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Mercedes-Benz GLS SUV Leasing Angebote

Mercedes-Benz GLS SUV Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Mercedes-Benz GLS Sports Utility Vehicle Leasing

Mercedes-Benz GLS SUV Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Mercedes-Benz GLS SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können. 

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Mercedes-Benz GLS

Sehr oft wird das Mercedes-Benz GLS Leasing als die S-Klasse unter den Sports Utility Vehicles bezeichnet. Gerade bei den geländegängigen Wagen ist der Mercedes-Benz GLS das Fahrzeug ohne Kompromisse, welches die Modelle GLA und GLC deutlich hinter sich lässt. Bei Sixt Neuwagen können Sie diesen Traumwagen günstig leasen und von den zahlreichen Vorteilen des Auto-Leasings profitieren. Nahezu alle Modelle ab 2015 sind mit einer Neun-Gang-Automatik und einer Telematik der neusten Generation ausgestattet. Angetrieben wird das Sports Utility Vehicle von diversen Diesel- und Benzinaggregaten mit einem Leistungsspektrum von 258 bis 455 PS. Bei allen Modellen steht Ihnen ausschließlich ein Allradantrieb zur Verfügung. Unser Leasingangebot gilt sowohl für das Basismodell als für die verschiedenen Ausstattungsvarianten. Unser Leasingrechner zeigt Ihnen bei jeder Konfigurationsänderung in Echtzeit die aktuelle Leasingrate.

Mercedes-Benz GLS Leasing ohne Anzahlung möglich

Sie bekommen mit dem Mercedes-Benz GLS einen echten Siebensitzer, was ein Pluspunkt für das Gewerbeleasing des Modells darstellt. Auf Dienstreisen haben Sie ausreichend Platz für Ihre Mitarbeiter. Das Gepäckraumvolumen von 800 Litern lässt Ihnen ausreichend Spielraum für das Gepäck sowie das Büroequipment. Sollte der Platz nicht ausreichen, entscheiden Sie sich für die Anhängerkupplung, mit der Sie bis zu 3,5 Tonnen ziehen können. Ihre Familie beklagt sich bei Urlaubsfahrten über Langeweile? Mit dem Privatleasing des Mercedes-Benz GLS gehört dies der Vergangenheit an. In Kombination mit zwei 20,3 cm großen Displays in den vorderen Kopfstützen sorgt der TV-Tuner für jede Menge Kurzweil. Damit Sie jederzeit sicher mit Ihrem neuen Mercedes-Benz GLS unterwegs sind, verfügt das Modell über zahlreiche Assistenzsysteme, wie etwa einem Überholsensor, einem Spurassistenten und einem Crash-Warnsystem sowie einer Abschaltung der Beifahrer-Airbags.

Der Mercedes-Benz GLS als Leasingangebot mit Versicherung

Sie denken mehr Highlights gehen nicht beim Mercedes-Benz GLS. Wir sagen doch. Nutzen Sie unser Kilometer-Leasing und das Angebot Leasing mit Versicherung. Bei Letzterem müssen Sie sich nicht um eine günstige Vollkasko-Versicherung mit GAP-Deckung kümmern.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Mercedes-Benz warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.