Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Lexus NX SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.
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Das Lexus NX Leasing ermöglicht den Einstieg in ein durch und durch ausgereiftes Fahrzeug. Der japanische Premium-Hersteller präsentiert sein luxuriöses SUV bereits seit 2014 und verkauft seit 2021 die Fahrzeuge der zweiten Generation. Sage und schreibe 95 Prozent der Teile wurden dabei erneuert und bis ins Detail optimiert. Ein Beispiel liefert die Verkleidung unterhalb des Motors, die – ähnlich wie bei Golfbällen – mit Einbuchtungen versehen wurde, um den Luftwiderstand zu minimieren. In der Länge ist der NX auf mittlerweile 4,66 Meter angewachsen und somit ein typisches Midsize-SUV. Hierzu passen auch die Werte für Höhe und Breite, die mit 1,87 Meter und 1,66 Meter auf dem Datenblatt stehen. Das Laderaumvolumen beläuft sich auf maximal 1.436 Liter oder 545 Liter, sofern auf den hinteren Sitze Platz genommen wird.
Für das Lexus NX Leasing spricht vor allem die ausgefeilte Technik des Japaners. In der aktuellen Auflage wird durchweg auf reine Verbrennungsantriebe verzichtet und Hybridtechnik favorisiert. Der Vollhybrid liefert eine Systemleistung von 244 PS und kann auf Wunsch auch mit reinem Frontantrieb gefahren werden. Als Plug-In-Hybrid ist Allradantrieb obligatorisch und wird über eine stufenlose Automatik mit 309 Pferdestärken versorgt. 6,3 Sekunden vergehen bis zum Erreichen der 100 km/h- Marke und am Ende des Spurts schlagen bis zu 200 km/h zu Buche. Ein Pluspunkt des Plug-In-Hybrids sind die Fördergelder, die für das Lexus NX Leasing beantragt und mit steuerlichen Vorteilen kombiniert werden können.
Lexus NX Leasing bedeutet auch den Einstieg zu einer günstigen monatlichen Leasingrate. Ohne tief in die Tasche zu greifen gelangt ein wahrer Luxusliner auf den Asphalt. Widergespiegelt wird dies unter anderem durch die edle Holzverkleidung im Innenraum oder Features wie ein großes Head-Up-Display und Panorama-Glasdach. Gesteuert werden zentrale Funktionen über ein Display mit bis zu 14 Zoll Durchmesser und natürlich beherrscht der Lexus auch das mobile Internet und die Navigation in Echtzeit. Die Sitze sind beheizt und an Assistenten wird so ziemlich alles geboten, was auf dem Markt zu haben ist. Abgerundet wird dieser enorme Komfort durch einen Toter-Winkel-Warner, der auch für geschlossene Türen vor dem Aussteigen sorgt, sofern sich ein Fahrzeug nähert.
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*Informationen zum Messverfahren
Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.
Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.
Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.
Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.
Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.
Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.
Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:
[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.