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Mercedes-Benz G-Klasse SUV Leasing Angebote

Mercedes-Benz G-Klasse SUV Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Mercedes-Benz Leasing

Mercedes-Benz G-Klasse SUV Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Mercedes-Benz G-Klasse SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können. 

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Mercedes-Benz G-Klasse

Mit dem Mercedes-Benz G-Klasse Leasing sind Sie auf jedem Gelände in Ihrem Element. Das Sports Utility Vehicle von Mercedes-Benz können Sie seit 1979 bei Sixt Neuwagen günstig leasen. Bei dem Modell der G-Klasse lassen sich zwar Vergleiche zum GLA, GLE und GLS ziehen, wobei der SUV durch einen ausgeprägten Purismus gekennzeichnet ist. Alle Modelle der Mercedes-Benz G-Klasse werden von einem Automatikgetriebe, welches in jedem Fall an einen Allradantrieb gekoppelt ist, angetrieben. Die Leistung von 245 bis 422 PS wird von den unterschiedlichsten Benzin- und Dieselmotoren erzielt. Mit unserem Neuwagen-Konfigurator gestalten Sie sich aus den verschiedenen Ausstattungslinien Ihren eigenen Traumwagen. Dank unseres Leasingrechners haben Sie zu jeder Zeit die aktuelle Leasingrate im Blick. Kombinieren Sie unser Auto-Leasing des Mercedes-Benz G-Klasse mit unserem Kilometer-Leasing, dann können Sie sich auf gleichbleibende monatliche Raten während der gesamten Laufzeit verlassen.

Mercedes-Benz G-Klasse Leasing ohne Anzahlung möglich

Viele denken beim Gewerbeleasing des Mercedes-Benz G-Klasse sofort an einen forstwirtschaftlichen Betrieb oder an ein Unternehmen, das es hauptsächlich mit unwegsamem Gelände zu tun hat. Dies kann aber nicht pauschal gesagt werden, denn das Sports Utility Vehicle beim Leasing macht auch in der Stadt eine gute Figur. Grund hierfür ist nicht nur das üppige Raumangebot, sondern auch der Komfort, bei dem Sie keine Abstriche hinnehmen müssen. Sollten Sie privat Touren gerne abseits der Straßen planen, dann bietet sich das Privatleasing des Mercedes-Benz G-Klasse für Sie an. Sie werden nicht nur die hervorragenden Offroad-Qualitäten an diesem Modell lieben lernen, sondern auch das gute Handling in der Stadt. Zur Seite steht Ihnen hier das Einparkpaket mit Radar und Kamera für vorne und hinten, sowie der Tote-Winkel-Assistent. Zwei unterschiedliche Dämpfungsprogramme für das Fahrwerk machen den Komfort perfekt.

Der Mercedes-Benz G-Klasse als Leasingangebot mit Versicherung

Ergänzen Sie den Komfort beim Mercedes-Benz G-Klasse mit unserem Angebot Leasing mit Versicherung. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie sich nicht um eine günstige Vollkasko-Versicherung mit GAP-Deckung kümmern müssen.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Mercedes-Benz warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.