Mini Clubman der Red Dot Award verliehen. Dies mag sicherlich an seinem aufregenden Design durch die zweiflügelige Hecktür liegen. Beim Auto-Leasing des Mini Clubman haben Sie die Wahl unter den verschiedenen Diesel- und Benzinaggregaten mit einem Leistungsspektrum von 100 bis 231 PS, welches mit einem Frontantrieb bzw. einem Allradantrieb auf den Asphalt gebracht wird. Bei der Neuwagen-Konfiguration stehen Ihnen verschiedene Ausstattungsvarianten zur Auswahl und dank unseres Leasingrechners haben Sie jederzeit die aktuelle Leasingrate im Blick. Im Übrigen bleibt mit unserem verbraucherfreundlichen Kilometer-Leasing diese Rate während der gesamten Laufzeit stabil.

Auch, wenn der Mini Clubman 4,25 Meter misst, handelt es sich um einen echten Mini. Breite und Höhe des Fahrzeugs liegen bei 1,80 Meter bzw. 1,44 Meter. Hieraus ergibt sich ein maximales Laderaumvolumen von 1.250 Liter, womit sowohl der Wochenendeinkauf als auch Ausflüge und Urlaube kein Problem darstellen. Die Motorisierung des Mini Clubman Kombi ist vielfältig: als Benziner erfolgt der Einstieg mit 102 PS und wer ein Maximum an Leistung aus dem Motor kitzeln möchte, darf sich auf 192 Pferdestärken freuen. Gefahren wird dabei durchweg mit Vorderradantrieb und Sechs-Gang-Schaltgetriebe. Noch vielseitiger präsentieren sich die Diesel-Varianten mit ihrem Leistungsspektrum von 116 bis 190 PS. Wer möchte, entscheidet sich für einen Allradantrieb und auch eine Acht-Stufen-Automatik ist konfigurierbar.

Pfiffiges Mini Clubman Kombi ohne Anzahlung

Der Mini Clubman Kombi geizt nicht mit luxuriöser Ausstattung und setzt bereits in optischer Hinsicht einige Akzente. Das Cockpit wird stilvoll beleuchtet und wer mag, nimmt in edlen Ledersitzen Platz. Die Heckleuchten des Fahrzeugs wurden clever in die hinteren Türen integriert. Technisch verwöhnt der bayerische Brite mit dem Mini Connected System mit Navigation in Echtzeit. Die Besonderheit besteht darin, dass nicht nur Staus und Behinderungen dargestellt werden, sondern auch Informationen über die nächst gelegenen Restaurants, Geldautomaten oder Apotheken verfügbar sind. Darüber hinaus arbeitet das System mit einer App zusammen und bietet per Knopfdruck einen Concierge Service mit direkter Erreichbarkeit der Mini Info-Zentrale.

Der Mini Clubman Kombi auf einen Blick:

  • Tradition bis ins Jahr 1969
  • zwei Hecktüren
  • Allradantrieb

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Traumwagen warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.